3. Liste mutiger kommunal- und Gerichtsentscheide

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Posted by Administrator (admin) on 01.01.1970
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3. Liste mutiger Komunal- und Gerichtsentscheide

Zusammengestellt, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, von einem unserer Vereinsmitglieder am 23.6.05

Trotz völlig korrupter, bundesgerichtlich geschützter gesetzlicher Regelungen gibt es immer wieder mutige Gemeinden und untere Gerichtsinstanzen, die sich dem Diktat der Mobilfunk-Barone nicht beugen, sondern dem Schutz derer, die sie gewählt haben, den Vorrang geben.

Fortsetzung aus:
2. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)
und
1. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

Hier ab Januar 2005

Zollikofen/BE: Nachdem die Mobilfunkantenne der Firma Sunrise auf dem Sekundarschulzentrum wiederholt um ein Vielfaches zu stark strahlte als 1998 bewilligt wurde, hat nun das Parlament die von 400 Einwohner/innen mitunterzeichnete Motion der Elternräte angenommen, nach welcher die Firma Sunrise die Antenne demontieren muss. Die Motion wurde eingereicht, nachdem Anwohner/innen starke gesundheitliche Beschwerden beklagten und Messungen von Gigaherz den erwähnten Tatbestand nachgewiesen hatten. Damit entfällt auch der von der Firma Sunrise geplante Ausbau auf UMTS sowie um eine zusätzliche GSM-Frequenz, die zusammen die Abstrahlung auf das Siebenfache zur Folge gehabt hätten. Zudem darf die Gemeinde künftig auf Schulhäusern, Kindergärten, Turnhallen und Heimen keine Antennen mehr bewilligen.
(Berner Zeitung, 24. Februar 2005)

Langenthal/BE: Der Stadtrat hat vor kurzem ein Moratorium für den Bau von UMTS-Mobilfunkantennen auf Gemeindegebiet erlassen. Damit werden die von Swisscom und Sunrise eingereichten Baugesuche für UMTS-Mobilfunkantennen vorläufig auf "Eis" gelegt. Stadtschreiber Daniel Steiner sagt dazu: "Der Stadtrat ist auch die oberste Polizeibehörde und somit für den Schutz der Bevölkerung zuständig."
So lange nicht klar sei, wie schädlich UMTS-Strahlen seien, gehe die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor. Das Moratorium dauert bis Herbst. Dann sollen die Resultate einer - zur Hälfte von den Mobilfunkunternehmen finanzierte - Studie der ETH Zürich zu den Auswirkungen von UMTS-Strahlen auf die Gesundheit vorliegen. Danach wird der Stadtrat die Lage erneut prüfen.
(K-Tipp, 9. März 2005)

Gebenstorf/AG: Der Gemeinderat lehnte das Baugesuch der Swisscom für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage in unmittelbarer Nähe des Schulhauses ab, nachdem dem Projekt ein massiver Widerstand mit 314 Unterschriften erwachsen war. Gemeindeammann Roger Haudenschild ist der Meinung, die Haltung der betroffenen Bevölkerung sei in die Entscheidungsfindung einzubeziehen, wenn diese die Rechtmässigkeit des Bauprojekts verneint, auch wenn nach Ansicht der Swisscom die rechtlichen Vorgaben erfüllt seien...
(Gigaherz-Rundbrief, 5. April 2005)

Oensingen/SO: Der Gemeinderat hat eine der Firma Swisscom AG erteilte Baubewilligung für eine UMTS-Mobilfunk-Antenne wieder aufgehoben und folgte dabei der Argumentation der Einsprecher/innen. Es sollen jedenfalls die Ergebnisse der zur Zeit in der Schweiz laufenden Replikation der TNO-Studie abgewartet werden.
Ausserdem wären sowohl der geplante Standort als auch die Notwendigkeit noch zu prüfen.
(Oltner Tagblatt, 11. April 2005)

Wattwil/SG: Der Gemeinderat verweigert dem gemeinsamen Gesuch der Swisscom Mobile AG und der TDC Schweiz AG für den Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne auf dem Chapf mit UMTS die Bewilligung. Die Begründungen dafür sind folgende: über die biologischen (nicht-thermischen) Wirkungen nicht-ionisierender Strahlung lägen noch keine gefestigten wissenschaftlichen Erkenntnisse vor, wohl aber Erfahrungen in Einzelfällen. Diese zeigen, dass die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür bietet, dass gesundheitliche Schädigungen bei der Bevölkerung unterbleiben. Viele Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich mittels Messung oder Rechnung nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten werden. Es kann daher nicht nachgewiesen werden, ob eine Anlage die Anforderungen der NISV erfüllt. Der Gemeinderat und die zuständige Baukommission sehen sich aus diesen Gründen mit Rücksicht auf die Bevölkerung nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplanten UMTS-Antennen auf dem Chapf zu erteilen. Einsprachen von 30 Personen waren gegen das Bauvorhaben eingegangen, und zusätzlich wurde eine Petition der IG "Mobilfunkantennen-Stopp Wattwil" mit über 1200 Unterschriften eingereicht.
(St. Galler Tagblatt, 22. April 2005)

Uzwil/SG: Der Gemeinderat sowie rund 150 Anwohner/innen des Bahnhofs Algetshausen haben Einsprache gegen den Bau einer 31 Meter hohen UMTS-Mobilfunkantenne beim Bahnhof eingereicht. Dieser Antennenmast soll mit insgesamt 13 Antennen ausgerüstet werden, wovon aber nur eine dem Bahnfunk dienen soll. Kritisiert wird daher, dass die privaten Firmen Swisscom und Sunrise mit einem eisenbahnrechtlichen Plangenehmigungsverfahren ein ordentliches Baubewilligungsverfahren für ihre 12 geplanten Antennen umgehen und so an der betroffenen Bevölkerung vorbei eine Bewilligung erreichen wollen.
Auch die Visierung erregt Anstoss: lediglich ein knapp mannshohes Visier zeigt den geplanten, 31 Meter hohen Antennenmast an. Ausserdem sind die angrenzenden Dorfkernzonen nach dem Uzwiler Zonenplan Ortsbildschutzgebiete nach der kommunalen Schutzverordnung. Sie untersagt auch in der unmittelbaren Umgebung des Ortsbildschutzes alle Massnahmen, welche dieses beeinträchtigen. "Die geplante Antenne würde durch ihre überdimensionierte Höhe verunstaltend wirken", hält der Uzwiler Gemeinderat fest.
(St. Galler Tagblatt, 13. Mai 2005)

Stäfa/ZH: Der Gemeinderat erliess ein Moratorium für die Bewilligung von Mobilfunkantennen bis Ende Mai 2006. Grund für diese Massnahme sind die sich häufenden Bedenken, insbesondere aus medizinischen Kreisen, gegen den weiteren Ausbau von Mobilfunkantennen. Auf der einen Seite betont die Mobilfunkindustrie die Unbedenklichkeit der Strahlung ihrer Antennen, auf der andern Seite warnen Wissenschafter/innen und Aerzte und Aerztinnen. Verschiedene publizierte Studien bestärken die Zweifel an der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Strahlung von Mobilfunk-Antennenanlagen. Angesichts dieses Konflikts gibt der Gemeinderat dem Schutz der Gesundheit von Mensch und Umwelt den Vorrang, wozu er sich auf Grund des eidg. Umweltschutzgesetzes und des kantonalen Gesundheitsgesetzes verpflichtet und legitimiert fühlt. "Die Gesundheit der Bevölkerung ist das höchste Gut. Es muss zuallererst geschützt werden" sagt Gemeindepräsident Karl Rahm (FDP). Wissenschafter/innen sollen die Fragen klären. So hat das Eidg. Departement des Innern im März 2005 ein Nationales Forschungsprojekt lanciert. Mit einem Budget von 5 Millionen Franken soll das Thema "Nicht-ionisierende Strahlung - Umwelt und Gesundheit" in den kommenden vier Jahren untersucht werden.
(Zürichsee Zeitungen, 20. Mai 2005)

