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Swissgrid-Debakel in Lauerz (SZ)

Teilverkabelung Lauerz auf bestehendem Trassee nicht machbar, betitelte die neue Hochspannungsnetzgesellschaft Swissgrid ihre Pressemitteilung vom 18.7.2014 und erst weiter unten im Kleingedruckten: Eine neue Freileitung leider auch nicht mehr.
http://www.swissgrid.ch/swissgrid/de/home/current/news/_18_07_2014_01.html

Dieser Tage erreichte die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch eine besorgte Anfrage der Kämpfer für eine Erdverkabelung, der 380kV-Salzburgleitung, ob wir das kennen würden und was da jetzt los sei. Die Antwort möchten wir unseren Lesern nicht vorenthalten.

Schwarzenburg, 1.August 2014

Lieber Franz,

Das kenne ich sehr gut, weil ich von Beginn weg dabei war und die am härtesten betroffenen Familien als Sachverständiger beraten und unterstützen durfte und wir den Fall dann auch ohne Beizug eines Rechtsanwaltes klar gewonnen haben.

Es handelt sich um den Komplett-Ersatz einer 60-jährigen 230kV-Leitung, auf dem Teilstück Ingenbohl-Lauerz, die gleichzeitig auf 380kV hochgerüstet werden soll.

Es war das erste mal in der Schweizergeschichte, als am 8. März 2011 das Bundesverwaltungsgericht, eine neue Hochspannungs-Freileitung durch ein Landschaftsschutzgebiet nicht nur verboten, sondern auf Grund neuer Technologien eine Bodenverkabelung geradezu verlangt hat.
LauerzAus den Erwägungen des Gerichts ging hervor, dass innerhalb eines Gebietes im Bundesinventar geschützter Landschaften von nationaler Bedeutung (BLN), der Mehrpreis für eine Bodenverkabelung überhaupt keine Rolle spiele. Und dass gleichzeitig auch in andern schönen Landschaften eine Erdverlegung zu prüfen sei.
Siehe dazu auch https://www.gigaherz.ch/hochspannungsleitung-mettlen-amsteg/

Die damals verantwortlichen Netzbetreiber Alpiq haben über dieses Urteil dermassen gelacht, dass sie vor lauter Lachen den Weiterzug an die nächste Instanz, das Schweizerische Bundesgericht verpasst haben. Man muss es dem Bundesgericht hoch anrechnen, dass es sich nicht erweichen liess und auch künftig für Milliardenkonzerne die gleichen Fristen gelten werden, wie für Bergbauern.

Es war in diesem Gerichtsverfahren überhaupt nie die Rede davon, eine Bodenverkabelung auf der bestehenden Freileitungstrasse in Betracht zu ziehen.

Dazu, dass das in einem Gebiet mit etlichen nahezu senkrechten Felsenwänden nicht geht, benötigt man kein wissenschaftliches Gutachten. Ein kleines Bisschen gesunder Menschenverstand genügt da bereits.
Vielmehr wurde von uns vorgeschlagen, die Verkabelung unter oder neben der bestehenden Autobahn auf der gegenüberliegenden Seeseite vorzunehmen, die durch wesentlich ebeneres Gelände verläuft. Auch bestand damals ein Projekt, die zu erneuernde Bahnlinie (NEAT) zusammen mit der Autobahn in einen Tunnel zu verlegen. Ergo könnte man auch die neue 380kV-Leitung gleich dort hinein verlegen.

Als ich anmerkte, hier hätten sie dann die Tiefbauarbeiten quasi gratis, erntete ich nur Hohngelächter.

Swissgrid resp. Alpiq hatten halt die neue Leitung bereits beiderseitig an die gerichtlich verfügte Kabelstrecke von 3km, das heisst an das Landschaftsschutzgebiet, herangebaut um Klarheit darüber zu schaffen, wer hier das Sagen hat. Wenn sie nun auf die gegenüberliegende Seeseite ausweichen müssen, bedeutet das erstmalig in der Schweiz, dass 4km neu erstellte 380kV-Leitung wieder abgebrochen werden muss, weil beidseitig 2km Anschluss-Strecke am völlig falschen Ort gebaut wurde.

Auf gut Schweizerische Art hat nun Swissgrid erst einmmal 3 Jahre lang getrotzt und nichts gemacht.
Über die internationale Auftrags-Mobbingagentur der Stromnetz- und Mobilfunkbetreiber in München, liess man sogar verlauten, das Problem mit dem „sachverständigen“ unter Wahnvorstellungen leidenden Dorfelektriker, namens Jakob aus Schwarzenburg, werde sich in absehbarer Zeit aus biologischen Gründen sowieso ganz von selbst lösen.
Gelöst hat es sich letzten Sommer. Nicht mit dem Tod des Sachverständigen, sondern weil ihnen ein grosser Teil der bestehenden alten Leitung hangabwärts gerutscht ist und zu reissen drohte. Mit 2 fast 70m hohen Notmasten auf gewaltigen Fundamenten und mit riesigen Abspannisolatoren, wie man solche bisher noch nirgends gesehen hat, musste das Rutschgebiet überspannt werden. Die Leitung ist jetzt über eine Länge von 1000m frei hängend. Was mitten in einem Landschaftsschutzgebiet fürchterlich aussieht.

Mit dem wissenschaftlichen Gutachten, mittels welchem Swissgrid eine Freileitung erzwingen wollte, haben sie sich nun selbst ein Riesenei gelegt. Die Geologen mussten nämlich inzwischen zugeben, dass eine Freileitung dort infolge der grossen Gefahr von neuen Hangrutschungen und infolge Erdbeben-Unsicherheit auch nicht geht.

Wären die Helden der Freileitung bereits vor 6 Jahren auf unsere Vorschläge eingegangen, könnten sie die neue Bodenverkabelung demnächst feierlich einweihen und sich gegenseitig schulterklopfend und bauchpinselnd als Pioniere feiern lassen.

Was sie zur Zeit feiern können, ist ihr 6-jähriges Riesendebakel.
Denn der Durchleitungsvertrag mit den neuen Notmasten läuft bereits am 15.Mai 2015 aus. Von da weg müssen sie für jeden Monat happige Konventionalstrafen entrichten. Landeigentümer B. dazu: „Jetzt habe ich halt einen Vertrag mit ihnen gemacht und und nicht sie mit mir!“

Und ich? ich habe wieder einmal so laut und so lange gelacht, dass meine Frau besorgt das Bürofenster schloss um die Nachbarn nicht zu erschrecken.

Beste Grüsse nach Salzburg

Hans-U. Jakob

Von Hans-U. Jakob

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