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Basler Beton

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Der Regierungsrat hat den Bericht einer interdepartementalen Arbeitsgruppe zum Thema „Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden“ zur Kenntnis genommen. Dabei wurden das Sanitätsdepartement sowie das Bau-, das Erziehungs- und das Finanzdepartement beauftragt, Gespräche mit den Mobilfunkbetreibern im Hinblick auf ein ganzheitliches Standorte- respektive Versorgungskonzept für den Kanton Basel-Stadt aufzunehmen. Bis Verhandlungsresultate vorliegen, gilt ein Moratorium für die Neuerstellung von Mobilfunkanlagen auf staatlichen Gebäuden

Baseler Zeitung. BaZ. 12.11.2002.

Der Bericht „Mobilfunkantennen auf öffentlichen Gebäuden“, der von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe mit Vertretungen des Bau-, Erziehungs-, Finanz- und des Sanitätsdepartementes stammt, wurde vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen. Die involvierten Departemente wurden beauftragt, Gespräche mit den Mobilfunkbetreibern aufzunehmen. Dies mit dem Ziel, das Antennennetz in der Stadt Basel inskünftig so zu
planen, dass eine grosse Anzahl von kleinen Antennen mit geringer Sendeleistung hohe Belastungen rund um die Standorte verhindert. Ausserdem sollen auf Gebäuden wie Schulen und Spitäler – analog der Regelung in der Stadt Zürich – keine Sendeanlagen mehr erstellt werden. Ferner soll angestrebt werden, auch in einem gewissen Radius um derartige Gebäude herum soweit als möglich antennenfreie Zonen zu schaffen.

Bis auf weiteres gilt zudem ein Moratorium für die Neuerstellung von Mobilfunkanlagen auf Gebäuden, welche im Eigentum des Kantons Basel-Stadt beziehungsweise der Einwohnergemeinde der Stadt Basel sowie der Pensionskasse des Basler Staatspersonals stehen. Ausgenommen ist die Wartung und Instandstellung bestehender Anlagen. Das Moratorium hat auch für die Erhöhung der Sendeleistung bestehender Anlagen solcher Liegenschaften Gültigkeit. Sollte es möglich sein, die Mobilfunkbetreiber zu einer Zusammenarbeit im eingangs erwähnten Sinne zu bewegen, so ist vorgesehen, das Moratorium aufzuheben.

Auf Bundesebene haben sich sowohl das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) als auch das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) intensiv mit dem Thema Mobilfunk befasst. Es wurde eine Bundesverordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung (NISV) erlassen, welche Grenzwerte für die von einer Sendeanlage ausgehenden Strahlungen festlegt. Diese Grenzwerte sind – im internationalen Vergleich (vor allem EU-Raum) – sehr streng angesetzt. Dennoch besteht offensichtlich nach wie vor bei Teilen der Bevölkerung die Befürchtung, die Mobilfunktechnologie könnte auch bei diesen Grenzwerten eine Überbelastung mit Elektrosmog verursachen und zu Gesundheitsschädigungen führen.

Auf Bundesebene sind detaillierte, qualitativ hochstehende und mithin im internationalen Vergleich strenge Regeln aufgestellt worden. Trotzdem stellt sich die Frage, inwieweit Kantone und Gemeinden in Bezug auf den Gesundheitsschutz tätig werden sollen. Weiter angeregt wird die Diskussion durch die Einführung einer neuen Generation der Mobilfunktechnologie, das „Universal Mobile Telecomunicationssystem“ (UMTS), welches die Erstellung weiterer Sendeanlagen notwendig macht.

Zur Klärung dieser Frage wurde im Kanton Basel-Stadt eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit Vertretungen des Bau-, Erziehungs-, Finanz- und Sanitätsdepartements unter Beizug von Experten des BUWAL, des BAKOM und externer Berater eingesetzt. Diese hat sich zunächst gegen die Einführung strengerer Grenzwerte gegenüber der Bundesverordnung ausgesprochen. Einerseits, weil eine derartige Abänderung des zwingenden Bundesrechts in juristischer Hinsicht äusserst problematisch ist und andererseits, weil sich aufgrund des heutigen Stands der Wissenschaft keine fundierte Begründung für die weitere Absenkung der Grenzwerte finden.

Ferner steht nach Ansicht der Arbeitsgruppe fest, dass ein Verbot für Antennenbauten auf privaten Gebäuden nicht möglich ist. Allerdings müssen die Bestimmungen der Strahlenschutzverordnung und das kantonale Baurecht eingehalten werden. Der Kanton kann hingegen als Liegenschaftseigentümer die Zustimmung zur Erstellung von Anlagen auf seinen Gebäuden verweigern.

Kommentar von Evi Gaigg, Sekretärin der Schweizerischen Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener

Wir sind erstaunt und empört, dass in der Arbeitsgruppe Antennenmoratorium einmal mehr die von der Strahlung Direktbetroffenen von den Beratungen ferngehalten worden sind. Dies ganz im Gegensatz zu der neuen Praxis der Bundesbehörden und derjenigen unseres Nachbarlandes Liechtenstein.

