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Argumente gegen die Lockerung der Strahlungsgrenzwerte

Kaum ein Jahr ist vergangen seit der Ständerat die Lockerung der Schweizerischen Grenzwerte für die Strahlung von Mobilfunksendern verworfen hat, und schon wieder versuchen die Interessenvertreter und Lobbyisten im Ständerat wie im Nationalrat mit allerlei Vorstössen diesen Beschluss zu kippen.
Es wird behauptet, ohne Lockerung wäre die Einführung der neuen Mobilfunkgeneration 5G gar nicht möglich und der Schweiz drohe deswegen der wirtschaftliche Untergang. Dabei wird mit Argumenten gefochten, die schlicht nicht der Wahrheit entsprechen. Gigaherz stellt deshalb hier die wichtigsten Gegenargumente vor.

Die nächste Abstimmung im Ständerat zum Thema „Lockerung der Strahlungs-Grenzwerte und Lockerung der Bauvorschriften für Mobilfunksender“ findet voraussichtlich am Montag, den 5.März statt

von Hans-U. Jakob, Präsident von Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 27. Januar 2018
mit Update vom 22.Februar 2018

Es trifft nicht zu, dass die Schweiz 10 mal strengere Grenzwerte habe als die EU-Länder, welche die sogenannten ICNIRP-Werte anwenden.  Die Schweiz setzt gegenüber diesen Ländern die Grenzwerte lediglich für diejenigen Orte fest, wo die Strahlung aus reinphysikalischen Gründen ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist. Das sind sogenannte Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) wie Wohnräume, Schulräume, Krankenzimmer und Innen-Arbeitsplätze. Und hier geht die Strahlung aus Gründen der Distanz und der Abweichung zur vertikalen Senderichtung oder in unmittelbarer Antennennähe noch aus Gründen der Gebäudedämpfung ganz von selbst auf  10% der im Ausland 6-10m vor der Antenne geltenden Werte zurück. Die in der EU geltenden angeblich 10mal höheren Immissionsgrenzwerte gelten dort für sogenannte Sicherheitszonen, das sind Orte  wo sich nie ein Mensch aufhalten darf, weil dort die Temperatur menschlicher Organe innerhalb von 7Minuten von 37 auf 38° ansteigen kann.
Die Schweizerischen Anlage- resp. Vorsorgewerte dagegen gelten ausschliesslich nur für Orte, wo sich Menschen dauernd aufhalten müssen, weil sie da wohnen oder arbeiten. Diese Orte befinden sich weit ausserhalb der EU-Sicherheitszonen.
Es gibt aus diesen physikalisch und messtechnisch bedingten Unterschieden im europäischen Ausland keine Orte empfindlicher Nutzung die höher belastet sind als Schweizerische. An diesen physikalischen Gesetzen können selbst Bundesrichter nichts ändern, obschon sie das seit 15 Jahren immer wieder versuchen.
Grafiken und Detailinformationen dazu unter: https://www.gigaherz.ch/lockerung-der-strahlungsgrenzwerte-eine-wahnsinnsidee-des-bundesrates/ oder stark vereinfacht unter https://www.gigaherz.ch/schweizer-grenzwertschwindel-kurz-und-klar/

Zum Beispiel Frankreich
Die neue französische Regierung will jetzt Ihr Wahlversprechen einlösen und dem französischen Mobilfunkgesetz von 2015 Nachachtung verschaffen. Demnach müssen Orte „äußerst atypischer Belastung“ binnen 6 Monate auf „möglichst 1 V/m“ reduziert werden. Als äusserst atypisch gelten in Frankreich 6V/m. Da ist also rein gar nichts von 10 mal weniger strengeren Grenzwerten als in der Schweiz, wo für Orte empfindlicher Nutzung 5V/m gelten.

Abenteuerlich und unwahr ist die Behauptung, es seien zum heutigen Zeitpunkt keine gesicherten Erkenntnisse über die Schädlichkeit von Mobilfunkstrahlung auf den Menschen bekannt.
Mit dem Herunterladen der hier verlinkten EUROPAEM-EMF-Richtlinie kann jedermann/frau mit Leichtigkeit feststellen, dass diese Aussage längst nicht mehr der Wahrheit entspricht.
https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2017/07/EUROPAEM_EMF-Leitlinie_2016.pdf
Wurden doch zu dieser wissenschaftlichen Arbeit vom 14 dazu bestens qualifizierten Wissenschaftlern insgesamt 308 neue Studien ausgewertet. Als Fazit davon werden für Mobilfunkstrahlung auf Seiten 31 und 32 lediglich folgende Richtwerte als gesundheitsverträgliche anerkannt:
Tagsüber: 100µW/m2 = 0.2V/m
Nachts:      10µW/m2 = 0.06V/m
Dies im Gegensatz zu den Schweizer Anlage- resp. Vorsorgewerten von 5V/m.
Alle zu der Grenzwertsetzung vorhandenen Bundesgerichtsurteile sind wesentlich älter als die EUROPAEM-EMF-LEITLINIE vom 29 März 2016 und zudem von Bundesrichtern verfasst, die über keinerlei Kenntnisse in Biologie, Medizin und Mobilfunkstrahlung verfügen.

