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Paragraphenreiterei

Mit welch üblen juristischen Triks und mit welcher Paragraphenreiterei, Einsprecher vom Zürcher Baurekursgericht abserviert werden.

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg, 29.Oktober 2014

Die gekaufte Rechtssicherheit
Am 25.Februar 2012 lieferten die Schweizer Mobilfunkbetreiber insgesamt 1 Milliarde Franken an sogenannten Konzessionsgebühren in die Staatskasse ab und erhielten im Gegenzug die Gewährleistung der Rechtssicherheit für die nächsten 16 Jahre, das heisst, bis 2026
Oder im Klartext: Keine Verschärfung der Verordnung über die Nichtionisierende Strahlung vom Februar 2000 mit ihren fragwürdigen Strahlungsgrenzwerten, sowie keinerlei Behinderung im Aufbau neuer zusätzlicher Mobilfunknetze mit voraussichtlich 10 mal mehr Basisstationen (Antennen) als bisher.
Siehe auch https://www.gigaherz.ch/die-gekaufte-rechtssicherheit/

Weil sich landesweit hunderte von Einsprechergruppen nicht für dumm verkaufen und sich mundtot machen lassen und die Gerichtsinstanzen immer wieder aufs Neue mit neuen Gesundheits-Studien attackieren,
hat sich das Baurekursgericht des Kantons Zürich verschiedene üble Tricks einfallen lassen, damit die Mobilfunknetzbetreiber mit dem Netzausbau nicht noch weiter in den Rückstand geraten, als sie es trotz abgelieferter Milliarde nicht schon sind.

BaurekursgerichtBild links: Sihlstrasse 32, Sitz des Baurekursgerichts des Kantons Zürich

Übler Trick Nr.1
ist die Verdoppelung der Gerichtskosten. War bis anhin kein Urteil dieser  Instanz, die jetzt nicht mehr Baurekurskommission, sondern Baurekursgericht heisst, über Fr. 4000.- zu stehen gekommen, versuchten die Kommissionsmitglieder, die sich jetzt Richter nennen dürfen, einer Einsprechergemeinschaft Kosten in der Höhe von Fr. 8200 aufzuhalsen.
Der Karrieresprung vom Kommissionsmitglid zum Richter hat nicht etwa zu grösserer Weisheit und besserem Fachwissen geführt, sondern zu richterlichen Erwägungen, die getrost als Cabaret-Nummer bezeichnet werden dürfen.

Übler Trick Nr.2
ist die Paragraphenreiterei. Mit neuen Studien aus dem Tierreich arg in die Enge getrieben, kommt das Baurekursgericht (BRG) unter Punkt 7.1 seiner Erwägungen zum Schluss, die in der Verordnung über nichtionisierende Strahlung (NISV) festgeschriebenen  Grenzwerte müssten lediglich den Menschen, nicht aber Tiere schützen. Das gehe daraus hervor, dass diese Grenzwerte nur an Orten empfindlicher Nutzung wie Wohnungen, Krankenzimmer, Schulzimmer und Innen-Arbeitsplätzen Gültigkeit hätten. Und hier würden sich keine Tiere aufhalten. Tierstudien müssten infolgedessen vom Gericht nicht anerkannt werden.
In Punkt 7.2 fährt das BRG fort: Sollte der Gesetzgeber etwa Nutztiere gemeint haben, so seien diese im Bezug auf nichtionisierende Strahlung keineswegs empfindlicher als Menschen und seien somit ebenfalls bestens geschützt.

FAZIT: Die Zürcher Juristen müssen das ja wissen. Denn Babys kommen ja auch nicht blind zur Welt, ergo ist die Kälberblindheit von der Veterinärmedizin, von Tierärzten und Bauern frei erfunden. Und wenn Menschen über eine Distanz von 3km den Heimweg immer finden, können Bienen das auch. Punkt.

Weitere richterliche Erwägungen lauten: Die Nutztiere könnten die Menschen-Grenzwerte nur dann beanspruchen, wenn sie nachweisen würden, dass sie mit Menschen zusammenleben.
Freilebende Wildtiere und weidende Kühe, hätten keinen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor nichtionisierender Strahlung. Es sei denn, die Tiere würden unter Artenschutz stehen, was diese jedoch zuerst explizit nachweisen müssten, was im vorliegenden Fall nicht der Fall gewesen sei.
Hopla! Also liebe Tiere, meldet euch

Im Weiteren bezieht sich das Zürcher Baurekursgericht auf Aussagen der Deutschen Strahlenschutzkommission, wo ja der allseits bekannte Professor Alexander Lerchl von der privaten, von Finanznöten geplagten  Jacobs-(Kaffee-) Universität lange Jahre Vorsitzender des Ausschusses nichtionisierende Strahlung war. Dieser hat doch immerhin in einer 750‘000Franken teuren Studie auch herausgefunden, dass Ratten bedenkenlos mit dem Handy telefonieren dürfen bevor sie als Schlangenfutter ihr elendes Dasein beenden. (Vor der Stützung des Wechselkurses durch die Nationalbank waren es noch 850‘000 Franken)

Evi Gaigg, die langjährige Vereinssekretärin von Gigaherz hat einmal einen Verwaltungsrichter gefragt, ob er eigentlich jeweils am Morgen seinen gesunden Menschenverstand an der Reception abgebe?
Mit obigem Beitrag dürfte sich diese Frage jetzt wohl abschliessend beantwortet haben.

Entscheid BRGE 0118/2014 vom 16.Oktober 2014
So dargestellt wie dieser von der breiten Bevölkerung verstanden wird.

Von Hans-U. Jakob

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