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Der Kirchturm von Zermatt kommt vor das Bundesgericht

Der Kirchturm von Zermatt kommt vor das Bundesgericht.

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Bild: Blick aus dem Schulhausfenster auf den mit getarnten Mobilfunksendern bestückten Kirchturm von Zermatt.
Ginge es nach dem Willen von Swisscom, würden diese massiv verstärkt, und mit UMTS ergänzt. Einwohner von Zermatt blockieren das Bugesuch seit 4 Jahren erfolgreich.
Jetzt kommt das heftig umstrittene Projekt vor das Bundesgericht.

Mit seinem landesweit einmaligen Eingeständnis, von Mobilfunk nichts zu verstehen, hat das Walliser Kantonsgericht (Obergericht) mit Urteil A1 05 209 am 19.5.06 wiederum Schweizergeschichte geschrieben.

Hans-U. Jakob, 25.7.06

Andere Obergerichte bedienen sich nämlich meistens der ihnen von den Telekommunikationsfirmen zugestellten Argumente und Texte oder berufen sich auf die Stellungnahmen kantonaler NIS-Fachstellen, die ihrerseits an sogenannten Fachtagungen von den Mobilfunkfirmen „instruiert“ worden sind.

Auszug aus dem Urteil:
Es ist unbestritten dass die Mobiltelefonie gesundheitliche Risiken für die Bevölkerung in sich birgt. Über deren Intensität und Charakter gehen die Meinungen in der Wissenschaft und in weiten Kreisen der Bevölkerung weit auseinander, was nicht zuletzt das vorliegende Verfahren erneut zeigt…………….(hoppla! die Red.)
Insbesondere gilt das für die kantonalen Gerichte, die in der Regel keine Stellungnahmen von Bundesämtern verlangen können.
Das Bundesgericht hat deshalb den kantonalen Gerichten zugestanden, dass sie sich auf die Prüfung beschränken dürfen, ob die Bewilligungsbehörden die Vorgaben der zuständigen Fachbehörden des Bundes berücksichtigt haben und ob die Entscheide mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtes übereinstimmen.
Das Kantonsgericht wird sich somit mit den von den Beschwerdegegnern (Einsprechern Red.) hinterlegten und angerufenen Studien nur unter dieser beschränkten Sichtweise befassen.“

Auch wenn die Ehrlichkeit der Walliser Kantonsrichter verblüffen mag, den Anwohnern von Mobilfunksendern nützt diese herzlich wenig.
Denn unter der „etwas beschränkten Sichtweise“, wie das hohe Walliser Gericht selber von sich sagt, wurden die von den Einsprechern vorgebrachten Gutachten zur Nicht-Messbarkeit von UMTS-Strahlung und zur unbrauchbaren Softwarelösung der Leistungs- und Tiltbegrenzung nicht beurteilt. Das heisst es wurde nur auf Aussagen der völlig mobilfunkfreundlichen Bundesämter abgestellt. Auf Aussagen des Bundesgerichtes konnte sich das Walliser Kantonsgericht dabei auch nicht stützen, da es zur Tauglichkeit dieser Systeme noch keine Bundesgerichtsurteile gibt.

Auch in den neuesten Bundesgerichtsurteilen herrscht keine Klarheit
In den von den Anwälten der Mobilfunkbetreiber und dem BAFU (Bundesamt für Umwelt) zitierten oft Bundesgerichtsurteilen 1A.116/2005 und 1A.120/2005 hat sich das Bundesgericht nicht mit der Tauglichkeit des sogenannten QS-Systems auseinandergesetzt, wie dies vielfach behauptet wird, sondern lediglich 2 Gemeinden angewiesen dieses System als Uebergangslösung in eine Baubewilligung aufzunehmen. Das heisst nichts anderes, als dass das QS-System als solches weiterhin mit Beschwerden durch den ganzen Instanzenweg hindurch belegt werden kann, bis das Bundesgericht zu allen Unzulänglichkeiten diese Systems Stellung genommen hat.

Walliser Behörden konnten sich nicht aufraffen
Nachdem sich weder der Walliser Staatsrat (Baudirektion des Kantons) noch der Gemeinderat von Zermatt dazu aufraffen konnten, das Bundesgericht dazu zu zwingen, in dieser reichlich zwielichtigen Angelegenheit endlich ein Leiturteil zu erlassen, mussten einmal mehr zwei private Einsprecher/Innen das Urteil des Walliser Kantonsgerichtes an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Zusammengeschrumpft
Weil die ursprünglich grosse Einsprecherschaar in Zermatt unterdessen aus Angst vor drohenden Kosten und als Folge der Zermürbungstaktik der Bundesbehörden auf 2 besonders mutige Personen zusammengeschrumpft ist, springen jetzt sowohl der Verein Gigherz.ch wie die Bürgerwelle Schweiz mit Kostenbeteiligungen und mit Gratis-Gutachtertätigkeit ein. Auch eine ortsansässige Juristin nimmt sich der Sache mit grossem Elan an.
Dies weil schon im Vorfeld von den Organisationen und der Anwältin so viel Arbeit und Herzblut in diesen Aufsehen erregenden Fall investiert worden ist, dass man jetzt nicht kurz vor dem Ziel die Flinte ins Korn werfen will.

Es herrscht eine Ausnahmesituation
Gigaherz.ch kann hier finanziell nur helfen, weil es sich um das Erzwingen eines Grundsatzurteils handelt. Es wäre Gigaherz.ch nicht möglich, die übrigen zur Zeit in der Schweiz laufenden 200 Antennen-Verfahren zu finanzieren.

Die Vorgeschichte finden Sie unter diesen internen Links

Das Walliser Kantonsgericht kneift (unter Recht oder Unrecht)

Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau (unter Historisches)

Von Hans-U. Jakob

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