News

An eine Mauer geredet……

An eine Mauer geredet………
unglaublicher Briefwechsel mit dem Bundesamt für Gesundheit.

***

Gisela Kares

Schwandelstrasse 20
8800 Thalwil

Leopoldine Gaigg

Fliederweg 300

CH 4814 Bottenwil

Thalwil/Bottenwil, 19. Mai 2001

Herrn Prof. Th. Zeltner
Bundesamt für Gesundheit
3003 Bern

Gesundheitsschäden durch Mobilfunk

Sehr geehrter Herr Prof. Zeltner

Die beiden Unterzeichneten sind zwar Vorstandsmitglieder des Vereins Hans-U. Jakob, Schweizerischer Verein Elektrosmog-Betroffener, schreiben Ihnen diesen Brief aber in ihrer Eigenschaft als Frauen und Mütter, die sich um die Gesundheit der eigenen Familie, aber auch um die Gesundheit aller durch die verhängnisvolle Entwicklung der Mobilfunktechnik Betroffenen ernsthafte Sorgen machen.

Die Linksunterzeichnete wohnt in Thalwil, wo sich die Lage täglich mehr zuspitzt. Die Situation wird immer unerträglicher. Zahlreiche Menschen leiden unter den inzwischen bekannten Symptomen, wie sie im Gefolge der elektromagnetischen Strahlung auftreten in einem Masse, das nicht mehr länger zu tolerieren ist. Ungeachtet dessen, wird auf Schulhäusern und mitten in Wohnquartieren Antenne um Antenne errichtet, wobei sich die Behörden auf die Einhaltung der Bauordnung und die Mobilfunkbetreiber auf die Einhaltung der Grenzwerte der NIS-Verordnung berufen, die sie jedoch sogar an manchen Orten ungestraft überschreiten.

Die Eltern von Gisela Kares schlafen seit mehr als einem Jahr im Keller, denn sie halten es in ihren angestammten Schlafräumen, die nur noch als Abstellkammern dienen, nicht mehr aus. Ja nicht einmal im Keller können sie den für die Gesundheit notwendigen Schlaf finden. Ärztliche Abklärungen ergaben sowohl bei den Eltern als auch beim zwölfjährigen Sohn, dass das Immunsystem völlig auf dem Boden ist. Versuche, das Kind, bei dem der Übertritt in die Sekundarschule bevorsteht, ins Nachbardorf zu schicken, um es vor der Strahlenbelastung zu schützen, sind gescheitert, eine Aufnahme wurde abgelehnt. Kinder klagen allgemein über Übelkeit, Kopf- und Bauchschmerzen, leiden unter Vergesslichkeit und Konzentrationsmangel, was übrigens auch die Lehrpersonen bestätigen.

Bei der Rechtsunterzeichneten gehen praktisch täglich Meldungen über zahlreiche Symptome ein, die früher unbekannt waren und erst seit der Einführung der Mobilfunktechnik aufgetreten sind. Hier laufen auch Meldungen aus dem Ausland, aus ganz Europa und Übersee zusammen. Überall das gleiche Lied: die Menschen werden krank und die Behörden stellen sich taub, denn angeblich ist noch nicht wissenschaftlich bewiesen, was diese Technologie den Menschen, der gesamten Natur antut.

Wenn also nicht gehandelt wird, weil angeblich die Beweise fehlen (eigentlich müssten bereits die Erfahrungen genügen), so müsste das Bundesamt für Gesundheit sofort Untersuchungen einleiten, woher denn plötzlich das gehäufte Auftreten all dieser Leiden stammt, wie:

Schlafstörungen
Tinnitus
Immunsystemerkrankungen
erhöhter Blutdruck
Herzrhythmusstörungen
Knochenschmerzen
Kopfschmerzen, etc.

um nur einige wenige der aufgetretenen Leiden zu nennen. Wir denken, dass das Bundesamt für Gesundheit die richtige Anlaufstelle ist, der wir diese Forderung vortragen. Mit Absicht bezeichnen wir dies als Forderung, denn es handelt sich um ein akutes Problem, das mittlerweile immer mehr Menschen betrifft, und deshalb muss rasch gehandelt werden.

