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Korrupte Bundesrichter ?Wenn Otto Normalbürger sein Bienenhaus am Waldrand nicht bauen darf und deswegen vor Bundesgericht zieht, geht es 18 bis 24 Monate bis da sein Anliegen behandelt wird. Anders ist es, wenn Jens Alder, CEO Swisscom, zum Handy greift. Da stehen die Bundesrichter stramm und schmettern eine Baubeschwerde in neuer Rekordzeit von nur knapp 8 Wochen ab. Hans-U. Jakob, 25.8.04 So geschehen beim jüngsten Mobilfunkfall betreffend einer Mega-Antenne auf dem Gelände der KABA-Gilgen AG in Schwarzenburg BE. Hier hatte das Bundesgericht erstmals zum Schweizer Grenzwertschwindel Stellung zu nehmen, das heisst, zu den angeblich 10 mal tieferen Anlagewerten, welche der Schweizer Bevölkerung einen 10 mal besseren Schutz vorgaukelt, in Wirklichkeit jedoch nichts anderes ist, als ein rein technisch-physikalisches Phänomen, welches im Ausland ohne gesetzliche Regulierung ebensogut eingehalten wird. Statt, wie in einem korruptionsfreien Verfahren üblich, Fachleute und Wissenschafter beider Parteien anzuhören, resp. Expertisen einzuholen, begnügten sich die Bundesrichter damit, die Stellungnahme der Swisscom wortwörtlich abzukopieren. Höchstwahrscheinlich noch gerade ab angelieferter Diskette. Denn es ist völlig unwahrscheinlich dass ein Bundesrichter über das nötige Fachwissen verfügt und dass eine Gerichtsschreiberin des Bundesgerichtes diesen Zahlenwirrwar fehlerfrei wiederzugeben im Stande ist. Geradezu lächerlich machen sich die Bundesrichter mit der Feststellung, in der Regel betrage die vertikale Abweichung eines Messpunktes aus der Senderichtung nur wenige Winkelgrade und des halb nur einige wenige dB. Dass das dB eine logarithmische Einheit ist und dass 10° Abweichung in den meisten Fällen schon 15 dB ausmachen und dass das schon 32 mal weniger Strahlung bedeutet, ist für ein Bundesrichterhirn offensichtlich nicht nachvollziehbar. Es sei nicht Sache der Gerichte, oder interessierter Einzelpersonen, die Grenzwertgestaltung periodisch zu überprüfen, meint das Bundesgericht. Zu diesem Zweck habe der Bund sogenannte Fachbehörden, welche dem Bundesrat gegebenenfalls die nötigen Anträge zu stellen haben würden. Wie ein Hohn für die Schwarzenburger Bevölkerung tönt der bundesrichterliche Hinweis, der Gemeinderat von Wahlern (Schwarzenburg) habe ja von der Swisscom das Angebot erhalten, nebst den 3 obligatorischen Messpunkten noch gratis 5 weitere Punkte nach seiner Wahl messen zu lassen. Über den Schnellschuss des Bundesgerichtes kann man etwa wie folgt spekulieren: Eine weitere Möglichkeit wäre, dass das Bundesgericht mit diesem Schnellverfahren ein Präjudiz für die Hunderte von Beschwerdeverfahren schaffen wollte, welche zur Zeit noch bei den kantonalen Verwaltungsgerichten liegen und ebenfalls den Schweizer Grenzwertschwindel zum Inhalt haben. Das vorliegende Bundesgerichtsurteil hat auch eine gute Seite. Das riesige Freifeld-Versuchslabor für nichtionisierende Strahlung, welches 1998 den Gigaherz-Leuten mit dem Abbruch des Kurzwellenzentrums Schwarzenburg verlorenging, ist nun in stark verdichteter Form, das heisst mit der 10-fachen Probandenzahl (menschliche Versuchskaninchen) auf einer 10mal kleineren Fläche zusammengedrängt, wieder da. Dies bei gleichbleibender Strahlungsintensität (0.4-4V/m) und bei gleichgebliebener Hilflosigkeit regionaler und kommunaler Behörden. Gezeigt hat sich mit dem Schwarzenburger Urteil ferner, dass sich Anstand und sogenannte Sachlichkeit in einem Mobilfunkverfahren der oberen Instanzen überhaupt nicht auszahlen. Trotz allen Bemühungen der Einsprechergruppe in dieser Richtung, hatte das Bundesgericht ausser Spott und Hohn für diese Leuete nichts übrig. In künftigen Beschwerden darf also ruhig wieder mit etwas mehr Emotionen gearbeitet werden, damit die hohen Herren in ihren Justizpalästen merken, was es geschlagen hat. Verantwortlich für dieses skandalöse Urteil zeichnen folgende Bundesrichter: Aemisegger (Präsident) Féraud, Fonjallaz Urteil Nr.1A.158/2004/sta unter www.bger.ch Wichtige interne Links zu diesem Beitrag Aus der Trickkiste akkreditierter Messfirmen (unter Recht oder Unrecht) Schweizer Grenzwertlüge eindrücklich bestätigt (unter WHO/ICNIRP/CH-Behörden) Zurück |
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