|
||||
|
|
||||
Mobilfunkstrahlung: Die Schweizer Grenzwerte - Eine Mogelpackung erster Güte.Hans-U.Jakob, 31.01.02 Der neueste Trend geht leider dahin, überall auf der Welt die Schweizer Grenzwerte als vorbildlich und nachahmenswert vorzustellen. In der Schweiz gelten, wie überall in Europa, die Werte von Die auf 10% abgesenkten sogenannte Vorsorgewerte von Als Räume mit empfindlicher Nutzung gelten nur: Kinderspielplätze sind nur dann als empfindliche Räume eingestuft, wenn diese der Gemeinde gehören, und öffentlich sind. Private Kinderspielplätze sind von dieser Regelung ausgenommen, selbst dann wenn diese öffentlich zugänglich sind. Nicht als Räume mit empfindlicher Nutzung gelten: Nun der Clou am Ganzen. Ich habe weder in Frankreich, noch in Deutschland, noch in Oesterreich innerhalb von Wohnungen je höhere Werte als die falschbesungenen Schweizer Vorsorgewerte gemessen. Doch aufgepasst, selbst diese 4 bis 6 Volt pro Meter schützen uns nicht im Geringsten. Denn nach Dr.N.Cherry (NZ) gilt für erste Schlafstörungen und Lernbeeinträchtigungen bereits ein Level von nur 0.04V/m. Und Krebspromotion und Fruchtbarkeitsstörungen sind, ebenfalls nach Dr.N.Cherry, bereits ab einem Level von 0.48V/m zu haben. Zudem müssen in der Schweiz sowohl Grenzwerte wie Anlagewerte nur eingehalten werden wenn dies für die Mobilfunker technisch machbar, betrieblich möglich und finanziell tragbar ist. Weist ein Betreiber nach, dass er mit den gesetzlichen Werten nicht zurechtkommt, kann er dank diesem Gummiparagraphen machen was er will. Im Moment läuft vor den obersten Gerichten der Schweiz die Streitfrage ob die sogenannten Anlagewerte auch dann eingehalten werden müssen, wenn sich Antennen mehrerer Betreiber auf demselben Gebäude oder gar im selben Quartier befinden. Der Trend geht dahin, dass wahrscheinlich nur jeder Betreiber für sich allein den Nachweis erbringen muss und die Summierung ausser Acht gelassen wird. Das Ankündigen der Schweizer Grenzwerte als "vorbildlich und nachahmenswert" zeugt deshalb entweder von Unwissenheit oder vom Willen, das Volk für blöd zu verkaufen. Fazit: Schweizer Grenzwerte sind keinen Deut besser als die übrigen in Europa. Diese sind bestenfalls als Beruhigungspille für das aufgebrachte Volk zu werten. Eindeutig besser als im übrigen Europa dagegen, sind unsere Bundesbehörden und unsere Bundesämter. Nämlich im Anwenden von Rosstäuscher- und Viehhändlertricks. Alle nicht näher bezeichneten Quellen sind in der NIS-Verordnung des Schweizerischen Bundesrates vom 23.Dez.99 sowie in den "Erläuternden Bestimmungen" dazu zu finden. Ich wünsche allen Lesern, dass sie sich danach "geläutert" fühlen. Etwa nach dem Lesen der Bestimmung, dass den Betreibern, falls die Menschen trotz Einhaltung der Grenzwerte krank werden sollten, eine Sanierungsfrist von 7.5 Jahren gewährt wird und dass diese Frist auf begründetes Gesuch hin nochmals um 2.5 Jahre verlängert werden kann. Eine Sanierung der Antenne kommt aber nur dann in Frage, wenn mindestens 25% der Betroffenen den exakten Nachweis einer Gesundheitsschädigung erbringen können. Was unter Sanierung zu verstehen ist, kann nirgends nachgelesen werden. Wer hat jetzt da verd.... Mafia gerufen ???? Zurück |
||||