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Eine Warnung an alle mobilfunkkritischen StockwerkeigentümerMietvertrag illegal, Aenderung des Stockwerkeigentümerreglementes illegal, Antenne illegal, alles illegal. Es darf trotzdem gebaut werden. So mobilfunkfreundlich ist unser Bundesgericht. Verantwortlich für den Vorspann: Hans-U. Jakob, 4.2.06 "Man muss doch reden miteinander" oder " So darf man doch nicht dreinschiessen!" sind so die gängigen Sprüche, welche die NIS-Fachstelle von Gigaherz immer wieder zu hören bekommt, wenn sie zur sofortrigen scharfen schriftlichen Rüge mittels eingeschriebenem Brief rät. Lesen sie dazu den Bericht Urteil des Zürcher Obergerichts aufgehoben Der Kläger vermochte den Abschluss eines Mietvertrags mit Orange zunächst zu verhindern, weil das ursprüngliche Reglement der Stockwerkeigentümergemeinschaft dafür Einstimmigkeit verlangte. In der Folge wurde diese Bestimmung so geändert, dass Verträge über die Benutzung gemeinschaftlicher Teile der Liegenschaft mit Mehrheitsentscheid geschlossen werden können. Und gestützt auf die neue Reglementsbestimmung schloss die Stockwerkeigentümergemeinschaft mit Orange einen Mietvertrag zum Bau der Antenne auf dem Dach. Das vom Kläger schliesslich angerufene Obergericht erachtete diese Vereinbarung indes als ungültig, weil die fragliche Änderung des Reglements nicht einstimmig zustande gekommen war, und verbot die Errichtung der Mobilfunkanlage. Auch für das Bundesgericht ist die Reglementsänderung gesetzwidrig, da eine Abkehr vom Einstimmigkeitsquorum nur einstimmig hätte beschlossen werden dürfen.
Ob der Beschluss und der indirekt darauf basierende Vertrag deswegen absolut
nichtig sind oder nicht, war im Verlaufe der öffentlichen Urteilsberatung der
II. Zivilabteilung heftig umstritten. Die Frage blieb letztlich offen, weil eine
Mehrheit in der Kammer die Auffassung vertrat, der Kläger habe vierzehn Monate lang nichts
unternommen gegen die Änderung des Reglements und damit ein allfälliges Anfechtungsrecht wegen Rechtsmissbrauchs verwirkt. Abschliessender Kommentar von Gigaherz: |
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