Wir kennen Menschen, die schon so geschädigt sind, dass man annehmen muss, die Schädigung sei irreversibel. Sie verlieren neben ihrer Gesundheit ihre Arbeit, ihre Wohnung, sogar ihr Eigentum, wenn sie es dort nicht mehr aushalten. Ihr ganzes Menschsein wird reduziert auf Leiden und Flucht vor den Auswirkungen der Strahlung. Und das Schlimme daran: Durch den flächendeckenden Ausbau und die ständig neuen Forderungen der Industrie nach noch mehr Technologie (UMTS, Powerline) ist kein Ende abzusehen, die Möglichkeiten einer Flucht werden immer weniger.

Unsere Frage: Wer wird diesen Menschen helfen, wenn sie krank, obdachlos, arbeitslos und , wie sich täglich erweist, rechtlos sind, weil das Recht auf Leben mit Füssen getreten wird? Wer wird für die ins Uferlose steigenden Krankheitskosten aufkommen, wer für Steuerausfälle von Leuten, die nicht mehr arbeiten können, wer wird den Bedauernswerten eine Rente zahlen? Diejenigen, die diesen Schaden angerichtet haben, werden ja ganz offenbar durch den Staat geschont, durch den Staat, der – sagen wir es doch deutlich – erst befohlen hat, ihn anzurichten.

Wenn also das Bundesamt für Gesundheit seinen Namen als Schützer der Gesundheit des Schweizer Volkes zu Recht tragen will, so darf es jetzt nicht untätig bleiben, muss den Ursachen der vielen seit Einführung des Mobilfunks neu aufgetretenen Beschwerden nachgehen, darf sich nicht hinter einer Verordnung verschanzen, die sich täglich von neuem als völlig unzureichend erweist, darf keine wie immer gearteten Grenzwerte schützen, wenn trotz dieser Werte die Menschen nachweislich krank werden. Oder es muss, wir wiederholen, was wir eingangs schon geschrieben haben, den Ursachen der überall gehäuft auftretenden gesundheitlichen Beschwerden nachgegangen werden, für den Fall dass es tatsächlich meint, sie stammten anderwo her. Viel Zeit haben wir nicht mehr, die Lage ist mehr als ernst.

Mit freundlichen Grüssen

Gisela Kares und Leopoldine Gaigg

***

***

Bundesamt für Gesundheit
Facheinheit Strahlenschutz und Chemikalien
3003 Bern

Bern, 6. Juni 2001

Sehr geehrte Frau Kares, sehr geehrte Frau Gaigg

Wir danken Ihnen für Ihren Brief vom 19. Mail 2001 bezüglich der gesundheitlichen Auswirkungen von Mobilfunkantennen.

Wir begreifen Ihre Sorgen über mögliche gesundheitliche Auswirkungen elektromagnetischer Strahlung von Mobilfunkantennen. Zurzeit sind die biologischen und langzeitlichen Wirkungen der elektromagnetischen Strahlung mit kleiner Intensität noch nicht ausreichend bekannt. Die internationale Forschungsaktivität konzentriert sich heute eher auf die Mobiltelefone, deren Strahlung viel intensiver ist als diejenige der Antennen. Gemäss aktuellem Wissensstand verursacht die Strahlung von Mobilfunkantennen keine direkt nachweisbaren gesundheitsschädlichen Wirkungen auf die Bevölkerung.

In der Schweiz wird die Emission elektromagnetischer Strahlung von festen Anlagen mit der Verordnung über nichtionisierende Strahlen (NIS-Verordnung) reglementiert. Diese Verordnung basiert auf den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und berücksichtigt die nachweisbaren gesundheitsrelevanten Wirkungen elektromagnetischer Strahlung. Die schon angesprochene Unsicherheit über die biologischen Wirkungen elektromagnetischer Strahlung wird in der Schweiz durch das in der NIS-Verordnung verankerte Vorsorgeprinzip berücksichtigt. Dieses Vorsorgeprinzip legt sogenannte Anlagegrenzwerte fest, die für den Frequenzbereich der Mobilfunkantennen um den Faktor 10 tiefer angesetzt sind als die Empfehlungen der WHO. Diese Anlagegrenzwerte sind für die in Thalwil betriebenen Mobilfunkantennen selbstverständlich verbindlich.

