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5G – Die fünfte Gefahr

Bis 2020 soll die fünfte Mobilfunkgeneration eingeführt sein. Doch keine 3 Jahre zuvor wissen nicht einmal die Telecom-Götter, wie das gehen soll. Es gibt bis heute weder technische Standards noch Abklärungen zu Gesundheitsfragen dazu.

von Hans-U. Jakob, Gigaherz.ch
Schwarzenburg, 4. April 2017

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5G werde die Übertragungsgeschwindigkeit des heutigen 4G LTE-Netzes uralt erscheinen lassen. Etwa so wie heute 4G LTE das 3G UMTS-Netz in den Schatten stelle. Und wegen der extrem hohen Frequenzen zwischen 30 und 100Gigahertz praktisch unbegrenzt hohe Bandbreiten aufweisen.


All dies und vieles Phantastisches mehr wurde am diesjährigen Mobile World Congress in Barcelona als grösstes Thema gehandelt. Etwa dass 5G für selbstfahrende Fahrzeuge wegen der extrem hohen Übertragungsgeschwindigkeiten mit welcher gigantisch hohe Datenmengen übertragen werden könnten,  unabdingbar notwendig sei. Und dass 5G bereits ab 2020 in die Telecom-Netze integriert werde.

Worüber die Branche gar nicht gerne redet:
Bis heute gibt es noch keinen Standard, an welchen sich Entwickler halten können. Man weiss noch nicht einmal, in welchen Frequenzen zwischen 3 und 100Gigahertz sich 5G bewegen wird. In praktisch jedem Land experimentieren mehrere Firmen gleichzeitig an einem möglichen Standard herum.

Und vom grössten Hindernis schweigt man fast gänzlich.
Nämlich von den extrem kurzen 5G-Wellen, die Hausmauern nicht mehr zu durchdringen vermögen.
Die Wellenlänge in Metern rechnet sich bekanntlich 300/f in MHz. Das wären dann bei 30GHz = 300/30’000 = 0.01m oder 10mm. Oder bei einer Frequenz von 100GHz noch 3mm.
Eine Faustregel sagt: Ist die Wellenlänge kürzer als die Dicke einer Mauer, durchdringt die Strahlung, die Mauer nicht mehr. Oder mit andern Worten, mit dieser Strahlungsart kommt man nicht mehr in die Häuser hinein. Deshalb sind ja die Mobilfunker alle so scharf auf die 800MHz-Frequenzen. Da haben wir Wellenlängen von 37cm und diese durchdringen selbst die dicksten Mauern mit kleinen Sendeleistungen.

Wie wollen jetzt die Mobilfunker bei 5G dieses Problem lösen? Ganz einfach, mit mehr Power. Das heisst indem Mobilfunkantennen für 5G mit etwa der 10-Fachen Leistung senden müssen. Was in V/m (Volt pro Meter) gemessen, in den Wohnzonen mindestens das 3-Fache der heutigen Strahlungswerte ergibt. Weil das jedoch kaum genügt, will man zudem tausende von zusätzlichen Mobilfunkantennen erstellen. Philipp Horisberger, stellvertretender Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (BAKOM) spricht im Interview mit der Netzwoche.ch von mindestens alle 150m einer Antenne. (!) Das macht fast 100 stark strahlende Mobilfunkantennen pro Quadratkilometer.
Welch ein Antennenwald und welch ein Strahlenmeer!

Auch Swisscom CEO Urs Schäppi spricht in der Sonntagspresse von vielen zusätzlichen kleinen Antennen die nötig werden um 5G zu betreiben. Was Schäppi nicht sagt, ist dass die Abmessungen einer Mobilfunkantenne heute nichts über die abgestrahlte Leistung aussagen. Die Miniaturisierung der Elektronik hat auch im Antennenbau nicht Halt gemacht. In einem Antennenkörper mit welchem vor 15 Jahren eine einzige Funkfrequenz abgestrahlt wurde, finden heute im selben Gehäuse unter demselben Deckel  locker 5 Antennen für 5 unterschiedliche Frequenzen von 800 bis 2600Megaherertz Platz.

Schäppis Kriegserklärung
Sowohl Schäppi wie auch Horisberger sind sich einig, dass der Einführung von 5G die heutigen Strahlungsgrenzwerte im Wege stünden. Weil der Ständerat am 8. Dezember 2016 jegliche Lockerung der NIS-Grenzwerte abgelehnt hat, erfolgt jetzt in der Sonntagspresse vom 2. April eine Kriegserklärung Schäppis an die Schweizer Bevölkerung.

