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Die 7 schönsten Weihnachtsmärchen der Schweizer Mobilfunkbetreiber

Die 7 schönsten Weihnachtsmärchen aus dem grossen Zauberbuch der Schweizer Mobilfunkbetreiber.

Zusammengestellt, in Kurzfassung gesetzt und kommentiert von Hans-U.Jakob am 22.12.2002

Beim Durchlesen der zahlreichen Bauentscheide von kommunalen und kantonalen Baubewilligungsbehörden und Rekursinstanzen, fragt sich der aufmerksame Leser, woher diese Stellen wohl dieses umfangreiche technische, juristische oder gar medizinische Vokabular haben. Solch umfangreiches Fach(un)wissen kann ja ein kommunaler oder kantonaler Beamter gar nicht besitzen.
Da in solchen Bauentscheiden oft langfädig auf Fragen Auskunft gegeben wird, die im betreffenden Verfahren gar nie gestellt wurden, ist der Verdacht naheliegend, dass hier mit vorgefertigten, bei den Mobilfunkgesellschaften frei erhältlichen Textblöcken gearbeitet wird. Besonders auch deshalb, weil praktisch in allen Gemeinden und in allen Kantonen vom Bodensee bis zum Genfersee, und von Basel bis Chiasso, Wort für Wort immer wieder dieselben Textpassagen auftauchen.
Die Sache mit den Textblöcken hat für den Fachmann durchaus auch ihre erheiternde Seite.
Etwa dann, wenn ein Gemeindebauvorsteher aus Oberhinterundsoweiter zu medizinischen oder technischen Fragen, die falschen Textblöcke aus der Trickkiste holt.

Gerade rechtzeitig zu Weihnachten hat nun die Swisscom ihr 2.2kg schweres Buch der Bücher als Anleitung zur Abschmetterung von Mobilfunkeinsprachen an Gemeinde- und Kantonsverwaltungen in schriftlicher Form verschickt.
Das Machwerk auf schwerem Hochglanzpapier eignet sich auch vorzüglich zur Gewissensberuhigung von Haus- und Grundeigentümern, die den Mobilfunkgesellschaften, meist aus reiner Geldgier, einen Platz für eine oder mehrere Mobilfunkantennen zur Verfügung gestellt haben.

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Märchen Nr. 1:

Der Bundesrat und das Bundesgericht lassen sich laufend über Forschungsergebnisse im In- und Ausland informieren und werden die Grenzwerte nach unten anpassen, sobald dies der Stand des Wissens erfordert.

Und die Wirklichkeit sieht dann so aus:

Behörden, Verwaltungsgerichte, das Bundesgericht und der Bundesrat weigern sich seit 3 Jahren konsequent und beharrlich, alle neuen Beweisunterlagen in Form von wissenschaftlichen Arbeiten und Erfahrungswerten zur Kenntnis zu nehmen. Beweisdossiers im Umfang bis zu 30 kg werden alle ungelesen zurückgeschickt und mit nachfolgenden Sprüchen versehen, die eindrücklich bestätigen, dass massive Gesundheitsschäden weit unterhalb der erlaubten Anlage-Grenzwerte eintreten.

Bernisches Verwaltungsgericht: „Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten.“ (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001)

Und das Bundesgericht doppelt nach mit: „Grenzwerte sind nicht nach medizinischen Gesichtspunken festzulegen, sondern nach wirtschaftlicher Tragbarkeit und technischer Machbarkeit. (Urteil 1A94/2000/sch vom 30.8.2000)

Und die Vollzugsbestimmungen des bernischen kantonalen Amtes für Industrie Gewerbe und Arbeit, KIGA, lauten: „Eine Anlage ist zumutbar wenn weniger als 10% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört sind. Und eine Anlage ist erst dann sanierungspflichtig wenn mehr als 25% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört sind“
Beweispflichtig für den Anteil Kranker (im Wohlbefinden Gestörter) sind nicht etwa die Behörden, sondern die Betroffenen selber.

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Nr 2. Die ICNIRP Story

Die ICNIRP ist die internationale Strahlenschutzkommission der WHO und der UNO. Die Grenzwertempfehlungen der ICNIRP vermögen mit Sicherheit alle nachgewiesenen Schäden zu vermeiden.
Auf ihr umfassendes Wissen stützen sich sämtliche Regierungen der Welt. Auch die Schweizer Regierung und die Schweizer Gerichtsbarkeit vertrauen den Erkenntnissen der ICNIRP und erheben diese zum Stand des aktuellen Wissens.

