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Die Enten des Schweizer Hauseigentümerverbandes

Die Enten des Schweizer Hauseigentümerverbandes HEV

Beim Schweizer Hauseigentümerverband schnattern die (Zeitungs-)Enten einmal mehr etwas zu laut. Offenbar eine Folge des übermässig verabreichten Kraftfutters aus goldenen Sonnreis-Körnern.

Hans-U. Jakob, 9.9.05

Der Hauseigentümerzeitung vom 1.9.05 sind folgende Zitate (in Schrägschrift) entnommen.

Mit Urteil vom 31. Mai 2005 (publiziert am 5. Juli 2005) hat das Mietgericht des Kantons Genf einen sechsjährigen Rechtsstreit zwischen Mietern, welche in der Nähe einer Mobilfunkantenne wohnen und dem Vermieter der betroffenen Liegenschaft beendet. Der Entscheid der Vorinstanz, welcher den Mietern aufgrund der in der Nähe befindlichen Mobilfunkantenne eine Mietzinsreduktion von 30% zugestanden hatte, wurde vollumfänglich aufgehoben.

Der HEV Schweiz begrüsst das Urteil des Genfer Mietgerichts, da dieses den stossenden Entscheid der Vorinstanz aufhebt und damit auch in Genf wieder Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen hat. Zudem bestätigt es in dieser Frage auch explizit die Haltung des HEV Schweiz.

Wie sich heute, am 9.9.05 um 16.00 nach telefonischer Rücksprache in Genf herausstellt, handelt es sich bei dieser Mitteilung offensichtlich um ein vom involvierten Mobilfunkbetreiber Sunrise in Umlauf gesetztes bösartiges Gerücht.

Der involvierte Mieterverein ALIQT (Association des Locateurs des Immeubles du Quartier la Tour) hat bis heute 9.9.05 16.00 Uhr das angeblich am 5.Juli publizierte Urteil weder irgendwo gesehen noch zugestellt erhalten.

Von wegen Rechtssicherheit im Kanton Genf:
Sollte der Mieterverein ALIQT dieses Urteil irgendwann wirklich zugestellt erhalten, hätte er 30 Tage Zeit, dieses an das Verwaltungsgericht des Kantons Genf weiterzuziehen.
Sollte dieses Urteil wiederum zu Ungunsten der Mieter ausfallen, könnte sogar ans Bundesgericht rekurriert werden. Der Fall könnte sich so nochmals um gut 3 Jahre hinschleppen

Roman Obrist, seines Zeichens Rechtskonsulent beim HEV, sollte da seinen Schnabel nicht zu weit aufreissen.

Von wegen Rechtssicherheit in der Schweiz:
Sogenannt abschliessende Rechtssicherheit gewähren lediglich Urteile des Bundesgerichts.
In der übrigen Schweiz sind kommunale, regionale und kantonale Gerichtsinstanzen nicht im Entferntesten an ein Urteil der untersten Instanz, hier eines Genfer Mietgerichtes, gebunden.
Im Besonderen schon deshalb nicht, weil die strittige Mobilfunk-Basisstation in Genf gemäss Standortdatenblatt Sendeleistungen von „nur“ 474Watt ERP pro Sektor aufwies.
6000 Watt ERP pro Sektor, also über das 12-Fache, sind heute, infolge der neuen UMTS-Technologie, keine Seltenheit mehr und verursachen innerhalb von Wohnungen gravierend höhere, neu zu beurteilende Strahlenbelastungen.

Und auch deshalb nicht weil durch die strittige Mobilfunk-Basisstation in Genf die Familie eines Genfer Stararchitekten (Frau und 2 Kinder) die im Hauptstrahl einer der 3 Antennen wohnten, schwer an heftigen allergischen Reaktionen auf Mobilfunkstrahlung erkrankten. Die Familie erholte sich nach ihrem Wegzug sehr rasch und prächtig.
Ein weiterer Quartierbewohner wählte leider, weil er aus seinen gesundheitlichen Problemen keinen Ausweg mehr sah, einen andern Weg, denjenigen in den Freitod.