Bütschwil/SG: Der Gemeinderat lehnte ein Baugesuch der Firma TDC Switzerland AG für die Erweiterung der bestehenden GSM-Mobilfunkantenne auf dem Kapf mit UMTS ab. Er macht geltend, dass die Einhaltung der Grenzwerte keine Gewähr dafür bietet, dass gesundheitliche Schädigungen durch nicht-ionisierende Strahlen bei der Bevölkerung ausbleiben. Einige Studien enthalten gewichtige Anhaltspunkte dafür, dass die elektromagnetische Strahlung des Mobilfunks gravierende Gesundheitsgefährdungen verursacht, auch wenn sie unterhalb der Anlagegrenzwerte liegt. Durch die neue UMTS-Technik wird diese Gefährdung noch verstärkt. Die Ungefährlichkeit dieser noch nahezu unbekannten Strahlung ist gänzlich nicht erwiesen. Zudem ist heute noch keine einwandfreie Methode bekannt, mit der sich nachweisen lässt, ob die Belastungsgrenzwerte der NISV bei der UMTS-Strahlung eingehalten sind. Weder durch Messung noch durch Berechnung kann dies verifiziert werden. Der Gemeinderat sieht sich aus diesen Gründen - mit Rücksicht auf die einheimische Bevölkerung - nicht in der Lage, eine Baubewilligung für die geplante Mobilfunkantennenerweiterung zu erteilen.
(St. Galler Tagblatt, 27. Mai 2005)

Sins/AG: Der Gemeinderat beschloss, vorläufig die Baugesuche der Firmen Swisscom AG und Orange SA für einen Ausbau der bestehenden Mobilfunkantenne auf UMTS nicht zu bewilligen, da dieser mit einem erhöhten gesundheitlichen Risiko behaftet sein könnte. Beide Baugesuche hatten eine Vielzahl von Einsprachen zur Folge. Der Gemeinderat will zuerst die Resultate einer vertieften Untersuchung (TNO-Studie) der Universität Zürich abwarten, die abklären soll, wie sich die Strahlung solcher Anlagen auf die Umwelt und insbesondere auf den menschlichen Organismus auswirkt. (Gigaherz, 27. Mai 2005)

Hedingen/ZH: Der Gemeinderat beantwortete das Baugesuch der Swisscom Mobile AG für eine kumulierte Swisscom-/Sunrise-Antennenanlage für den Betrieb eines kombinierten GSM- und UMTS-Mobilfunknetzes an der Maienbrunnenstrasse 9 (Industriezone I) an seiner Sitzung vom 7. Juni 2005 mit einem Moratorium, während welchem weitere Mobilfunk-Antennenanlagen auf dem Gemeindegebiet von Hedingen nicht behandelt bzw. nicht bewilligt werden. Es gilt ab sofort und dauert mindestens bis Ende Juni 2006, wenn erste Resultate der laufenden Studie an der ETH zu den Auswirkungen von UMTS-Strahlen auf die Gesundheit vorliegen sollen.
In einer 4-seitigen, äusserst fundierten, sehr ausführlich und differenziert formulierten Stellungnahme macht der Gemeinderat u. a. folgende Sachverhalte geltend: die Aufgabe einer kommunalen Exekutive bestehe nicht nur darin, baurechtliche Bewilligungen zu erteilen, sondern auch darin, die Gesundheit der Bevölkerung zu fördern und zu schützen, wie dies als Verpflichtung in Art. 1 Absatz 2 des eidg. Umweltschutzgesetzes und § 1 des Gesundheitsgesetzes der Kantons Zürich festgelegt ist; in diesem Konflikt stuft der Gemeinderat die Gesundheit seiner Bevölkerung höher ein als der Ruf nach immer weiter gehender Mobilität und müsse daher geschützt werden; es bestünden erhebliche Zweifel darüber, dass von UMTS-Antennen keine schädlichen Wirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen, zumal bis heute keine wissenschaftlich begründete Sicherheit darüber besteht; die Beweislast für deren Unschädlichkeit liege nicht bei der Öffentlichkeit oder bei Betroffenen, sondern bei den Mobilfunkbetreibern selber; ein Moratorium wäre schon seitens des Bundes angezeigt, nachdem dieser selbst zur Klärung der zentralen Frage ein neues nationales Forschungsprogramm in Aufrag gegeben hat; angesichts praktisch vollständig gewährleisteter Versorgung der Schweiz mit dem GSM-Mobilfunk sei der weitere Ausbau auf UMTS nicht zwingend. 300 Personen hatten vorgängig eine Petition eingereicht, und 49 Begehren um Zustellung der baurechtlichen Entscheide wurden gestellt.
(Ausführliche Stellungnahme unter: www.hedingen.ch)

Fortsetzung in:
4. Liste mutiger Kommunal- und Gerichtsentscheide (unter Historisches)

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