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Handys- Gefahr oder Segen?Quelle: Zeitschrift TopPharm Nr. 6/2004 Der Beitrag in der Kundenzeitung der TopPharm-Apotheken aus der Feder von Dr. Jürgen Schickinger zu diesem Thema erinnert stark an einen Gymnasiasten, der den Auftrag bekommen hat, zu diesem Problemkreis eine Hausarbeit zu schreiben. Ein Beitrag von Evi Gaigg, 8.12.04 Nur, wenn der seine Aufgabe in dieser Art erledigt hätte, müsste er dafür eine schlechte Zensur bekommen. Der Beitrag verrät sehr deutlich, dass der Verfasser sein Wissen aus verschiedenen Quellen bezieht, ohne deren Vertrauenswürdigkeit und die Richtigkeit der Aussagen zu überprüfen. Bei genauem Lesen, findet man ein Sammelsurium, das aus verschiedenen Quellen zusammen gelesen, lies: zusammen gestiefelt ist. Tut so etwas ein Schüler, so mag man es ihm verzeihen, tut es aber ein Arzt, der das Ergebnis seiner Recherchen in der Kundenzeitung einer Apotheke niederlegt, ist es unverzeihlich. Denn ein Arzt, der die Verantwortung für die Gesundheit seiner Patienten trägt, müsste heute etwas mehr Vorbildung mitbringen, ihm müssten die mit der Mobilkommunikation verbundenen Gefahren bekannt sein, so dass er von selbst den sehr fragwürdigen, im Titel angesprochenen Segen eines Handys, in der Schublade verschwinden liesse. Halten wir uns nicht damit auf, wie ein Mediziner die physikalischen Fakten, den Wirkungsmechanismus von fliessendem Strom, die erzeugten Magnetfelder und die Erzeugung von Reibungshitze dem Leser erklären will. Es fängt spätestens dann an, schwammig zu werden, wenn die Rede von der ICNIRP und den von ihr empfohlenen Grenzwerten ist. Einen Mediziner müssten zwingend nicht nur die thermischen Wirkungen, also die Erwärmung von Körpergewebe ??? und diese allein anerkennt die ICNIRP ??? interessieren, sondern gerade die athermischen biologischen Wirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Natur. Eine Nachrecherche über die Tätigkeit (die Machenschaften) der ICNIRP hätte zwingend erfolgen müssen. Jetzt kommt es ganz dick: Die Felder in der Nachbarschaft von Sendeanlagen erreichten sogar höchstens ein Tausendstel dieser noch um das 50-Fache unterschrittenen ICNIRP-Grenzwerte. Dass es sich dabei um die sogenannten SAR-Werte, das heisst um rein wärmetechnische Wirkungen und weder um elektrische, noch um magnetische, noch um biologische handelt, wird grosszügig verschwiegen. Und damit sich der Leser beruhigt und beschützt fühlt, wird gleich anschliessend unsere berühmte NIS-Verordnung zitiert, nach der die Werte angeblich auf ein Zehntel der internationalen Grenzwerte gesenkt wurden. Immerhin richtig zitiert, dass diese nur in Räumen mit empfindlicher Nutzung gelten. Diese werden aber in dem Beitrag ganz unvollständig aufgezählt. Neben den Innenräumen sollten gemäss NIS-Verordnung auch Kinderspielplätze unter diesen Schutz fallen. Aber nur in der Ortsplanung ausgewiesene Spielplätze fallen darunter. Und solche Spielplatzzonen sind in der Ortsplanung nirgends vorgesehen. Also Fehlanzeige! Denn der Leser könnte nun auf Grund dieser Aussage auf die Idee kommen, sein Kind sei auf dem Kinderspielplatz des Mehrfamilienhausquartiers, in dem er wohnt, automatisch durch diese Vorsorgewerte geschützt. Nochmals Fehlanzeige: denn es lässt sich ja kein Abschirmvorhang zum angrenzenden Kartoffelacker oder Kornfeld ziehen und auch ein Verbotsschild für die Strahlen würde nichts nützen. Die Wahrheit ist: Weder Kinderspielplätze, noch Haus- oder Dachgärten, Balkone und Terrassen, auch nicht das Feld eines Bauern, auf dem dieser sich viele Stunden des Tages aufhält, ebenso das Land des Gärtners, fallen unter diesen Schutz, wie überhaupt alle Personen die ihren Arbeitsplatz im Freien haben, z.B, Dachdecker, Fassadenreiniger, Maler, Maurer, etc. diesen Schutz nicht geniessen. Es gibt heute bereits genügend Beispiele über die katastrophalen athermischen Auswirkungen. Berichte über missgebildete Tiere, Totgeburten in den Viehställen tauchen nicht nur in den Medien auf, wie Dr. Schickinger anmerkt, sondern sind in einschlägigen Studien, die in Begleitung von Tierärzten, sogar Amtstierärzten durchgeführt und bestätigt wurden, niedergelegt. Voraussetzung ist allerdings, dass man sie liest. Aber solche Ergebnisse sind ohnehin unbequem und werden deshalb von den Mobilfunkbetreibern immer aufs neue angezweifelt und von der Politik mit der Lancierung immer neuer Studien auf die lange Bank geschoben. Jetzt wird es interessant, denn nun wird ungeprüft und unkritisch nachgesagt, was Mobilfunkbetreiber bis vor kurzem laut heraustrompetet haben, sich aber nun selbst immer seltener zu sagen getrauen, nämlich die Mär von den 20 000 Studien, die keine Beweise der Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung ergaben. Dazwischen einige Bemerkungen und Fragen von H.U. Jakob Frage also: Um sich bei der Abfassung des Beitrags "Handys: Gefahr oder Segen" einigermassen aus der Affäre zu ziehen, wird zwar von der übermässigen Benutzung des Handys gewarnt, auch vor nutzlosen Abschirmprodukten, jedoch vergessen, dass die ganze Bevölkerung ja 24 Stunden am Tag und dies Jahr für Jahr unfreiwillig durch die Antennen bestrahlt wird und als Versuchskaninchen in einem Freilandversuch, in der bisherigen Geschichte nie dagewesenen grossen Stils, ausgesetzt ist. Zuletzt stellt sich die Frage: Wem hat dieser Beitrag nun wirklich gedient? Der Verfasser hat sich nach allen Richtungen verbindlich gezeigt, in dem Bemühen, niemandem weh zu tun, aber auch ohne eigentlichen Klartext gesprochen und dem Leser wirklich geholfen zu haben. Wer sich nach allen Seiten verneigt, der stösst überall mit dem Hintern an. Zurück |
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