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Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 4

Diese Seite wurde speziell für die Information der Bewohner von Schwarzenburg BE eröffnet und wird laufend über die aktuelle und geplante elektromagnetische Verstrahlung des Dorfes und seiner Umgebung (Gemeinde Wahlern) berichten.

Aktuelles aus Schwarzenburg – Teil 4

Die Vorgeschichte dazu finden Sie unter Aktuelles aus Schwarzenburg, Teil 3 (unter Aufrufe und Aktionen)

Aktuelle Lage am 7.7.2004

Es liegen 2 Urteile des Bernischen Verwaltungsgerichtes vor.
Beide Urteile sind nicht letzinstanzlich und werden ans Bundesgericht weitergezogen.

Verantwortlich für die Redaktion: Hans-U. Jakob, Schwarzenburg

Orange/Sunrise-Antenne auf dem Landi-Silo
Das Bernische Verwaltungsgericht hat dem Landeigentümer, auf dessen Boden das Silo im Baurecht erstellt wurde, recht gegeben.
Dieser hatte den Bau der Mammut-Antennenanlage verboten, und zwar auf Grund einer Klausel im Baurechtsvertrag, wonach alle Zweckänderungen und baulichen Aenderungen am Gebäude vorgängig von ihm genehmigt werden müssen.
Weder Orange noch Sunrise noch die Landiverwaltung kümmerte das einen Deut. Sie fanden es weder nötig, mit dem Landeigentümer zu reden, noch seine Briefe zu beantworten.
Diese arrogante Haltung wurde vom Verwaltungsgericht nicht goutiert und die Gemeinde Wahlern wurde angewiesen den Bauabschlag zu erteilen.

Bei andern Landisilos, wo keine solche Klausel im Baurechtsvertrag stand, haben die Mobilfunker bereits bundesgerichtliche Erfolge vorzuweisen. Deshalb wollen sie auch diesmal wieder ans Bundesgericht gelangen. Allerdings mit sehr geringen Aussichten auf Erfolg. Die Landi-Antenne dürfte so gut wie gestorben sein.

Leere Drohungen
Erstaunlich ist die Arroganz, mit welcher die Mobilfunker neuerdings vorgehehen. Sie drohen mobilfunk-unwilligen Landbesitzern kurzerhand mit Enteignung.
Das sind jedoch leere Drohungen. Ein Enteignungsfall kann, gesondert vom Baurechtsverfahren, von Grund auf durch alle Instanzen geschleppt werden. Das dauert bis zu 5 Jahren und bezahlen muss immer der Enteigner. Egal ob er gewinnt oder verliert.
Jeder von Enteignung Bedrohte kann sich also auf Kosten der Mobilfunker einen Staranwalt leisten und das Verfahren so in die Länge ziehen und mit Kosten anreichern, dass den Enteignern die Lust auf ihre Antennen gründlich vergeht.
Enteignet wird nicht etwa Grund und Boden selbst, sondern nur das Recht, eine Mobilfunkantenne auf dem eigenen Boden zu verbieten.
Zudem liegt eine Mobilfunkantenne nicht im öffentlichen Interesse, ist nach neuster Bundesgerichtspraxis auch nicht mehr standortgebunden und ein Enteignungsfall könnte schon von da her gar nicht gestartet werden.

Swisscom-Antenne auf dem KABA-Gilgen-Areal
Das Bernische Verwaltungsgericht hat die Beschwerden der im Verein VGMS zusammengeschlossenen Anwohner in seltener Härte abgeschmettert.

Die Beschwerde wird vom VGMS ans Bundesgericht weitergezogen. Mit einem Baubeginn ist vorderhand deshalb nicht zu rechnen.

