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Drohgebärden einfach ignorieren!

Drohgebärden einfach ignorieren!

Das neueste Mobilfunkurteil des Verwaltungsgerichtes des Kantons Solothurn hat auch durchaus erfreuliche Seiten.
Drohgebärden der Mobilfunkbetreiber können getrost ignoriert werden.

Hans-U. Jakob, 13.10.05

Bauten, die fest mit dem Erdboden verbunden sind, können nicht mittels Mietvertrag auf fremden Grund aufgestellt werden, sondern benötigen einen im Grundbuch einzutragenden Baurechtsvertrag. So entschied im Oktober 2004 das Bezirksgericht Dorneck SO im Falle einer Mobilfunkantenne, welche vom Grundbesitzer infolge Boykotts durch die Dorfbevölkerung nicht mehr geduldet wurde.
Ein absolut logischer Entscheid. Denn bei jedem Autounterstand, Werkzeugschuppen, Gartenhaus, ja sogar für eine Fahnenstange auf fremdem Grund braucht es einen Baurechts- und nicht einen Mietvertrag.

Das Solothurner Obergericht ist, wenn es sich nicht um einen gewöhnlichen Schuppen mit Fahnenstange, sondern um eine Gerätekabine mit 6 mal höherem und 20 mal dickerem Stahlmast handelt, ganz anderer Meinung. Denn der Verwendungszweck heisst da Mobilfunk von Orange und nicht Gartenlaube von Fritz Hänschen-Klein. Das ist natürlich ganz was Anderes.
Und mit dem Baurechtsvertrag wäre auch die Haftpflicht für Strahlenschäden vom Grundeigentümer auf die Baurechtnehmer übertragen worden. Eine höchst unangenehme Vorstellung für die Mobilfunkgesellschaften, da solche Schäden gar nicht versicherbar sind.

Deshalb hat jetzt das Obergericht des Kantons Solothurn das Urteil des Bezirksgerichtes aufgehoben. Die Konsequenzen wären unabsehbar gewesen. Zehntausende von Mietverträgen für Standorte von Mobilfunkantennen wären schweizweit ungültig geworden und Tausende von Grundbesitzern hätten die einmalige Gelegenheit erfasst, die strahlenden Ungeheuer loszuwerden.

Da seinerzeit der Grundeigentümer den Bau des Mobilfunksenders mittels amtlicher Verfügung stoppen liess, drohte ihm Orange mit Schadenersatzforderungen in der Höhe von Fr. 100’000 pro Monat, während welchem nicht gebaut werden könne.
Zur Zeit des Urteils belief sich die Summe bereits auf 900’000 Franken.

Alles vollkommen leere Drohungen, wie sich jetzt herausstellt. Denn selbst das als geradezu als schweizweit mobilfunkfreundlichste Obergericht SO fand keinen einzigen Gesetzesartikel, welcher zu solch immensen Fordereungen berechtigt hätte.
Wäre ein solcher auffindbar gewesen hätte dieses Gericht keinen Augenblick gezögert, den „renitenten“ Grundeigentümer zu bestrafen.
Mit der ihr zugesprochenen Parteientschädigung von Fr.16’000 muss Orange froh sein, überhaupt ihre Winkel- und Staradvokaten bezahlen zu können.

Leider haben die Mobilfunkbetreiber mit ihren Schadenersatz-Drohungen andernorts durchaus Erfolge zu verzeichnen.
Immer wieder gelingt es diesen, die einfachen Gemüter und solche mit schwachen Nerven unter den Einsprechern und Beschwerdeführern dermassen in Angst und Schrecken zu versetzen, dass diese panikartig ihre Einsprachen oder Beschwerden zurücknehmen.
Dabei würden schon die einfachsten Ueberlegungen vor solchen Reaktionen schützen. Denn ob ein einfacher Bürger mit 100’000 Franken oder mit einer oder gar mehreren Millionen Schadenersatz bedroht wird, bezahlen kann und muss er/sie das eh nicht. Schon aus dem einfachen Grund, weil er/sie das gar nicht kann und die Mobilfunkbetreiber bestenfalls Verlustscheine erhalten, mit welchen sie dann ihre Chef-WC???s tapezieren können.
Und zuerst müsste der Schaden, welcher statt ein Gewinn ebensogut ein Verlust hätte sein können erst einmal vor einem Gericht auf Franken und Rappen genau beziffert werden. Und vor diesem Beziffern fürchten sich die Mobilfunker wie der Teufel vor dem Weihwasser, weil ihnen sonst die Steuerbehörden auf den Pelz rücken und Nachforderungen anbringen, welche sich mit der Anzahl Sendemaste in der Schweiz (35’000 im Endausbau) multiplizieren könnten.

Zitat aus dem 46. Rundbrief von Gigaherz
Ruschein GR: Die Gemeinde, die gegen den Ausbau einer Antenne auf den UMTS-Standard ein Antennenmoratorium verfügt hatte, liess sich vom Druck der Swisscom einschüchtern und hat das Moratorium zurückgezogen. (Swisscom drohte mit einer Schadenersatzforderung von 1 Million)
Ruschein bedauert, dass eine Vernetzung mit anderen Bündner Gemeinden nicht zustande kam. Aus Insiderkreisen ist uns jedoch bekannt, dass Ruschein es gar nicht für nötig gefunden hat, sich mit anderen zu vernetzen. Man meinte, reichlich blauäugig, mit der Swisscom im Alleingang eine einvernehmliche Lösung finden zu können und mit aus Sicht der Gemeinde extremen Mobilfunkkritikern wollte man schon gar nichts zu tun haben, obschon diese ihre fachliche Hilfe nicht nur angeboten, sondern bereits getätigt hatten.
Resultat: siehe oben. Wer immer noch nicht begriffen hat, dass extreme Meinungen den Mobilfunkfirmen vorbehalten sind, die diese ebenso rücksichtslos in die Tat umsetzen, dem ist leider nicht zu helfen.

Zum Schluss ein schöner Spruch von Elisabeth, der Lady mit den vielen Messgeräten:

„Gigaherz vereint die verschiedenen Widerstandsgruppen und bleibt dran. Wenn David seine Steinschleuder gegen Goliath vorzeitig hätte fallen lassen, hätte er ihn nicht besiegen können.“

Von Hans-U. Jakob

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