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Die Schweizer Grenzwerte – Eine Mogelpackung erster Güte

Mobilfunkstrahlung:

Die Schweizer Grenzwerte – Eine Mogelpackung erster Güte.

Hans-U.Jakob, 31.01.02

Der neueste Trend geht leider dahin, überall auf der Welt die Schweizer Grenzwerte als vorbildlich und nachahmenswert vorzustellen.
Es wird immer nur von den auf 10% reduzierten, in Europa sonst üblichen Werten berichtet, aber niemals über die sehr wenigen Orte wo diese Werte wirklich Gültigkeit haben.

Das ist eine riesige Unterlassung und stellt die Schweizer Werte in ein völlig verzerrtes Licht.

In der Schweiz gelten, wie überall in Europa, die Werte von
61 Volt pro Meter bei 1800MHz-Anlagen (das sind 10Watt/m2)
und
43 Volt pro Meter bei 900MHz-Anlagen (das sind 5Watt/m2)
und
50 Volt pro Meter bei gemischten Anlagen (das sind 6.6Watt/m2)

Die auf 10% abgesenkten sogenannte Vorsorgewerte von
6V/m, 4V/m oder 5 Volt pro Meter gelten lediglich in Räumen mit empfindlicher Nutzung

Als Räume mit empfindlicher Nutzung gelten nur:
Krankenzimmer, Schulzimmer und Schlafräume.

Kinderspielplätze sind nur dann als empfindliche Räume eingestuft, wenn diese der Gemeinde gehören, und öffentlich sind. Private Kinderspielplätze sind von dieser Regelung ausgenommen, selbst dann wenn diese öffentlich zugänglich sind.
„Private Kinder“ sind also unempfindlicher gegen EM-Bestrahlung als „öffentliche Kinder“!
Vielleicht erklärt mir einmal jemand den Unterschied.

Nicht als Räume mit empfindlicher Nutzung gelten:
Dachterrassen, Balkone, Gärten und Arbeitsplätze und alles andere was sich unter freiem Himmel befindet, wie etwa Gehsteige, Fussgängerzonen, Pausenplätze von Schulen und Kindergärten sowie Freibäder.

Selbst die Küche einer Wohnung kann als Raum mit nicht empfindlicher Nutzung eingestuft werden, weil es sich hier um einen Arbeitsplatz handelt.

Nun der Clou am Ganzen.
Die auf 10% gesenkten Vorsorgewerte sind für die Mobilfunker völlig gratis zu haben.
Die brauchen an Ihren Antennen in der Schweiz gegenüber den übrigen in Europa nicht ein Schräubchen zu ändern.
Denn die Gebäudehüllen aus Betondecken und Backsteinmauern dämpfen die Mobilfunkstrahlung automatisch auf das gewünschte Mass von 4V/m, 6V/m oder 5V/m ab.
Falls das ausnahmsweise einmal nicht genügen sollte, kann noch ein Dämpfungsfaktor durch geringe Aenderung der Strahlungsrichtung zu Hilfe genommen werden. Dann stimmt die Rechnung auf dem Papier. Nachkontrolliert oder nachgemessen wird offiziell sowieso nicht.

Ich habe weder in Frankreich, noch in Deutschland, noch in Oesterreich innerhalb von Wohnungen je höhere Werte als die falschbesungenen Schweizer Vorsorgewerte gemessen.
Weil diese Werte mit Vorsorge auch nicht das Geringste zu tun haben, werden sie von den Schweizer Behörden und Aemtern neuerdings auch nicht mehr Vorsorgewerte genannt, sondern Anlagewerte.

Doch aufgepasst, selbst diese 4 bis 6 Volt pro Meter schützen uns nicht im Geringsten. Denn nach Dr.N.Cherry (NZ) gilt für erste Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen bereits ein Level von nur 0.04V/m. Und Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen sind, ebenfalls nach Dr.N.Cherry, bereits ab einem Level von 0.48V/m zu haben.

Zudem müssen in der Schweiz sowohl Grenzwerte wie Anlagewerte nur eingehalten werden wenn dies für die Mobilfunker technisch machbar, betrieblich möglich und finanziell tragbar ist. Weist ein Betreiber nach, dass er mit den gesetzlichen Werten nicht zurechtkommt, kann er dank diesem Gummiparagraphen machen was er will.

Im Moment läuft vor den obersten Gerichten der Schweiz die Streitfrage ob die sogenannten Anlagewerte auch dann eingehalten werden müssen, wenn sich Antennen mehrerer Betreiber auf demselben Gebäude oder gar im selben Quartier befinden. Der Trend geht dahin, dass wahrscheinlich nur jeder Betreiber für sich allein den Nachweis erbringen muss und die Summierung ausser Acht gelassen wird.

Das Ankündigen der Schweizer Grenzwerte als „vorbildlich und nachahmenswert“ zeugt deshalb entweder von Unwissenheit oder vom Willen, das Volk für blöd zu verkaufen.

Fazit: Schweizer Grenzwerte sind keinen Deut besser als die übrigen in Europa.
Diese sind bestenfalls als Beruhigungspille für das aufgebrachte Volk zu werten.
Eindeutig besser als im übrigen Europa dagegen, sind unsere Bundesbehörden und unsere Bundesämter. Nämlich im Anwenden von Rosstäuscher- und Viehhändlertricks.

Alle nicht näher bezeichneten Quellen sind in der NIS-Verordnung des Schweizerischen Bundesrates vom 23.Dez.99 sowie in den „Erläuternden Bestimmungen“ dazu zu finden.
Ich wünsche allen Lesern, dass sie sich danach „geläutert“ fühlen.

Etwa nach dem Lesen der Bestimmung, dass den Betreibern, falls die Menschen trotz Einhaltung der Grenzwerte krank werden sollten, eine Sanierungsfrist von 7.5 Jahren gewährt wird und dass diese Frist auf begründetes Gesuch hin nochmals um 2.5 Jahre verlängert werden kann. Eine Sanierung der Antenne kommt aber nur dann in Frage, wenn mindestens 25% der Betroffenen den exakten Nachweis einer Gesundheitsschädigung erbringen können. Was unter Sanierung zu verstehen ist, kann nirgends nachgelesen werden.

Wer hat jetzt da verd…. Mafia gerufen ????

Von Hans-U. Jakob

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