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Neue Korruptionsblüte

Die Schweizerischen Baubewilligungsbehörden erfinden immer neue Schikanen um Einsprachen gegen den Bau von Mobilfunkantennen zu verhindern.

von Hans-U. Jakob
Schwarzenburg 16.7.2015

Der neueste Cup kommt aus dem Kanton Wallis. Damit weder Anwohner noch weitere Bevölkerungskreise merken, dass ein lieber Nachbar den finanziellen Verlockungen der Mobilfunkbetreiber nicht widerstehen konnte und für eine Jahresmiete von Fr. 10‘000 bis 15‘000 einen Mietvertrag für  einen Antennenmast auf seinem Dach oder in seinem Garten unterschrieben hat, will jetzt das Walliser Kantonsgericht die Pflicht zum Aufstellen eines Bauprofils (Baugespanns) abschaffen. Das ist der erste Kanton in der Schweiz, welcher diese Pflicht abschaffen, und durch eine Kann-Formel ersetzen will. Das heisst, der Mobilfunkbetreiber kann Bauprofile aufstellen wenn er möchte, doch mögen wird er kaum. Das wäre ja gelacht, sich da noch duzende von Einsprachen einzuhandeln, wenn es doch so einfach geht, das dumme Volk zu täuschen und vor vollendete Tatsachen zu stellen.
Quelle: Walliser Bote vom 9.Juli 2015

Hotel-Simplon-2Bild links: Erstmals im Kanton Wallis muss ein Mobilfunkbetreiber, diesmal Sunrise, zwecks Errichtung einer Mobilfunk-Sendeanlage auf dem Dach dieses Hotels in der Gemeinde Ried Brig keine Bauprofile mehr aufstellen. Entscheid des Kantonsgerichts VS vom 9. Juni 2015

Der Walliser Bevölkerung wird nichts mehr anderes übrigbleiben als jede Woche die Baupublikationen der Gemeinden genau anzuschauen und anschliessend auf der Bauverwaltung der Gemeinde Einsicht in die Bauakten zu verlangen.

Ein neuer alter Trick
Das Einsichtsrecht in die Bauunterlagen beinhaltet automatisch auch das Recht, von den dort aufliegenden Dokumenten Fotokopien zu verlangen oder auf der Kopiermaschine der Gemeinde selber zu machen.
Vielerorts versucht man neuerdings wieder von Neuem, das heisst, wie ganz am Anfang des Mobilfunkzeitalters, Leuten, die auf der Bauverwaltung Einsicht in die Bauakten nehmen, Fotokopien zu verweigern oder daran zu hindern, selber Fototokopien anzufertigen.

Verweigert man auf der Gemeindeverwaltung das Recht auf Kopien oder auch nur auf einen Teil davon, kann man sicher sein, dass dies mit den Mobilfunkbetreibern so abgesprochen wurde, weil am Projekt etwas faul ist. In diesem Fall haben  Einsprechende ein leichtes Spiel. Denn hier liegt eine Verweigerung des rechtlichen Gehörs vor und mit diesem simplen Argument gelangt man praktisch gratis und franko bis ans Bundesgericht. In solchen Fällen erhielten die Einsprecher bis dato immer Recht, derweilen in der Zwischenzeit der Bau der Antenne blockiert blieb.

Rechtliche Grundlage für das Kopierrecht sind die Bestimmungen im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung, Art. 5 und 6.

Ganz schlimm mit der Ausübung des Kopierrechts steht es in den beiden Appenzeller-Kantonen. Nicht verwunderlich, denn dort musste ja das Frauenstimmrecht auch per Bundesgerichtsentscheid durchgesetzt werden. Dort geht alles halt etwas länger als in den übrigen 24 Kantonen

Weitere Schikanen wurde bereits vom Baurekursgericht des Kantons Zürich im Oktober des letzten Jahres errichtet, indem hier die Gerichtskosten Knall auf Fall praktisch verdoppelt, dafür der dünne Wahrheitsgehalt der Urteile nochmals halbiert wurden. https://www.gigaherz.ch/paragraphenreiterei/

Von Hans-U. Jakob

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