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Neues Umweltschutzgesetz „Grenelle 2“ von Nationalversammlung und Senat verabschiedet
In Frankreich tritt demnächst, möglicherweise noch vor den grossen Sommerferien ein neues Umweltschutzgesetz in Kraft, welches den Einsatz von Handys während dem Schulunterricht verbietet. Ebenso verboten wird Reklame für Handys, welche sich an Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren richtet. Dies ganz im Gegensatz zur Schweiz, wo verantwortungslose Gesellen, den Einsatz von Handys im obligatorischen Schulunterricht einbauen. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1520 und http://www.gigaherz.ch/1589 Und wo Grossverteiler auf Teufel komm raus Reklame für Kinderhandys und Handysafaris ab 5 Jahren machen. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1487 Und wo eine Kinderschutzorganisation gegen entsprechendes Sponsoring Handykurse an Schulen anbietet und durchführt. Siehe unter http://www.gigaherz.ch/1622
Am 28. Und 29 Juni 2010 haben in Paris Nationalversammlung und Senat, also beide Kammern, ein neues Umweltschutzgesetz mit dem Titel „Grenelle 2“ verabschiedet , welches der Minister für Ökologie, Energie, nachhaltige Entwicklung und Meeresfragen Jean-Louis Borloo am 7. Januar 2009 vorgelegt hatte und das im Laufe des Gesetzgebungsprozesses oft modifiziert wurde.
Mobiltelefone dürfen nur noch mit Zubehör verkauft werden, welcher die Exposition des Kopfes gegenüber elektromagnetischen Feldern mindert (z.B. Headsets). Beim Verkauf von Mobiltelefonen muss die Spezifische Absorptionsrate (SAR-Wert) deutlich lesbar in französischer Sprache aufgedruckt sein. Außerdem muss eine Gebrauchs-Anweisung zur Verwendung des Headsets beigelegt sein. Messergebnisse der französischen Netzagentur („Agence nationale des fréquences“) müssen öffentlich verfügbar werden. Eine Übersicht nationaler Gebiete, in denen die durchschnittlichen Expositionsfeldstärkewerte untypisch überschritten werden, muss bis spätestens 31. Dezember 2012 veröffentlicht sein. Ueber Messungen in Wohnungen, muss den Bewohner der Zugriff auf die Ergebnisdaten möglich sein. Der „Hohe Rat für audiovisuelle Medien“ („Conseil supérieur de láudiovisuel“) hat dafür zu sorgen, dass die Medienbranche ein hohes Niveau an Umweltschutz und Gesundheitsschutz für die Bevölkerung realisiert. Werbung für Mobiltelefone, die sich an Kinder unter 14 Jahre richtet, wird verboten. Ein Handy-Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche in allen Grund- und Sekundarschulen sowie an Kindergärten, während des Unterrichtes sowie an Orten, die durch die Hausordnung ausgewiesen werden.
Induzierte Felder von Hochspannungsleitungen müssen durch Messungen regelmäßig kontrolliert und über die zuständige Umweltagentur veröffentlicht werden. Weitere Information und Gesetze (in Französisch):
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