Wir haben davon Kenntnis genommen, dass der Regierungsrat statt dessen mit den Mobilfunkbetreibern Verhandlungen aufnehmen will, um eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten und sodann das erfolgte Antennenmoratorium wieder aufzuheben. Dies geschieht freilich wieder nur unter der Voraussetzung, dass die von den Betreibern gewünschte Lösung getroffen wird. Im Klartext: Sie darf zu keiner Verschärfung der Grenzwerte führen.

Wir haben dazu Folgendes zu bemerken:

Es wird allmählich Zeit, dass sich in den Köpfen der Verantwortlichen etwas ändert, dass endlich zur Kenntnis genommen wird, welche Folgen die elektromagnetische Strahlung mit den derzeit gültigen Grenzwerten auf die menschliche Gesundheit hat und dass die Schweizer Grenzwerte mitnichten zu den strengsten in Europa gehören. Dies ist ein Märchen, das mit grosser Hartnäckigkeit von der Politik, von den Betreibern und auch von dem von Ihnen erwähnten Lufthygieneamt beider Basel unermüdlich wiederholt und von der Presse ständig verbreitet wird.

Die Grenzwerte werden zwar eingehalten, aber sie schützen die Menschen nicht im Mindesten vor Gesundheitsschäden. Wäre dem so, so würden sich nicht so viele Patienten Hilfe suchend an Ärzte wenden, die leider nur Symptombekämpfung betreiben, aber nicht wirklich helfen können. Denn die Ursache, die Basisstationen mit Mobilfunkantennen und die leider immer noch verkauften Telefone im DECT-Standard ist damit nicht beseitigt. Die Grenzwerte schützen also nicht das Volk vor den Betreibern, sondern – umgekehrt – die Betreiber vor dem Volk. Sie verhindern mit den hohen Feldstärken lediglich, dass andere Betreiber als Konkurrenz in der Nähe eine Antenne errichten können.

Wenn Ihrer Redaktion daran liegt, das Volk aufzuklären, so wird sie den hier beigefügten „Freiburger Appell“ veröffentlichen, den mittlerweile Hunderte von Ärzten und unterstützende Organisationen, sowie Wissenschafter unterzeichnet haben (die Liste wird täglich, ja stündlich länger) und für den gegenwärtig in ganz Europa Unterschriften (übersetzt mittlerweile in 7 Sprachen) auch von Betroffenen gesammelt werden. Der Appell ist über www.gigaherz.ch/540 und www.elektrosmognews.de (dort auch die Unterschriften der Ärzte, Organisationen und Unterstützer) abrufbar. Er hat zum Ziel, die Grenzwerte so zu vermindern, dass für Gesundheit und Leben keine Gefahr mehr besteht. Der Freiburger Appell ist auf die Initiative verantwortungsbewusster Ärzte zustande gekommen, die nicht mehr dazu schweigen können, was dem Volk mit dieser verhängnisvollen Technologie angetan wird.

Solange die völlig missglückte NIS-Verordnung nicht den Erfordernissen für die Gesunderhaltung der Bevölkerung angepasst wird und nur die Industrie das Sagen hat, solange wird sich das Problem täglich mehr verschärfen. Bei uns laufen viele Fäden zusammen und wir haben einen tiefen Einblick in Menschenschicksale, die sich infolge der völlig unverantwortlichen Verbreitung einer unausgegorenen Technologie ergeben. Wir sehen mit grosser Sorge, dass man aus vergangenen Fehlern, wie Contergan, Asbest, FCKW, Formaldehyd etc. so gut wie nichts gelernt hat und offenbar zuwarten will, bis das Desaster vollkommen ist.

Es nützt auch nichts, wenn nur städtische Einrichtungen, Spitäler, Kindergärten und Altersheime vom Antennenbau (und offenbar auch nur vorübergehend) verschont bleiben, wenn die Menschen daheim in ihren Wohnungen rund um die Uhr – notabene unfreiwillig – die Strahlung zu ertragen haben.

Hinzufügen möchten wir noch, dass der Auftrag der Gesellschaften, ein Flächen deckendes Netz zu erstellen, gem. Konzessionsbestimmungen bereits mit einer E-Feldstärke von 0,00035 V/m erfüllt ist. (Grenzwert = 6V/m) Von der Anzahl der Antennen steht nirgends etwas und es besteht auch kein Auftrag, Bildtelefone und Handys als Spielzeug für Kinder anzubieten und mit dem Verschenken von Handys ein Bedürfnis zu generieren, das angeblich dann befriedigt werden muss.

Vielleicht gibt es mit der Basler Zeitung eine mutige Zeitungsredaktion, die diese Tatsachen veröffentlicht, damit das Volk, das man leider sehr lange über die wahren Hintergründe im Ungewissen liess, endlich Bescheid weiss.

Von Hans-U. Jakob

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