Und hier die Realität:
Es gehört heute zum Allgemeinwissen aller die sich mit der Auswirkung elektromagnetischer Felder befassen, dass die ICNIRP (so nennt sich die selbsternannte internationale Strahlenschutzkommission) weder ein WHO- noch ein UNO- Gremium ist und von keiner Regierung auf diesem Globus ein Mandat besitzt.
Das entsprechende Schreiben der WHO-Direktorin Anne Kern aus Genf befindet sich im Archiv der Gruppe Hans-U.Jakob.
Die ICNIRP sei lediglich eine Nichtregierungsorganisiation, die gelegentlich von der WHO konsultiert werde, wie viele andern Organisationen auch, steht hier geschrieben.
Weiter ist von der ICNIRP hinreichend bekannt und bewiesen, dass sich ihre Mitglieder welche ausschliesslich von der Industrie und vom Militär her kommen, gegenseitig selbst wählen und absetzten. Weiter ist hinreichend bekannt, dass die ICNIRP-Mitglieder von der
Industrie gigantische Honorare beziehen.
Weiter ist hinreichend bekannt, dass aus der ICNIRP sofort hinausfliegt, wer sogenannte nichtthermische (biologische) Effekte nichtionisierender Strahlung nur im leisesten erwähnt, geschweige denn für möglich hält. (Quelle ICNIRP-Kritik von Prof. Dr. N. Cherry Lincoln-Universität in Neuseeland)
Die ICNIRP ist im Grunde genommen lediglich ein höchst lukrativ gesponserter Altherrenclub, welcher im Auftrag der Industrie die Welt zum Narren hält.

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Nr 3. Der Grenzwertschwindel:

Die In der Schweiz geltenden Grenzwerte sind etwa 10mal strenger als die internationalen Empfehlungen und zählen zu den strengsten weltweit. In dieser Hinsicht ist die Schweiz in Europa tatsächlich eine Insel.

Hier die entlarvende Vergleichsliste. Als Beispiel für die 1800MHz-Mobilfunkfrequenz:

V/m = Volt pro Meter

Schweiz 60V/m / 6V/m (Aussen / Innenräume)
Deutschland 58V/m
Frankreich 58V/m
England 58V/m
Schweden 58V/m
Polen 6V/m
Russland 3V/m
Luxemburg 3V/m
Flandern (Belgien) 3V/m
Italien 3V/m
Toskana (Italien) 0.5V/m
Salzburg bisher 0.6V/m
Salzburg neu 0.06V/m / 0.02V/m (Aussen / Innenräume)

Im Gegensatz dazu die Pegel nach Dr. N.Cherry, Lincoln Universität, Neuseeland:
Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigung ab 0.04V/m
Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen ab 0.48V/m

Die berühmt-berüchtigten Schweizer Anlage-Werte (10% der ICNIRP-Level) gelten nur für sensible Innenräume wie Wohn- Schlaf- Kranken- und Schulzimmer.
Diese Innenraumwerte werden aber durch die Dämpfung von Betondecken und Hausmauern, oder durch die Abweichung aus der horizontalen oder vertikalen Senderichtung ohne die geringste Anstrengung der Mobilfunkbetreiber automatisch erreicht.
Die Behauptung, die Schweiz hätte weltweit die strengsten Grenzwerte, ist demnach als totaler Schwindel und Volksbetrug zu bewerten.

Ob man nun Messungen in Deutschland, Frankreich, England oder Schweden durchführt, die Schweizer Anlagewerte sind dort in Innenräumen überall eingehalten, obschon hier gesetzlich lediglich Aussen-Grenzwerte von 58V/m gelten und Innenräume gar nicht reglementiert sind.

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Nr 4. Das Märchen vom gesunden Volk

Untersuchungen nach den Regeln der Forschung bestätigen, dass Mobilfunkanlagen bekannter Stärke zu keinerlei Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Herz- und Kreislaufproblemen, psychischen Störungen, Schädigung der Fortpflanzungsorgane, des Zentralnervensystems geschweige denn zu Krebs usw. usw. führen.

Und hier die Realität:
Seit Einführung des flächendeckenden Mobilfunks sind die Krankenkassenprämien um mehr als 50% angestiegen.
Und seit Einführung des flächendeckenden Mobilfunks hat sich die Zahl psychisch Kranker in der Schweiz trotz Einhaltung aller Grenz- und Anlagewerte bereits um das 11-Fache erhöht.
Dass elektromagnetische Hochfrequenzstrahlung mit E-Feldstärken zwischen 0.3 und 3 V/m
zu hohen Raten an psychisch Kranken führt, haben bereits die Untersuchungen rund um die Kurzwellensender Schwarzenburg (98 aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen) und Holzkirchen (D) ergeben. Hier war die Rate an psychisch Kranken 4 resp. 8 mal höher als in unbestrahlten Zonen. Das sind Zahlen, die sich nicht mehr wegdiskutieren lassen.

Die 20’000 Studien, welche die Mobilfunkgesellschaften für den Beweis der Unschädlichkeit ihrer Antennen stets ins Feld führen, haben sich im Herbst 2001 vor dem obersten oesterreichischen Staatsgerichtshof in Wien offenbar in Luft aufgelöst. Die Mobilfunkbetreiber sind bis heute nicht einmal in der Lage, lediglich eine Liste dieser angeblich 20’000 wissenschaftlichen Studien vorzulegen, welche die Unschädlichkeit angeblich beweisen sollen.

Der tatsächliche Stand der Forschung im Zusammenhang mit Mobilfunk-Basisstationen ist in einer Tabelle des ECOLOG-Institutes sehr schön zusammengefasst worden.
Hier einige Zahlen dazu:
Es wird unterschieden zwischen schwachen Hinweisen, Hinweisen, starken Hinweisen und konsistenten Hinweisen als oberster Stufe:
Für Krebs allgemein gibt es Hinweise
Für Leukämie gibt es Hinweise
Für Gehirntumore gibt es Hinweise
Für die Oeffnung der Blut-Hirnschranke gibt es starke Hinweise
Für die Störung von Gehirnfunktionen gibt es konsistente Hinweise
Für die Ausschüttung von Stresshormonen gibt es konsistente Hinweise
Für Genveränderungen gibt es konsistente Hinweise
Für Kreislauferkrankungen gibt es Hinweise
Für Blutbildänderungen gibt es Hinweise

Die vollständige Studie finden Sie unter http://www.ecolog-institut.de/grenzwer.htm

Fazit: Ein Medikament mit dermassen klaren Hinweisen auf Schädigung grosser Teile der Bevölkerung wäre längst aus dem Verkehr gezogen worden.

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Nr.5. Die hinterlistige Sache mit den Bügeleisen

Emmitenten aus dem Bereich der Haushaltgeräte weisen ein weit grösseres Beeinträchtigungspotential auf, als Mobilfunkanlagen der vorliegenden Leistungsstärke.

Und hier die Antwort darauf:
Wer nicht im Stande ist eine 50-Herz Strahlung von einer scharf gepulsten 900-MHz-
oder 1800MHz-Strahlung zu unterscheiden, sollte solche unsinnigen Vergleiche besser unterlassen.
Schon die Gesetz- und Verordnungsgeber haben erkannt, dass Mobilfunkstrahlung mindestens 1000 mal „giftiger“ ist und haben deshalb die Vorsorgewerte im E-Feld bei
50Hz- Anlagen auf 5000V/m festgelegt und diejenigen für gepulste Mobilfunkstrahlung auf 5V/m. Siehe Anhänge zur NISV.
Die in Mobilfunkprospekten und in Broschüren des Bundesamtes für Gesundheit abgebildeten Vergleichstabellen mit Haushaltapparaten sind durchwegs mit gefälschten Zahlen versehen worden und deshalb als grober Unfug zu bewerten.
Zum Beispiel das Bügeleisen:
strahlt nach Bundesamt für Gesundheit und Mobilfunkbetreiber mit 120V/m.
Gemessen werden können weniger als 10V/m und es handelt sich erst noch um eine 50Hz-Strahlung.

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Nr 6. Die rührenden Geschichten vom Handy als Lebensretter

Bei einem Unfall rasch anhalten, Handy zücken, 144 wählen und schon sind Sie ein Handy-Hero.

