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720'000 Franken Wertverlust auf Einfamilienhaus wegen HochspannungsleitungEin Bericht von Hans-U.Jakob, gigaherz.ch 11.03.04 Frau XY war eine erfolgreiche Grafikerin am Computer. Weil sie gut, gerne und viel arbeitete, verdiente sie auch viel. Das Unheil naht in Form einer neuen 400kV- Hochspannungsleitung, welche in der Nähe ihres Grundstücks durchführen sollte. Eine ganz böse Ueberraschung bot sich der Besitzerin, als sie nach 3 Wochen von einem Ferienaufenthalt aus Südfrankreich zurückkehrte. Die Leitung war nicht so, wie geplant, gebaut worden, sondern führte jetzt, in Abweichung des Projektes, unmittelbar unterhalb ihres Hauses über ihr Grundstück. Die Leiterseile hingen jetzt 5m neben ihrem Haus bis auf Firsthöhe herab. Die Sache sei wegen des schwierigen Geländes technisch nicht anders machbar und wirtschaftlich nicht anders tragbar gewesen, beschied man sie. Ein langjähriger zermürbender Kampf beginnt. Eines Tages wurde die Leitung eingeschaltet und sogleich begannen die Computer unter den immensen Magnetfeldern, welche diese Leitung erzeugte, aufs heftigste zu spinnen, so dass sich die Frau nach einem andern Atelier umsehen musste. Weiter unten in der Ortschaft. Damit war es nicht getan. Sie begann unter heftigen Gelenk- und Gliederschmerzen, sowie unter grauenhaften Kopfschmerzen zu leiden, sobald sie zu Hause war. Ans Schlafen war hier überhaupt nicht mehr zu denken. Das Haus war unbewohnbar geworden. Alle Gerichtsverfahren verloren. Von der Polizei auf die Strasse gestellt Sie liess sich davon überhaupt nicht beeindrucken, "belästigte" die Direktoren und Inspektoren dauernd während Jahren aufs Neue, weil sie überhaupt nichts mehr zu verlieren hatte. Ihr Haus mitsamt einem Schuldenberg, war so oder so nicht mehr bewohnbar. Ihre Kundschaft war verloren und die Gesundheit ebenfalls dahin. Als sich jetzt kürzlich kritische TV- und Radiosendungen für den Fall zu interessieren begannen, boten ihr die Kraftwerksdirektoren an, die Liegenschaft mit einem sogenannten Enteignungsverfahren abzukaufen, zum Marktwert versteht sich. Dazu musste das Anwesen neu eingeschätzt werden. Ein böses Erwachen. Die Besitzerin ist völlig ruiniert. Die ihr gebotenen 180'000 Franken reichen bei weitem nicht, um die restliche Schuldenlast auf dem Haus, das einst einen Verkehrswert von stolzen 900'000 Franken hatte, zu tilgen. Ihr bleiben nebst dem Totalverlust des Hauses nur noch Schulden in 6-stelliger Höhe, Schulden, die sie während des Restes ihres Lebens infolge Abeitsunfähigkeit kaum jemals wird tilgen können. Derweilen schaufeln sich Verwaltungsräte der Elektrizitätswerke und der Stromhändler gegenseitig Honorare, das heisst Stundenlöhne von 1000 Franken und mehr zu und kassieren, wenn sie einmal etwas falsch machen sollten, Abgangsentschädigungen in 2-stelliger Millionenhöhe. Schliesslich haben sie, wie unser Beispiel zeigt, dafür auch redlich gearbeitet. Oder etwa nicht? Frau XY ist bereit, Ihre Erfahrungen vor jedem beliebigen Gericht zu erläutern und zu belegen. Es ist deshalb völlig sinnlos, den Autor dieses Berichtes zu verklagen. Interner Link dazu: Bundesamt für Gesundheit schaltet auf Empfang (unter Historisches) Zurück |
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