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Swisscom plant strahlende Zäune

Strahlende Zäune entlang den Bahnlinien sollen bessere Internet- und Telefonverbindungen für handysüchtige Bahnpassagiere und höhere Gewinne für die Mobilfunkbetreiber erbringen.

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 21.5.2015

Swisscom plant zu Versuchszwecken einen 7km langen strahlenden Zaun zwischen Münsingen und Uttigen im Aaretal zwischen Bern und Thun. Kostenpunkt 3.6Millionen

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Ein strahlendes Kabel soll einseitig entlang den Bahngeleisen auf 1 bis 1.5m über Boden, entweder an Pfosten im Abstand von 5m oder an bestehenden Lärmschutzwänden aufgehängt werden.
Das strahlende Kabel ist vom Typ Leaky-Feeder-Kabel
Dieses erhält alle 550m zwecks Aufrechterhaltung der Strahlungsleistung einen Verstärker. Diese 550m bilden dann eine sogenannte Funkzelle.
Wir haben es also praktisch mit flach liegenden Antennen in der Länge von 550m und 1-1.5m über Boden zu tun.

Swisscom schreibt, das Kabel habe 6cm Durchmesser und sehe aus wie ein Gartenschlauch zur Bewässerung des Gartens. Was Swisscom jedoch nicht schreibt ist, dass dieser „Gartenschlauch“ alle 2cm ein Löchlein hat, aus welchem es wie aus einer Düse ganz nett in Richtung Bahnwagen spritzt, beziehungsweise strahlt. Leaky-Feeder-Kabel heisst übersetzt denn auch leckes Speisekabel. Die Richtwirkung sei allerdings nicht besonders gross steht in den technischen Beschreibungen. So dass es auch hinten hinaus beachtlich leckt bezw. strahlt. (Bild unten)

Leaky Cable
Pro Strahlungskabel-Länge von 550m, das heisst pro Funkzelle von 550m, soll die Sendeleistung angeblich weniger als 6Watt ERP betragen und keine strahlungstechnische Beurteilung benötigen. Was wir von Gigaherz allerdings nicht glauben, und deshalb vorsorglich Einsprache erhoben haben. Denn Swisscom schreibt nicht, ob sich diese abgestrahlte Leistung von 5Watt ERP auf 1, 5, 10, 100 oder gar 550m Kabellänge beziehen. Das ist natürlich für die angrenzenden Bewohner der Dörfer, durch welche dieser Zaun gezogen wird, von ausschlaggebender Bedeutung.

Die Kopf- und Überbrückungsantennen

Überall dort wo der strahlende Zaun unterbrochen werden muss, zB. an Bahnhöfen, Bahnübergängen, Brücken usw. wird die Verbindung über kleine Antennen aufrechterhalten, die an den Fahrleitungsmasten aufgehängt werden. Das sind Stabantennen bei Einzelmasten oder Sektorantennen in der Mitte von Fahrleitungsträgern, die beide Geleisespuren überspannen. Diese Überbrückungsantennen haben eine Sendeleistung von 40 bis 100Watt ERP. Interessant dabei ist, dass das Bundesamt für Verkehr bei GSM-R-Projekten der SBB stets beharrlich behauptet, das Aufhängen von kleinen Mobilfunkantennen an Fahrleitungsmasten sei rein bautechnisch nicht möglich. Man müsse separate Masten in die Dörfer hineinstellen. Und hier geht das jetzt plötzlich! Ja wer lügt denn da ?

Auf den Bahnhöfen Münsingen, Wichtrach, Kiesen und Uttigen werden die Standorte der Überbrückungsantennen gleichzeitig noch als Standorte für die Kopfantennen genutzt. Kopfantennen bewerkstelligen die Verbindung der strahlenden Zäune von und nach dem „normalen“ Mobilfunknetz und weisen Sendeleistungen von 320bis 635Watt ERP pro Sektor auf, was bei den nächstliegenden Anwohnern E-Feldstärken bis zu 3.4V/m bedeutet. Dies wiederum wird  von Gigaherz.ch in ihrer Einsprache nicht akzeptiert, weil bereits im gesundheitsschädigenden Bereich.