Das Bundesamt für Gesundheit ist überzeugt, dass gemäss heutigem Wissensstand und mit Berücksichtigung der Unsicherheiten die heutigen Anlagegrenzwerte ausreichen, um die Bevölkerung vor schädlichen Wirkungen elektromagnetischer Strahlung zu schützen.

Zur Wohnsituation der Eltern von Frau Kares im Untergeschoss ihres Hauses möchten wir anfügen, dass in Kellern erhöhte Konzentrationen von Radon möglich sind. Dieses natürliche, kanzerogene und radioaktive Gas kann über das Erdreich in Häuser eintreten. Radon stellt eine echte gesundheitliche Gefährdung dar, an deren Linderung das BAG seit längerer Zeit arbeitet.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüssen
Facheinheit Strahlenschutz und Chemikalien

Der Leiter

Bernhard Michaud

***

***

Gisela Kares

Schwandelstrasse 20
8800 Thalwil

Leopoldine Gaigg

Fliederweg 300

CH 4814 Bottenwil

Thalwil/Bottenwil, 7.Juni 2001

Herrn Bernhard Michaud
Bundesamt für Gesundheit
Facheinheit Strahlenschutz
3003 Bern

Gesundheitsschäden durch Mobilfunk

Sehr geehrter Herr Michaud

Ihre Antwort vom 6.Juni 2001 auf unser Schreiben (19. Mai 01) können wir unmöglich unwidersprochen stehen lassen. Wir sind im Gegenteil erschüttert darüber, welchen Kurs das BAG einschlägt und welch völlig unmögliche Argumente Sie hier anführen:

Die Forschungsaktivität konzentriere sich auf die Mobiltelefone, weil deren Strahlung schädlicher ist als die der Basisstationen. Diese Behauptung ist nicht nur unrichtig, was ernst zu nehmende Forscher längstens bewiesen haben und was durch die bisherigen, leider traurigen Erfahrungen, komplett widerlegt ist. Sie berücksichtigt auch nicht, dass im Gegensatz zu einer Basisstation, die rund um die Uhr strahlt und Jahr für Jahr, ein Mobiltelefon normalerweise nur kurzzeitig benützt wird.

Das BAG beruft sich auf die Grenzwertempfehlungen der WHO. Wir sagen Ihnen jetzt im Klartext, was von diesen zu halten ist: Die WHO und ihre Unterorganisation ICNIRP ist von der Industrie und ihren Vasallen – ähnlich wie im Falle der Tabakindustrie, übrigens aufgedeckt durch Ihren Chef, Prof. Zeltner – völlig unterwandert. Den Beweis dafür liefern wir gerne. Dass dieses Gremium seit Jahren konsequent sämtliche Forschungsarbeiten, die sich auf die biologischen Wirkungen konzentrieren, ignoriert, sie nicht einmal zur Prüfung entgegen nimmt, geschweige denn, sie in ihre Empfehlungen einfliessen lässt, dazu können wir Ihnen, wenn Sie wollen, schlagkräftige Beweise liefern. Wir zweifeln jedoch, ob Sie daran überhaupt interessiert sind. Sie müssten Ihnen sonst schon längst bekannt sein.

Da die athermischen, biologischen Wirkungen keinen Niederschlag in den Grenzwertempfehlungen finden, ist eine Herabsetzung um den Faktor 10 (NIS-Verordnung) völlig wirkungslos. Das endlich sollte man im BAG zur Kenntnis nehmen. Genau deswegen, weil sich diese Empfehlungen in der Praxis als unwirksam erwiesen haben, gibt es heute so viele Elektrosmoggeschädigte.