Das Bernische Verwaltungsgericht befand, dass seit der Einführung der Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung, der sogenannten NISV vom Febr 2000, keine neuen wissenschaftlichen Beweise vorliegen, welche eine Revision dieser Verordnung rechtfertigen würden.
Dies trotz des vorgelegten umfangreichen und sehr eindrücklichen Beweismaterials.
In allen Argumentationen hat das Bernische Verwaltungsgericht nicht etwa aussenstehende Wissenschafter und Experten befragt, sondern praktisch wörtlich, in selten gesehener Einigkeit und Hartnäckigkeit, alles den Mobilfunkbetreibern und dem wirtschaftsfreundlichen Bundesrat nachgeplappert.

Die Argumente des VGMS, dass die vom Umweltschutzgesetz her erforderlichen Vorsorge-Grenzwerte, wie diese in der NISV geregelt sind, gar keine Vorsorge bedeuten, sondern eine rein technisch-physikalische Angelegenheit sind, welche gegenüber dem Ausland nicht zur geringsten Strahlungsminderung beitragen, wurde vom Verwaltungsgericht mit keiner Silbe gewürdigt. (Die Materie war wahrscheinlich etwas zu hoch für bernische Verwaltungsrichter) Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb die Beschwerde jetzt ans Bundesgericht weitergezogen wird.

Menschenverachtende Praxis als rechtens erachtet
Ferner erachtet das Verwaltungsgericht die vom BECO (früher KIGA) angewandte menschenverachtende Praxis, dass eine Anlage zumutbar sei, wenn weniger als 10% der Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden gestört sei und dass eine Anlage erst dann sanierungspflichtig werde, wenn mehr als 25% der Bevölkerung im Wohlbefinden gestört ist, als rechtens.
Grenzwerte hätten nur die Funktion, ein akzeptables Risiko festzulegen, meint das Verwaltungsgericht wörtlich. (Und was akzeptabel ist, hat ja das BECO sehr schön festgelegt)

Dem Abbruch des Kurzwellensenders jede Kausalität abgesprochen
Den gesundheitlichen Beschwerden, welche zum Abbruch des Kurzwellensenders Schwarzenburg bei Strahlungswerten unterhalb des heutigen Mobilfunks geführt haben, misst das Verwaltungsgericht keinerlei Bedeutung zu. Es fehle jeder kausale Zusammenhang, meint das Verwaltungsgericht. (!)
Immerhin hat das Verwaltungsgericht noch angefügt, dass es möglich wäre eine Antenne aus ästhetischen Gründen zu verbieten……

Bundesverfassung gilt nicht im Mobilfunkbereich
Das vom VGMS angerufene Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit sei im Mobilfunkbereich nicht anwendbar, da dieses Grundrecht keinen absoluten Schutz vor sämtlichen Risiken bieten müsse, meint das Verwaltungsgericht.
Der vorschriftsgemässe Betrieb einer Mobilfunksendeanlage führe zu keiner Beeinträchtigung des Rechts auf Lebens. Fragt sich nur auf was für ein Leben?

Unter diesen Umständen tönt Bundesrat Leuenbergers Antwort (siehe Teil 3) die Bemühungen des VGMS bewiesen ja gerade das ordnungsgemässe Funktionieren unseres Rechtsstaates, wie blanker Hohn. Schade um die viele Arbeit, die sich der VGMS mit der Korrespondenz mit Leuenberger gemacht hat. Interessant und lesenswert ist diese Korrespondenz trotzdem. Sie zeigt überdeutlich wohin der Hase in diesem Land läuft.

„……..so wahr mir Gott helfe“, haben diese Damen und Herren einst geschworen.
Fragt sich nur welcher Gott? Wahrscheinlich meinten sie denjenigen namens Mammon.

Ersatzstandorte gesucht……und gefunden.
Für den Fall des Falles suchen alle 3 Mobilfunkbetreiber einen gemeinsamen Ersatzstandort.
Zur Zeit wird ein gemeinsames Projekt eines Mammut-Senders auf Punkt 993.3 oberhalb Milken und nördlich von Kriesbaumen verfolgt. Heiliger St.Florian………….

Von Hans-U. Jakob

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