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70% sendernaher Immobilien mit erheblichen Wertverlusten

70 % sendernaher Immobilien mit erheblichen Wertverlusten – jetzt sind Sammelklagen möglich

Quelle: Umfrage des Immobilienmakler Büros von Medinger München

e-mail HvMedinger@t-online.de

von Jörg Wichmann, 26.3.02

Bundesweit erhebliche Wertverluste sendernaher Immobilien – Verfassung mehrfach verletzt – Jetzt drohen Wertminderungsklagen auf der Grundlage offizieller Gutachten in Milliardenhöhe

Ende Februar/Anfang März 2002 hat sich die von Medinger Immobilienbetreuungs GmbH, München mit folgenden Fragen an RDM-Makler in Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg gewandt:

1.) Wirken sich erfahrungsgemäss Mobilfunksendemasten auf benachbarten Immobilienbesitz verkaufshemmend aus?

2.) Wenn „Ja“, ist es schon heute möglich, einen durchschnittlichen Wertverlust für diese Immobilien zu schätzen?

Ferner wurden die RDM-Makler um ihre Erfahrungsberichte zu diesem Thema gebeten.

Wir können über folgendes Umfrageergebnis berichten:

29 RDM-Makler-Firmen haben diese Fragen ganz oder teilweise beantwortet.

Zur Frage 1) machten 20 Firmen Angaben. 70% davon dahingehend, dass sich nach ihren Erfahrungen Mobilfunksendemasten wertmindernd bzw. verkaufshemmend auf den benachbarten Immobilienbesitz auswirken. 15% haben ausdrücklich keine Wertminderung feststellen können, weitere 15% wurden mit diesem Thema noch nicht konfrontiert, weil in der von ihnen bearbeiteten ländlichen Region dieses Thema noch nicht die Rolle wie in den Ballungsgebieten spielt.

Zur Frage 2) machten 15 Firmen Angaben. Der Ansatz der Wertminderung von Immobilienbesitz, der sich unmittelbar in der Nachbarschaft von Mobilfunksendeanlagen befindet, reichte von 5 über 15, 20, 30, 40 bis hin zu 50%. Hier ist ein entscheidender Faktor in der tatsächlichen Entfernung zum Sendemasten zu sehen. Ein Sendemasten vis à vis zum Schlafzimmerfenster des zu verkaufenden Objektes kann sich auch als absolut verkaufsverhindernd auswirken

Ein Aspekt, der mehrfach bei der Beantwortung der Frage 2) erwähnt wurde, ist die Tatsache, dass oftmals bereits im Vorfeld Besichtigungen abgesagt wurden, wenn von den Kauf- oder Mietinteressenten erkannt worden war, dass sich das Objekt in unmittelbarer Nähe einer Sendeanlage befindet.
Zu einer Diskussion über eine Kaufpreissenkung oder Mietminderung kommt es in diesen Fällen gar nicht, da es sich um grundsätzliche, also zumeist gesundheitliche Bedenken handelt. Diesen Kaufinteressenten wird selbst ein 50%iger Wertminderungsansatz für die jeweilige Immobilie nicht gerecht.

25 der 29 Firmen, die auf unsere Umfrage geantwortet haben, lieferten persönliche Erfahrungsberichte ab. Wir zitieren nachfolgend auszugsweise einige Statements:

„….wir stellen beim Vorhandensein von Mobilfunkantennen eine enorme Verunsicherung fest …..

…aus Vorsichtsgründen empfehlen wir den von uns betreuten Hauseigentümern bzw. Wohnungseigentümern, keine Mobilfunksendemasten zu installieren…(Hausverwaltung)..

… in unserem Objektbestand bieten wir ein Gebäude mitten in der Stadt „X“ an. Exponierte Aussichtslage, richtig toll renoviert. Nicht billig. Der Haken, der Eigentümer liess sich breitschlagen eine Sendeanlage gegen 5.000,— ? Miete im Jahr zu installieren. 10-Jahres-Vertrag. 3 solvente Interessenten aus der nahegelegenen Grossstadt lehnten wegen der Sendeanlage ab. Das Objekt ist mit Sendeanlage unverkäuflich ….

….Wertminderung bei direktem Nachbarn ca. 20% bzw. deutliche Absenkung des Nachfragekreises (in ca. 50% der Fälle k.o. Kriterium, dass auch über den Preis nicht regulierbar ist). Ab 150 m Entfernung werden auf Häusern angebrachte Anlagen in der Regel nicht entdeckt bzw. wahrgenommen……..(Sachverständiger)

….ist der Verlust für den Verkäufer und für uns als Vermittler in einer Grössenordnung zu sehen, die eher im Bereich von 30 – 50% bei direkter Nachbarschaft liegt……….

…..eine Einschätzung der Höhe der Wertminderung scheint uns derzeit nicht greifbar, weil verunsicherte Interessenten gar nicht kaufen und die, die dann kaufen, dieses Thema gar nicht ansprechen……..

…Ja, die Mobilfunksendemasten wirken sich immer mehr verkaufshemmend und mietmindern aus, sofern diese sich in Sichtnähe des zu verkaufenden Objektes befinden…

….Allgemein ist der zu erwartende Wertverlust auf ca. 5 – 15% einzuschätzen, je näher, desto höher …..(Dipl. Sachverständiger)“

Eines ist der überwiegenden Mehrzahl der Antworten gemeinsam: das Interesse an der Problematik des von uns angeschnittenen Themas der Wertminderung des Immobilienbesitzes ist überaus gross.

Mit dieser Umfrage unter RDM-Maklern wurde die Grundlage für bundesweite Wertminderungsklagen gelegt. Gutachten, Sachverständige und Makler können jetzt den Wertverlust offiziell bestätigen. Bundesweit dürften sich die Wertverluste bei sendernahen Immobilien somit mindestens in Milliardenhöhe bewegen. Der Weg zu Verfassungsklagen (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes) und nachfolgenden Schadensersatz- und Wertminderungsklagen ist frei. Wir bitten alle Hausbesitzer, denen Immobilien durch Mobilfunksender ebenfalls Wertminderung erfahren, sich per e-mail an die Immobilienbetreuungs-GmbH von Medinger, München, zu wenden, e-mail-Kontakt: HvMedinger@t-online.de

Somit können wir weitere Fälle sammeln und dann möglicherweise Sammelklagen einreichen.

Von Hans-U. Jakob

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