Sie sind also überzeugt, dass gemäss heutigem Wissensstand diese Werte ausreichen, um die Bevölkerung vor schädlichen Einwirkungen der elektromagnetischen Strahlung zu bewahren. Sie sprechen ein grosses Wort gelassen aus. Bewahren Sie sich diesen Brief gut auf, denn wir werden Sie an Ihre Überzeugung erinnern und Sie zu gegebener Zeit beim Wort nehmen.

Sie haben weder unsere Frage beantwortet, was Sie unternehmen werden, um die Ursachen der massenhaft seit Einführung der Mobilfunktechnik aufgetretenen Gesundheitsprobleme zu erforschen, noch welche Gegenmassnahmen Sie ergreifen wollen. Der Bevölkerung mit einer untauglichen Verordnung einreden zu wollen, sie sei bestens geschützt, genügt nämlich nicht. Die Verordnung steht nur auf dem Papier, die Praxis sieht leider anders aus, und Sie können den Menschen nicht befehlen, nicht krank zu werden, nur weil es so in der Verordnung steht. Wenn eine Verordnung so unwirksam ist wie diese, so muss sie schleunigst geändert werden. Sie können nicht auf Langzeiterfahrungen warten, denn es geht um das Leben von Menschen, und jeder Mensch hat nur ein einziges Leben. Wie lange wollen Sie also warten? Anders gefragt: Wie viele Menschen müssen zuerst sterben, bis eine Verordnung als unwirksam erklärt und geändert wird? Das BAG wäre sehr gut beraten, dies rasch zu tun, wenn nötig auch gegen seine Überzeugung!

Jetzt kommen wir nochmals zurück auf die Eltern von Frau Kares, die im Keller schlafen und wundern uns einigermassen über Ihre Argumentation. Schlafen sie denn (wie übrigens viele Menschen im In- und Ausland) deswegen im Keller, weil das Schlafen dort unten so bequem ist? Fakt ist: Sie sind in den oberen Stockwerken krank geworden und deshalb ins untere geflüchtet, vor den Strahlen der Mobilfunkantenne und sind nicht, wie Sie unterstellen, dort unten von Radonstrahlen erst krank geworden.

Bemerken möchten wir dazu noch, dass das ganze Haus, in dem die Familie seit Jahrzehnten bei bester Gesundheit bis zur Einführung des Mobilfunks gewohnt hat, von einem versierten Baubiologen gründlich untersucht wurde und alle nur erdenklichen, in die Tausende von Franken und zu Lasten der Bewohner gehenden Sanierungsmassnahmen durchgeführt wurden, um eventuelle andere Störherde auszuschliessen. Jetzt gäbe es nur noch eines auszuschliessen: die Strahlung der Antennen, von denen die Bewohner Tag und Nacht gepeinigt werden. Thalwil ist übrigens nur ein Beispiel unter vielen.

Wir stellen einigermassen ernüchtert fest, dass sich in Ihrem Brief unzählige Wortwiederholungen finden, wahrscheinlich um die Seite zu füllen oder deshalb, weil Sie uns nichts wirklich Substanzielles mitzuteilen haben, ausser der Quintessenz:

„Es kann nicht sein, was nicht sein darf.“

Wir haben sehr wohl bemerkt, dass viel geschrieben aber wenig gesagt wurde. Wir werden den gesamten Briefwechsel mit Ihnen auf unserer Internetseite www.gigaherz.ch veröffentlichen. Diese Seite wird sowohl national als auch international ca. 50 000 mal pro Monat aufgerufen. Wir sind daran interessiert, dass möglichst viele Menschen erfahren, wie der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Schäden durch die Bundesämter in Tat und Wahrheit aussieht. So mancher wird sich dann fragen, wer hier eigentlich geschützt werden soll.

Mit freundlichen Grüssen

Gisela Kares und Leopoldine Gaigg

Und weiter an eine Mauer geredet……Fortsetzung des Briefwechsels mit dem BAG (unter Neues aus Thalwyla)

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet