News

Bern: Antennenbaustopp nun auf dem ganzen Kantonsgebiet

Bern: Antennenbaustopp nun auf dem ganzen Kantonsgebiet

Keine 4 Tage nach der Stadt Bern, stoppt nun auch der Kanton Bern jeglichen Mobilfunkantennenbau auf seinem ganzen Hoheitsgebiet.

Hans-U. Jakob, 23.11.05

Sofortiges Antennenbauverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet
Es handelt sich dabei nicht etwa um eines der zur Zeit gängigen Moratorien, welche Antennenbauten auf kantonseigenen Liegenschaften verbieten würde, sondern um ein generelles Bauverbot auf dem gesamten Kantonsgebiet.

Offenbar Aufgeschreckt durch die Gigaherz Artikel
Bern zieht als erste Gemeinde die Notbremse (unter Historisches)
Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau (unter Historisches)
Das Bundesgericht baut uns eine Notbremse (unter Recht oder Unrecht)

hat nun auch das verantwortliche Bernische Wirtschaftsamt BECO (Früher KIGA) reagiert und mit sofortiger Wirkung jeglichen Antennenbau auf dem ganzen Kantonsgebiet gestoppt.

Dies auf Grund eines Bundesgerichtsurteils 1A.160/2004, welches seit 7 Monaten in Kraft ist und längst hätte umgesetzt werden müssen.

Dieses lautet:

Die Sendeleistung der Mobilfunkstationen kann vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird.

Dabei überlässt das offensichtlich in technischen Belangen ratlose Bundesgericht diese Gewährleistung überprüfbarer baulicher Vorkehrungen einfach den Vollzugsbehörden auf Stufe Gemeinde und Kanton.
Dass diese noch ratloser sind als das Bundesgericht und vorerst einmal gar nichts machen würden, hat man kommen sehen.

Nun haben unsere in zahlreichen Baueinsprachen und Baubeschwerden erhoben Drohungen, die fehlbaren Amtsstellen wegen Amtsmissbrauchs (Art 312 StGb) zu verklagen, offenbar gewirkt.

Am 17.11.05 stoppte das Bauinspektorat der Stadt Bern die Antennenbauer und liess diese wissen:

„Aus verwaltungsökonomischen Gründen wird das Baubewilligungsverfahren erst nach den Verhandlungen zwischen BUWAL, BAKOM, dem Cercl??? d???Air und den Mobilfunkbetreibern bezüglich Sicherstellung der bewilligten Sendeleistung und der Tiltbereiche wieder aufgenommen.“

In der Berner (Wirtschafts-) Tageszeitung „Der Bund“ von heute lässt sich nun auch die für den Kanton zuständige Behörde (BECO) vernehmen, sie habe den Bau weiterer Antennen auf dem ganzen Kantonsgebiet gestoppt.

Das Amt möchte aber nicht bauliche Massnahmen, wie vom Bundesgericht gefordert, sondern wiederum eine äusserst mobilfunkfreundliche, für betroffene Bestrahlte jedoch völlig unakzeptable Lösung des Problems.

Matti, Experte für nichtionisierende Strahlung im BECO, sagt, das Bundesgericht habe an sich bauliche Massnahmen an den Antennen gefordert. Es liess aber auch andere Möglichkeiten offen. Den in einer nationalen Arbeitsgruppe zusammengeschlossenen NIS-Fachleuten scheint es sinnvoll, wenn die Mobilfunkbetreiber mit einer Änderung der Antennensteuerungstechnik die Leistungsbeschränkung und den Neigewinkel garantieren. ?Das wird heute alles ferngesteuert?, erkärt Matti. In einer von den Fachleuten in Auftrag gegebenen Expertise bestätigte das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) die Machbarkeit und hält den Vorschlag ebenfalls für zweckmässig. Die NIS-Fachleute schlagen nun vor, dass die Computerprogramme, welche die Antennen steuern, so abgeändert werden, dass bei einer Überschreitung der zulässigen Sendeleistung oder bei einer Veränderung des Neigungswinkels das System automatisch einen Alarm auslöst. Die NIS-Fachstellen wollen stichprobenartig diese Vergleiche zwischen den Vorgaben der Baubewilligung und der effektiven Antennenstrahlung überprüfen können.

Das würde Matti und all seinen Freunden und Vettern gerade so passen! Ein Mobilfunk-Operator übesteuert die bewilligte Leistung oder den bewilligten Winkel und irgendwo auf einer Konsole in einem versteckten Kontrollzentrum, leuchtet ein rotes Lämpchen. Und irgendwann am St.Nimmerleinstag kommt ein kantonaler Beamter vorbei und frägt nach, wie viele rote Lämpchen in den letzten 6 Monaten aufgeleuchtet hätten.

Herr Matti, solchen Schwachsinn werden wir nie akzeptieren und so sicher wie das Amen in der Kirche damit wiederum bis ans Bundesgericht gelangen.

Da werden die Beteuerungen von Swisscom-Vertreter Carsten Krenz, man werde bereits Anfang des nächsten Jahres die entsprechende Lämpli-Software einsatzbereit haben, nichts nützen.
Der Antennenbau ist und bleibt am Boden! Mit Massnahmen zur Einhaltung der bewilligten Sendeleistungen und Abstrahlwinkel hat das Bundesgericht bauliche Massnahmen an den Antennen gefordert und nicht irgendwo versteckt eine rote Leuchtdiode!

Bern hat Präjudizcharakter für die ganze Schweiz
Auf Grund der Vorfälle im Kanton Bern, können und müssen Mobilfunkkritiker ab sofort landesweit den Antennenbau stoppen. Gigaherz hilft dabei gerne!
Uebergangsfristen gibt es keine mehr. Das Bundesgerichtsurteil ist über 7 Monate in Kraft.
Die Gnadenfrist ist bereits Ende September abgelaufen. Behörden die jetzt nicht reagieren begehen Amtsmissbrauch!

Art.213 des Schweizer Strafgesetzbuches lautet:

Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, oder mit Gefängnis bestraft.

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet