News

Akute Verlustwarnung an Hauseigentümer

Akute Verlust-Warnung an alle Hauseigentümer:

Autor: Hans-U.Jakob, 24.03.2001

In der Hauseigentümer-Zeitung vom 15.3.01 steht ein riesengrosses Inserat, in welchem eine Firma EUROSETT-Communications, Hauseigentümern, welche ein Gebäude von mindesten 3 Stockwerken und mit einem Flachdach besitzen, Fr. 100’000 gesamthaft oder Fr. 10’000 pro Jahr und mehr verspricht, wenn diese darauf Mobilfunksender errichten lassen. Es gehe dabei um eine Konzession, welche im Jahr 2002 angeblich der Firma ERICSSON zugesprochen werde, ist auf telefonische Anfrage zu erfahren.

Wir möchten alle in Frage kommenden Hauseigentümer dringend vor einem solchen Vertragsabschluss warnen.
Der kurzfristige Gewinn von Fr. 100’000 könnte sich allzuleicht in einen Millionenverlust verwandeln. Denn das Genfer Mietgericht des Département de justice et police et des transports hat den Mietern in 11 entsprechenden Häusern infolge erlittener und noch zu erwartender Gesundheitsschäden eine Mietzinsreduktion von 30% zugesprochen und diesen weiterhin erlaubt, den gesamten Mietzins von 100% auf ein Sperrkonto einzubezahlen, bis die störenden Antennen abgebrochen sind.
Dies trotz bestens eingehaltener Grenz- Anlage- oder wie auch immer genannter Werte.
Urteil Nr: C-20879-2000-CG-A

Nehmen wir an, in dem Haus, in welchem Sie der EUROSETT das Flachdach als Senderstandort vermieten möchten, befinden sich 20 Wohnungen, bei deren Mietzins Sie monatlich je Fr. 800.00 ans Bein streichen müssen. Dann macht das pro Monat einen Verlust von Fr. 16’000.00 und pro Jahr die Stolze Summe von Fr.192’000. Auf Zehn Jahre gesehen wären das 1,92 Millionen. Ein wahrhaft gutes Geschäft!

Zusätzlich horrende Schadenersatzforderungen aus der Nachbarschaft:

Zudem müssen Sie noch mit horrenden Schadenersatzforderungen ebenfalls in 2-Stelliger Millionenhöhe aus der Nachbarschaft rechnen. Denn nach Art 684 ZGB sind nicht etwa die Mobilfunkbeteiber für Strahlenschäden haftbar, die von einem Grundstück ausgehen, sondern Sie als Grundbesitzer.

Kommt dazu noch ein gewaltiger Image-Verlust, den Sie bei Ihren Nachbarn erleiden.
Falls sie ein Verkaufsgeschäft betreiben, müssen Sie sogar damit rechnen, ernsthaft boykottiert zu werden.

Sind sie etwa Präsident oder Vorstandsmitglied einer Wohnbaugenossenschaft, könnte Ihnen die Abwahl in Unehre oder die Absetzung blühen. (Beispiel Zürich Höngg)

Von Hans-U. Jakob

Kommentare sind ausgeschaltet