Darin werden wieder die ältesten Mobilfunker-Märchen hervorgeholt, wie dasjenige, die Schweiz habe 10mal strengere Grenzwerte als das europäische Umland und damit müsse nun Schluss sein. Fakt ist jedoch:
Die angeblich 10mal strengeren Schweizerischen Anlage-Grenzwerte, fälschlicherweise etwa auch Vorsorge-Werte genannt, wurden lediglich dort festgelegt, wo die Strahlung gegenüber den EU-Werten aus rein physikalischen Gründen, das heisst, aus Gründen der Distanz, aus Gründen der Abweichung zur Senderichtung (vertikal wie horizontal) und/oder aus Gründen der Gebäudedämpfung ganz von selbst auf 10% zurückgegangen ist.
Dieser angeblich 10mal strengere Schweizer Anlage-Grenzwert gilt deshalb nur an sogenannten Orten empfindlicher Nutzung (OMEN). Und das sind lediglich Krankenzimmer, Schulzimmer, Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Büroräume.
Das hat mit Vorsorge nicht das Geringste zu tun, sondern lediglich mit Physik.

Diese physikalisch bedingte Reduktion auf 10% erfolgt in den EU-Staaten ebenso stark, ohne dass dort etwas gesetzlich vorgeschrieben wird.
Deshalb kennen die EU-Staaten auch keinen Anlage- Grenzwert für Daueraufenthalt von Menschen, sondern nur den Immissionsgrenzwert für Kurzzeitaufenthalt von höchstens 7 Minuten Dauer. Dieser wird dort „Sicherheitsabstand“ genannt und befindet sich je nach Sendeleistung 4-10m vor und 1-2m unterhalb der Antennenkörper. Dieser Immissionsgrenzwert beträgt dort je nach Frequenzlage  40-60Volt pro Meter (V/m) und ist vor Allem für Dachdecker, Zimmerleute, Spengler, Kaminfeger oder Hauswarte gedacht die sich hier maximal 7Minuten aufhalten und sich auch nicht kurzzeitig näher an eine laufende Antenne begeben dürfen. Der Schweizer Anlage-Grenzwert dagegen beträgt für gemischte Anlagen 5V/m und gilt nur an Orten empfindlicher Nutzung, weil dieser Wert dort, wie oben beschrieben, aus rein physikalischen Gründen, ganz von allein auf 10% zurückgeht, ohne dass die Mobilfunkbetreiber in ihrer lukrativen, höchst profitablen Geschäftstätigkeit nur im Geringsten eingeschränkt werden.
Genauere Details und Bilder dazu finden Sie unter https://www.gigaherz.ch/grenzwerterhoehung-die-wahnsinnsidee-einiger-motionaere/
Die Behauptung mit den 10mal strengeren Schweizer Grenzwerten ist demnach als der grösste Schwindel zu bewerten, welcher der Schweizer Bevölkerung je übergezogen wurde.

Und in den Kommentarspalten wird von besonders intelligenten Mitmenschen ein noch wesentlich älteres Märchen zum Besten gegeben. Nämlich dass die doofen Hausfrauen schon über Kopfschmerzen geklagt hätten bevor die Antenne überhaupt eingeschaltet war.
Gigaherz ist dieser Behauptung mehrmals nachgegangen und hat anhand der Stände der Stromzähler einwandfrei festgestellt, dass die Sender mehrere Tage vor Auftreten der Beschwerden eingeschaltet worden sind. Das Märchen von den noch nicht eingeschalteten Sendern ist übrigens noch viel älter als der Mobilfunk. Das wurde schon vor 40 Jahren beim Bau von Radio und TV-Sendeanlagen von Bernhard Eicher, dem damaligen Chef Forschung und Entwicklung der Telecom Schweiz (so hiess Swisscom damals noch) herumgeboten. Nur hiess es damals die doofen Hausfrauen würden bereits zu jammern anfangen, wenn sie nur schon den Baukran auf der Baustelle erblickten, in Glauben das sei jetzt die neue Antenne. Ergo sollten sich die Intelligenzbrocken in den Kommentarspalten schleunigst etwas Gescheiteres einfallen lassen.

Am Schluss bleibt nur noch die Frage, wieviel Swisscom und Co den Verlagen der Sonntagspresse bezahlt haben, damit diese Kriegserklärungen dort plaziert wurden.

Was die kritische Wissenschaft über die Einführung von 5G zu berichten weiss, steht unter https://www.gigaherz.ch/das-grosse-dilemma-der-icnirp/ nämlich, dass es für die Frequenzen zwischen 3 und 100Gigahertz überhaupt keine Studien zu der Gesundheit von Mensch und Tier und Flora und Fauna gebe. Es wird einmal mehr ein gigantischer Versuch an lebenden Menschen gestartet.

Die Storys von der Ablehnung einer Lockerung der NIS-Grenzwerte finden Sie unter:
https://www.gigaherz.ch/ruedi-nosers-wahnsinnsidee-ist-vom-tisch/
und
https://www.gigaherz.ch/aus-der-kurve-geflogen/
oder wie viel unsere Regierung von Mobilfunk versteht finden Sie bei:
http://www.mobilejoe.ch/neu/news/wlan_info_news_kaiserschmarren.html (bis zum Film hinuterscrollen)

Von Hans-U. Jakob

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