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Aerger mit befangenen Richtern

Aerger mit befangenen Richtern

In Liechtenstein weigern sich 5 von insgesamt 6 Richtern, am Obersten Staatsgerichtshof zu entscheiden, ob in Liechtenstein, mit dem wie im übrigen Europa zwangsweise durchgeführten Bau von Mobilfunkantennen, verfassungsmässig garantierte Rechte der Bürger/Innen mit Füssen getreten werden.

Hans-U.Jakob, 23.4.04

In einer Beschwerdesache gegen die Swisscom, welche in Liechtenstein neben 2 weiteren ausländischen Gesellschaften ein Mobilfunknetz betreibt, trat der oberste Gerichtshof des Landes geschlossen in den Ausstand. Ebenso weigerten sich die obersten Richter, die Gründe für ihren Ausstand anzugeben.

Die Schriftführerin des Staatsgerichtshofes erklärte in der Zeitung „Vaterland“ vom 8.April 04, das sei in diesem Fall nichts Aussergewöhnliches. Es komme in diesem kleinen Land öfters vor, dass Verwandtschaftsverhältnisse diesen Schritt nötig mache.

Da die Richter jedoch nicht mit den Beschwerdeführern verwandt sind, sind sie es offenbar mit der Swisscom. Bestehen da am Ende politische, ideelle oder gar finanzielle Verflechtungen oder Verpflichtungen??
Wenn JA, müsste man den Richtern zu Ihrem Schritt direkt gratulieren und diesen sämtlichen europäischen obersten Gereichtshöfen zur Nachahmung empfehlen. Denn auch dort steht in Sachen Mobilkfunk der Filz und die technische und medizinische Unwissenheit in voller Blüte.

„Welch ein Zufall!“, kommentiert einer der Beschwerdeführer, „die haben doch alle kalte Füsse bekommen. Und ein weiterer Prominenter: „Die sind doch mit der Materie ganz einfach hoffnungslos überfordert und wollen doch nicht für die Politiker die Kastanien aus dem Feuer holen! Dieser Fall sollte von den Politikern und nicht von den Richtern gelöst werden!“

In der Beschwerde machten die Beschwerdeführer geltend, dass ihre verfassungsmässig garantierten Rechte mit der restriktiven Anwendung des Telekommunikationsgesetzes und der Verordnung über nichtionisierende Strahlung konsequent und kontinuierlich verletzt würden. Telekommunikationsgesetz und Verordnung seien klar verfassungswidrig. Eine Sachlage also, wie sie im übrigen Europa mit der Aufstellung von Hunderttausenden von Sendemasten gegen den klaren Willen der betroffenen Bürger/Innen überall anzutreffen ist.

Da der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zusteht, kann die Swisscom ihre vorgesehene Basisstation in Liechtenstein vorderhand nicht bauen. Sie zieht sich deshalb über die Landesgrenze zurück und bestrahlt die zu beurteilende Region jetzt von der Schweizer Seite des Rheinufers aus. Da ihr auch hier niemand Gastrecht gewähren wollte, benützt sie jetzt für ihre Antennen einen Hochspannungsmast der mit ihr verbündeten Schweizer Stromhändler.

Wie es weitergeht, weiss niemand. Ob das Land einen Sondergerichtshof einsetzen muss, wird wohl an einer der nächsten Sessionen des Landtages (Parlament) entschieden werden. Wann das der Fall sein wird, weiss vorläufig auch noch niemand. Gut (auch schlecht) Ding will Weile haben.

Von Hans-U. Jakob

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