Das Bauvorhaben erfordert  eine grosse Anzahl an Ausnahmebewilligungen:
ZB. Bauen ausserhalb Bauzone, Bauen in Waldnähe, Bauen im Gebiet der Landschaften von nationaler Bedeutung , Bauen in Gewässerschutzzone usw. usw.

Zur Erlangung der zahlreichen Ausnahmebewilligungen führt Swisscom an, bei der Durchdringung der Wände und Fenster der Eisenbahnwagen werde die dort schon sehr schwach ankommende Funkstrahlung nochmals um   Faktor 1000 abgeschwächt, was angeblich zu zahlreichen Abbrüchen der Funkverbindungen zu den Handys und PC’s der Bahnreisenden führen soll.

Diese Standortbegründung zum Bauen ausserhalb der Bauzone ist jedoch unbrauchbar.
Laut Pressemitteilung von SBB-CEO Andreas Meyer vom Oktober 2013 sollten nämlich im Fernverkehr bis spätestens Ende 2014 und im Regionalverkehr bis Ende 2020 alle Wagen mit Signalverstärkern, sogenannten Repeatern, ausgerüstet sein, um den Daten- und Gesprächsverkehr von und mit den Passagieren wesentlich zu verbessern, resp. zu beschleunigen. Die SBB wollen dabei den Passagieren nicht etwa nur Gratis-WLAN zur Verfügung stellen, sondern auch noch kostenpflichtige Verbindungen zu den Basisstationen (Mobilfunkantennen) der Netzbetreiber Swisscom, Sunrise und Salt (ex.Orange) entlang den Bahnlinien.
Der technische Ausbau der SBB-Wagen soll angeblich bis 2020 rund 60Millionen Franken kosten. Und die gösseren Privatbahnen würden laut Pressemitteilung bei der Nachrüstung der Wagen nachziehen.

Bei der Ausrüstung der Bahnwagen mit Repeatern fällt der Dämpfungsfaktor auf Null resp. 1 zurück.
Die Standortbegründung der Swisscom für ihr  Bauvorhaben entlang der Bahnlinie Münsingen-Uttigen entfällt somit gründlich. Was zu einem weiteren Einsprachegrund durch Gigaherz.ch führte.

Das Ausstandsbegehren:
Für ihre Teststrecke hat sich Swisscom wahrlich den richtigen Regierungsstatthalter als erste Baubewilligungsinstanz ausgesucht.
Der Regierungsstatthalter von Thun, Marc Fritschi, hat sich während seiner früheren Tätigkeit als Regierungsstatthalter von Belp mehrmals abschätzig über den Präsidenten des Vereins Gigaherz.ch geäussert und diesem die Teilnahme als Sachverständigen der Einsprechenden an Einspracheverhandlungen verweigert. Was im Nachhinein als Verweigerung des rechtlichen Gehörs, ev. als Amtsmissbrauch nach Art 312StGb  beurteilt werden muss, da sich seither landesweit in hunderten von Verfahren, so etwas nie mehr zugetragen hat.
Als klarer Amtsmissbrauch muss der Vorfall gewertet werden, als Marc Fritschi in seiner Eigenschaft als Regierungsstatthalter von Belp, einen Mitstreiter von Gigaherz-Präsident Hans-U. Jakob mittels fürsorgerischem Freiheitsentzug zum Schweigen bringen und verhaften lassen wollte. Die von Fritschi aufgebotene Kantonspolizei beurteilte den Fall dann allerdings ganz anders und liess sich nicht zu persönlichen resp. politischen Zwecken missbrauchen.
Unter diesen Umständen ist eine unvoreingenommene Behandlung der Einsprache von Gigaherz.ch durch den Regierungsstatthalter von Thun nicht mehr gewährleistet. Gigaherz.ch hat daher für die Behandlung ihrer Einsprache  ein Ausstandsbegehren für Herrn Marc Fritschi und seine weisungsgebundenen Mitarbeiter/Innen gestellt. Das kann heiter werden!
Siehe https://www.gigaherz.ch/bkw-direktion-und-regierungsstatthalter-manoeverieren-sich-ins-abseits/ und https://www.gigaherz.ch/hochspannunsleitung-wattenwil-muehleberg/

Von Hans-U. Jakob

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