Weit mehr als 180 unterzeichnende Wissenschaftler und Ärzte von 36 Ländern, empfehlen ein Moratorium beim Ausbau der fünften Generation für Telekommunikation, bis potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt vollständig durch industrieunabhängige Wissenschaftler erforscht wurden.
5G wird die Exposition gegenüber elektro­magne­tischen Feldern im Hochfrequenzbereich (HF-EMF) gewaltig erhöhen, indem es zu GSM, UMTS, LTE, WLAN, usw. hinzukommt, die bereits für die Telekommunikation genutzt werden. Den vollständigen Beitrag, 11 Seiten in deutscher Übersetzung durch Diagnose Funk finden Sie unter: https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1220

Auch das gilt längst nicht mehr
Laut IARC (internationale Krebskommission der WHO in Lyon F) würde sich das Krebsrisiko vor allem auf die Benutzung der Handys beziehen und nicht auf die Strahlung von Mobilfunk-Antennen. Auch das gilt längst nicht mehr. Heutige Mobilfunkantennen sind extrem viel stärker und heutige Handys extrem viel schwächer als ältere Modelle.

Die genauen Zahlen laut Messungen der NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch:

Messresultate vom 11.4.2016:
Gemessenes Objekt:
I-Phone S6 von Apple
Im UMTS-Modus während einem Gespräch am Kopf des Users bei mittlerer Verbindungsqualität: Spitzen bis maximal 4.1V/m
Im alten GSM-Modus (wird 2019 abgeschaltet) am Kopf des Users bei mittlerer Verbindungsqualität: Spitzen bis 75.9V/m
Im UMTS-Modus bei Internetbetrieb am Bauch des Users bei mittlerer Verbindungsqualität: Spitzen bis 10.9V/m
Im UMTS-Modus bei SMS Versand am Bauch des Users bei mittlerer Verbindungsqualität: Spitzen bis 10.4V/m
Wenn bei diesen Werten und einem täglichen Gebrauch von nur gerade 30Minuten von der IARC schon eine Zunahme des Krebsrisikos um 40% festgestellt wird, ist erst recht bei einer Dauerbestrahlung mit dem Schweizer Anlagegrenzwert bis 5V/m mit einer weit höheren Zunahme des Krebsrisikos zu rechnen.

52% der Schweizer Bevölkerung oder über 4.3 Millionen Personen, halten Mobilfunkantennen, für gesundheitlich gefährlich oder eher gefährlich. 12% oder 960‘000Personen sogar für sehr gefährlich. Dies geht aus den statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik hervor. Die Umfrage-Ergebnisse blieben von 2010 bis 2015 trotz massivster, millionenschwerer, oft unlauterer Propagandamanöver der Mobilfunkanbieter völlig unverändert.
Es kann nicht mehr länger toleriert werden, dass 4.3 Millionen Schweizerinnen und Schweizer von Behörden, Mobilfunkkonzernen und ihren Helfershelfern weiterhin als Phobiker, psychisch Gestörte, eingebildete Kranke oder gar Versicherungsbetrüger beschimpft und verspottet werden.
Das Thema ist bei dieser klaren Volksmeinung von grösstem öffentlichen Interesse und bedarf einer äusserst seriösen, neutralen Bearbeitung und nicht etwa dem Kopieren der Parteibehauptungen der Mobilfunkbetreiber und deren Anwälte.

FAZIT: 4.3 Millionen in diesem Land, welche Mobilfunkantennen für gefährlich oder eher gefährlich halten, können sich nicht irren. Die stets gleichen 2 Bundesrichter, die stur das Gegenteil behaupten, dagegen schon.

Unter diesen Umständen ist es nicht verantwortbar, weder die Schweizerischen Anlage-Grenzwerte zu lockern, noch die Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Basisstationen.

Von Hans-U. Jakob

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