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Die Bio-Initiative zwingt das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu einem sensationellen Eingeständnis. Eine umfassende Garantie, dass keine unerwünschten Wirkungen auftreten, hätte man nur bei vollständigem Verzicht auf die Mobilfunktechnologie, sagt das BAFU.
Die Bio-Initiative Eine internationale Gruppe von 14 führenden Wissenschaftern der Welt hat über 2000 Studien zum Thema EMF und Gesundheit ausgewertet und die Schlussfolgerungen daraus auf über 600 Seiten publiziert. Eine deutsche Zusammenfassung des Bio-Initiative-Reportes für die Oeffentlichkeit, veranlasst durch die Kompetenzintiative, kann hier heruntergeladen werden.
Die 14 Wissenschaftler kommen darin zum Schluss, dass die Grenzwerte für Mobilfunksender, dringend auf 0.6V/m gesenkt werden müssen.
Schreiben des BAFU vom 1. Dezember 08 an das Schweizerische Bundesgericht: Zitat 1: Die Autoren des Bio-Initiative-Berichtes geben in ihrer Synthese Verdachtsschwellen für potentielle schädliche Effekte an, auf die sie ihre Grenzwertempfehlung von 0.6V/m abstützen. Ein solches Vorgehen sieht das Umweltschutzgesetz (USG) nicht vor. Vielmehr hat sich das Ausmass der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen gemäss Art. 11 Absatz 2 USG nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten und der wirtschaftlichen Tragbarkeit der zu treffenden Massnahmen zu richten. So darf die Anwendung des Vorsorgeprinzips nicht dazu führen, dass eine Technolgie verunmöglicht wird. Unter Anwendung dieser Kriterien hat der Bundesrat für Mobilfunkanlagen unter Berücksichtigung der Frequenzbereiche, in denen diese senden, einen Anlagegrenzwert von 4 bis 6 Volt pro Meter (V/m) festgelegt. Bei dessen Einhaltung ist das Risiko für potentielle Auswirkungen vermindert. Eine vollständige Elimination dieses Restrisikos wird nicht erreicht, könnte aber auch bei einem Vorsorgewert von 0.6V/m nicht erreicht werden. Eine umfassende Garantie, dass keine unerwünschten Wirkungen auftreten, hätte man nur bei vollständigem, mit dem Bundesfernmelderecht unvereinbaren Verzicht auf die Mobilfunktechnologie. Ende Zitat 1
Vielleicht ein Restrisiko wie damals mit dem Asbest?
Dabei übersieht die Abteilung Recht des BAFU, dass ebenfalls die Internationale Strahlenschutzkommission ICNIRP, auf welche sich das Vorgehen der Schweizer Behörden abstützt, ein ebensolcher privater Verein mit Sitz in München ist. Nur dass die ICNIRP ganz klar die Meinung der Industrie vertritt und dass sich deren Mitglieder gegenseitig selbst wählen oder absetzen. Je nachdem was der Industrie gerade dienlich ist. Als unverdächtige Tarnadresse dient der ICNIRP der Sitz des Deutschen Bundesamtes für Strahlenschutz an der Ingolstaedter Landstrasse 1, in D-85764 Oberschleissheim, wo sie sich (wahrscheinloch kostenlos, das heisst auf Kosten der Steuerzahler) eingemietet hat. Siehe auch unter http://www.gigaherz.ch/373 Zurück |
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