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Achtung vor „neutralen“ Messfirmen.

Achtung vor „neutralen“ Messfirmen!

In der Schweiz muss sich sogar die Neutralität bezahlt machen. Hier steht, wie sich sogenannt „neutrale“ Messfirmen bei den Mobilfunkgesellschaften anbiedern.

Von Hans-U.Jakob, Schwarzenburg. 16.4.2001

Um was es geht:
Am 20.3.2001 wurde in Bern der Entwurf zu einer neuen Mess-Verordnung für nicht-ionisierende Strahlungsmessungen (NIS) ausgehend von Sendeanlagen, vorgestellt.
Federführend waren: BUWAL, BAKOM und neu METAS. METAS heisst Bundesamt für Metrologie (nicht Meteorolgie) welches einst Amt für Mass und Gewicht hiess. Nicht mehr dabei waren, wie früher üblich, der Netzbetreiber Swisscom, welcher bis anhin an allen Verordnungen des BUWAL sehr massgebend mitgearbeitet hatte. (!) Namen und Abteilungen sind mir bekannt.

Das leidige Thema der Messunsicherheit:
Am 20.3.01 wurde in Bern zum ersten mal über das leidige Thema der Messunsicherheit auf dem Gebiet der NIS öffentlich orientiert. Diese liegt bei andern Schadstoffmessungen bei ca 10% und ist in den meisten Fällen fast vernachlässigbar klein.
Ganz anders sieht das im Falle von NIS-Messungen aus. Das ist wie wenn man die Länge eines Elastiks messen will. Messfehler von -30 / +60% vom effektiv vorhanden Wert sind noch direkt als gut und Messfehler von -50% / +100% noch als brauchbar anzusehen.
Abweichungen von -30 / + 60% sind sogar unter Messgeräten desselben Herstellers und desselben Typs zu beobachten. Dazu kommen noch Einflüsse des Wetters (Luftfeuchtigkeit, Temperatur) oder der Tageszeit (Ionosphärendichte). Dann spielt auch noch die Geländeform und die Ueberbauungsart eine grosse Rolle.
Es ist offensichtlich das Verdienst von METAS, diese Messfehler, welche der Oeffentlichkeit bisher geflissentlich verschwiegen wurden, zu thematisieren und weitgehend auszumerzen.
METAS verlangt bei Grenz- und Anlagewerten nun, dass diese mit einer Sicherheit von 95% eingehalten werden müssen. (Bravo!)
Das wäre aber nur mit Messgeräten, welche eine Genauigkeit von 5% aufweisen kontrollierbar. Und solche Geräte gibt es schlicht nirgendwo. Deshalb sieht der Entwurf zur neuen Messverordnung vor, dass auf allen gemessenem Werten ein Zuschlag von ca. Faktor 2 gemacht werden muss um in jedem Fall garantieren zu können, dass Grenzwerte wirklich eingehalten sind.
Das heisst bei einem gemessenen Wert von 2.2Volt pro Meter wäre der Anlagewert (früher Vorsorgewert genannt) bereits überschritten, da dieser im 900MHz-Bereich lediglich 4V/m betragen darf. (2.2V/m x 2 = 4.4V/m)

„Neutrale“ stellen sich auf die Seite der Mobilfunkbetreiber:
Gegen obigen Passus laufen nun die Mobilfunkbetreiber sturm. Das ist nachvollziehbar und begreiflich. Dass aber sogenannt neutrale Messfirmen, wie die in der Arbeitsgemeinschaft ASEB zusammengeschlossenen Firmen Schaffner EMV, Ecosens AG, und Brüniger+Co. AG.- dies auch tun, das schlägt dem Fass den Boden aus. Wenn ASEB sich den Gemeinden als neutrales Kompetenzzentrum für EMV-Messungen anbietet, dann sollen sie sich gefälligst auch neutral verhalten und nicht wie in ihrem Rundschreiben vom 5.4.2001, eindeutig Stellung zu Gunsten der Mobilfunkbetreiber beziehen.
In einem 16-seitigen Juristenchauderwelsch vertritt ASEB da die Meinung, dass die Messunsicherheit nicht zu Ungunsten der Betreiber, sondern zu deren Gunsten ausgeschlachtet werden müsse. Das heisst, dass immer gemäss ASEB, auf allen gemessenen Werten nicht ein Zuschlag, sondern ein Abschlag zu machen wäre. Das würde nicht eine Verschärfung der Grenzwerte bedeuten, wie dies die Bundesämter vorsehen, sondern deren Verwässerung.

Tönt wie blanker Hohn:
Da tönt es wie blanker Hohn wenn im ASEB-Rundschreiben steht, man hoffe mit diesem Beitrag zu einer Versachlichung der Diskussion beitragen zu können.
Wunderbar, Versachlichung heisst also, zu Gunsten der Mobilfunker statt zu Gunsten der Volksgesundheit zu argumentieren.
Die interessierten Gemeinden, welche Kontrollmessungen durchzuführen haben, tun deshalb gut daran, die im sogenannten Kompetenzzentrum ASEB zusammengeschlossenen Firmen nicht als neutral sondern als unterwandert zu betrachten.
Uns wird es jedenfalls fortan ein Leichtes sein, Gutachten und Expertisen dieser Firmen, dank dem nun vorliegenden Beweismaterial als reine Gefälligkeits- und Parteigutachten abzutun.

Uebrigens:

Auch die auf kaltem Weg erreichte Halbierung der Grenz- und Vorsorgewerte bringt der Bevölkerung nicht den notwendigen Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Denn Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen gibt es ab 0.04V/m und Krebspromotion sowie Fruchtbarkeitsstörungen ab 0.48V/m (Dr.N.Cherry). Oder anders ausgedrückt ab 0.4V/m sind bereits 10% der Bevölkerung krank.(Prof. A.Varga und HU.Jakob)
Gegenwärtiger Vorsorge-Grenzwert Schweiz: 4V/m bei 900MHz und 6V/m bei 1800MHz.

Von Hans-U. Jakob

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