Kommentar dazu:
Ein Handy kann weder Luftwege von Erbrochenem freimachen, noch einen Verunglückten beatmen, noch eine Blutung stillen, noch eine Herzmassage machen, noch einen Bewusstlosen seitenlagern und warmhalten usw. usw. Dazu braucht es ganz andere Kenntnisse und Charaktereigenschaften. Bei der Rettung von Schwerverletzten zählen völlig andere Prioritäten. Weil es im Schnitt 20 Minuten dauert, bis ein Rettungswagen der Sanität auf der Unfallstelle ist – bei der Anforderung eines Rettungshelikopters dauert es im Schnitt sogar 40 Minuten- kommen die Daumenakrobaten mit ihren Handys erst an letzter Stelle der Prioritätenkette. Zuerst heisst es eventuell ins kalte Wasser springen um einen Ertrinkenden zu retten, oder sich selber Gesicht und Hände zu verbrennen um ein eingeschlossenes Kind aus dem Feuer zu holen. Da nützt es wenig, wie wild auf dem Handy herumzutöggelen und hineinzuschreien: „Hier ersäuft gerade einer, kommen sie sofort!“
Oft wird in der Hitze des Gefechtes auch noch vergessen, dass es im Haus nebenan eigentlich noch Festnetzanschlüsse hat. Oder auf der Autobahn noch Notrufsäulen.

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Nr.7. Die tröstliche Situation für Standortvermieter von Mobilfunk-Stationen:

Es zeigt sich, dass weder auf Grund vom Nachbarrecht, des Haftpflichtrechts, noch der Werkeigentümerhaftung von Seiten Dritter Haftungsansprüche gestellt werden können.

Und was läuft wirklich ab?
Für Strahlenschäden haften nach Art 684, 679 ZGB und Art 7.USG nicht etwa die Mobilfunkbetreiber, sondern die Standortvermieter, was diesen bei Vertragsabschluss selbstverständlich verschwiegen oder dann vehement abgestritten wird.
Der finanzielle Ruin von Hunderten wenn nicht gar von Tausenden von Standortvermietern in der Schweiz ist somit vorprogrammiert.
Die Haftung für Strahlenschäden, dazu gehört auch die Wertverminderung von Liegenschaften und die Unvermietbarkeit von Wohnungen infolge Mobilfunkstrahlung, richtet sich nicht nach eingehaltenen Grenzwerten, sondern nach tatsächlich eingetretenen Schäden. Eine solche Haftung kann auch nicht vertraglich an die Mieter, also an die Mobilfunkgesellschaften übertagen werden. Denn werden einmal Milliardenschäden zu berappen sein, so wie beim Asbest, dürften diese sehr schnell in den Konkurs gehen.
Ein Automobilist kann auch nicht auf eingehaltene Höchstgeschwindigkeit, eingehaltenen Alkoholgehalt und eingehaltene Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges pochen.
Verursacht er trotz aller eingehaltenem Regeln einen Schaden, wird seine Versicherung zur Kasse gebeten. Aber Achtung: Mobilfunk-Strahlenschäden lassen sich wegen des immensen Risikos nicht Haftpflicht-versichern. Wer’s nicht glaubt, versuche es einmal.
Auch ist es absolut unzutreffend, dass wenn eine Anlage den baurechtlichen Vorschriften entspricht und die Grenz- und Anlagewerte eingehalten sind, keine Haftpflichtansprüche mehr gestellt werden können.
Das Bundesgericht hat am 25.2.02 die Strahlungswerte, das heisst den Kreis der zu Beschwerden und Forderungen Berechtigten ganz klar auf die äusserst mögliche Isolinie von 0.4 resp. 0.5 resp. 0.6V/m festgelegt. (900MHz-gemischt-1800MHz)
Diese Linie befindet sich je nach installierter Sendeleistung zwischen 500 und 1500m Entfernung zu einer Mobilfunk-Station und da wohnen in städtischen Gebieten unter Umständen einige Tausende oder sogar Zehntausende. Forderungen an Standortvermieter in mehrstelliger Millionenhöhe könnten bald bittere Realität werden.

Es fällt auf, dass die Mobilfunkbetreiber für ihre Basisstationen nie einen Quadratmeter Land kaufen, obschon sie das wesentlich billiger zu stehen käme als jahrzehntelang Miete zu bezahlen. Der Grund liegt auf der Hand: So werden sie nie entschädigungspflichtig. Die Grundeigentümer dagegen schon.

Hinweise auf Gigaherz-Seiten

Erschreckende Statistiken (unter Gesundheit und Leben)

Der ganz normale Wahnsinn hat sich verzehnfacht (unter Gesundheit und Leben)

Die ICNIRP-Story: Ein privater Altherrenclub hält die Welt zum Narren. (unter WHO, ICNIRP, CH-Behörden))

Von Hans-U. Jakob

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