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Bewilligungsstopp für Mobilfunkantennen jetzt auch im Kanton Zürich

Bewilligungsstopp für Mobilfunkantennen jetzt auch im Kanton Zürich

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich stoppt den Antennenbau auf dem ganzen Kantonsgebiet. Das Urteil vom 8.2.06 hat Präjudizcharakter.

Hans-U. Jakob, 28.2.06

Mit kaum mehr zu überbietender Arroganz und Parteinahme für die Mobilfunkbetreiber haben bisher die Baurekursrkommission des Kantons Zürich und die Bausektion der Stadt Zürch das Bundesgerichtsurteil 1A,160/2004 vom 10.3.05 ignoriert und Antennen-Baubewilligungen am Laufmeter ausgestellt, als ob nichts geschehen wäre.

Zur Erinnerung: Das obgenannte Bundesgerichtsurteil verlangte ganz klar eine objektiv überprüfbare Begrenzung der abgestrahlten Sendeleistung (ERP) und eine ebensolche Begrenzung der vertikalen Neigungswinkel der Strahlenkeulen.
Die Zürcher Baubewilligungsinstanzen glaubten mehrere Monate lang, das gehe sie überhaupt nichts an. Auf entsprechende, den Einsprachen und Beschwerden beigelegte technische und rechtliche Gutachten wurden weder eingetreten, noch dazu in irgend einer Form Stellung genommen.

Jetzt musste das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich infolge einer Rüge durch das Bundesgericht, einen Fall neu aufrollen.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bezeichnet zwar das vom BAFU (Bundesamt für Umwelt) vorgeschlagene und von Gigaherz gelegentlich als „Mistkarren“ bezeichnete Qualitätssicherungssystem als eine möglicherweise gangbare Lösung, aber da dieses System noch nirgends in Betrieb sei, müsse die Baurekurskommission die erteilte Baubewilligung widerrufen.
Auch die vom BAFU vorgeschlagene Uebergangslösung einer Protokollführung durch die Mobilfunkbetreiber (von Hand) sei abzulehnen.
(Verwaltungsgericht ZH, Urteil Nr. VB 2006.00001 vom 8.2.06, veröffentlicht am 23.2.06)

Einsprecher und Beschwerdeführer aufgepasst:
Die Sistierung eines Baugesuches erfolgt nur auf Antrag hin. Ihr könnt jetzt nicht einfach die Hände in den Schoss legen und hoffen, die Behörden würden es schon richten. Denen ist ganz genau auf die Finger zu schauen. Freiwillig werden die das Bundesgerichtsurteil
1A,160/2004 nie anwenden, dazu sind die viel zu stark vom Mobilfunk angetan. Hier heisst es mit Beschwerden, ev. sogar mit Strafanzeigen einzugreifen.

Dabei unbedingt zu beachten:

Retourkutsche oder Mistkarren? (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden)

Von Hans-U. Jakob

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