Roman Obrist vom HEV kommentiert diese Fakten wie folgt:

Entscheidend für die Beurteilung, ob eine Beeinträchtigung des vertragsgemässen Gebrauchs vorliegt, ist nicht etwa das subjektive Empfinden des Mieters, sondern eine objektive Wertung.
Bei Vornahme dieser objektiven Wertung orientierte sich das Gericht massgeblich an der konstanten Rechtsprechung des Bundesgerichts und hielt fest, dass ein
objektiver Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und gesundheitlichen Symptomen nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Forschung nicht nachgewiesen werden könne.

Es spielt also laut Obrist keine Rolle wenn das Subjekt Mieter krank wird, solange das Objekt Miethaus den höchst bedenklichen Ansichten eines Bundesgerichtspräsidenten (Aemisegger) genügt.
Und wenn so ein Subjekt wegen der ständigen Qualen den Freitod wählt, tut es das ja nur weil es nicht im Stande ist, die Folgen der Mobilfunkstrahlung objektiv statt subjektiv zu werten.

Was Roman Obrist vom HEV weiter hinterlistig verschweigt:

Die strittigen 3 Antennenmasten im Quartier la Tour in Genf 1) sind bereits am 18. November 2003 abgebrochen worden !
Dies, nachdem sowohl ein Genfer Zivilgericht, wie das Genfer Verwaltungsgericht, wie das Bundesgericht auf Antrag des Standortvermieters mehrere Abbruchverfügungen infolge mangelhafter Baubewilligung und ungültigen Mietvertrages erlassen hatten.
Nachdem sich der Antennenbetreiber Sunrise um sämtliche Abbruchverfügungen, auch um diejenige des Bundesgerichtes foutiert hatte, kam es am 18.Nov. 2003 zur Zwangsräumung.
Die 3 Antennenmasten mitsamt Antenne lagen zum Gaudi der Anwohner noch während 3 Tagen auf den Trottoirs des Quartiers, bis sich Sunrise dazu bequemte, diese wegzuräumen.

Es wurden von den Mietern des Quartiers nicht 30% des Mietzinses auf ein Sperrkonto bezahlt, sondern 100% und zwar seit Anfang 2000.
Nach dem Abbruch der Antennen wurden von den Mietern des Quartiers Ende Nov. 2003 70% der gesperrten Gelder (in der Höhe von mehreren Millionen) freigegeben.

Es wurden lediglich 30% für die Zeit auf dem Sperrkonto belassen, in welcher die Antennen in Betrieb waren. Das heisst, von Ende 99 bis Ende 2003.
Und um diese 30% geht es beim gegenwärtigen offenen Rechtshandel noch. Der Vermieter möchte verständlicherweise auch diese Millionen noch zurückhaben. Es wäre möglich, dass die Mieter des Quartiers dazu Hand bieten, denn schliesslich hat der Vermieter, die Pensionskasse des CERN, die Hauptforderung der Mieter vollumfänglich erfüllt, nämlich die Firma Sunrise mit Schimpf und Schande aus dem Quartier zu jagen.

Um weiterhin in Bildern zu reden
Der Schweizer Hauseigentümerverband hat einen falschen Lotsen an Bord. Ein Anwaltspatent, gepaart mit Skrupellosigkeit, genügt nicht, um durch die verstrahlten Klippen des Mobilfunks zu fahren. Hier sind Fachwissen in Technik und Medizin, zusammen mit hohem Verantwortungsbewusstsein und hoher Moral gefragt.

1)Die strittigen 3 Antennenmaste im Quartier la Tour in Genf standen alle im Zentrum des hufeisenförmig angelegten Chemim Taverney. Der Chemin Taverney ist links und rechts gesäumt von 7-stöckigen Miethäusern, welche alle demselben Vermieter, der Pensionskasse des CERN, gehören. Der Vermieter der Wohnungen war gleichzeitig Standortgeber für die 3 im November 03 abgebrochenen Mobilfunksender.

Interner Link dazu
Freudentag in Gen?ve-Saconnex (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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