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Bubiges aus Bubikon

Bubiges aus Bubikon

Die SBB spielen „Wer wird Millionär“

Hans-U. Jakob, 15.11.05

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Frage:
Was bedeutet der 2.5m lange Holzstab, angelehnt am Tor des Güterschuppens am Bahnhof zu Bubikon?

a) Der Pfeil am oberen Ende zeigt, wohin der Slogan „Für Güter die Bahn“
entschwunden ist. (offenbar in den Himmel) ?

b) Es ist ein Notbehlf zur Entstopfung der S-Bahn-Toiletten. Das Plakätchen in der Mitte
des Holzstabes enthält eine exakte Gebrauchsanweisung ?

c) Flachgelegt diente der Stab auch schon als Beschwerer für Zeitungsstapel anlässlich der
Altpapiersammlung. Ist das am Ende der Zweck ?

d) Es ist ein Ersatz für ein 25m hohes Bauprofil, (Bauvisier) welches die SBB wegen
angeblicher Gefährdung des Zugsverkehrs angeblich nicht aufstellen müssen ?

Sie haben völlig falsch geraten und fallen aus dem Spiel. Antwort d) wäre richtig gewesen.

Auf ihrem ganzen Streckennetz bieten die SBB den Reisenden zur Zeit solche oder ähnliche Spässe an. Sie erstellen unter dem Vorwand, ihr Steckennetz mit modernem Bahnfunk, dem sogenannten GSM-R, ausrüsten zu wollen, massenhaft solche Maste auf.
Dabei suchen sie per Inserat weitere sogenannte „Public Providers“ welche den Mast mitbenützen möchten.

Wissen Sie was ein „Public Provider“ ist? Wenn nicht, dann dürfen Sie noch mal schön raten.

a) Ein Publikums-Wegweiser

b) Ein Fahnenmast für die Vereinsfahnen bei Festanlässen

c) Eine Lautsprecheranlage zur Orientierung des Publikums bei Zugsverspätungen

d) Weitere Mobilfunkgesellschaft wie Swisscom, Orange oder Sunrise

Sie haben nochmals völlig falsch geraten, denn schon wieder ist Antwort d) richtig!

Macht gar nichts. Sie haben noch eine 3. Chance zu gewinnen, indem sie beim Bundesamt für Verkehr, Sektion Baubewilligungen SBB, 3003 Bern eine saftige Einsprache deponieren.

Einsprachegrund:
Die Anlage dient nur zu 5% dem Bahnfunk. Der Rest ist ganz gewöhnlicher Mobilfunk und darf nicht nach Eisenbahnrecht abgehandelt werden, nur um kommunale und kantonale Behörden auszutricksen oder weil die Mobilfunkgesellschaften auf privatem Grund kaum mehr geduldet werden.

Einsprachen beim Bundesamt für Verkehr sind gratis. Also stoppt die Schlitzohren!
Baurechtsentscheid anfordern (wie etwa im Kanton ZH) ist nicht nötig. Einfach hinsetzen und schreiben. Sie können Ihrer Kreativität freien Lauf lassen!

Von Hans-U. Jakob

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