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Ein grosszügiger Sponsor stiftete das folgende ganzseitiges Inseat im "Tagesanzeiger" vom 5.7.01, in der "Neuen Zürcher Zeitung" und im "Bund" vom 7.12.01 Offener Brief an den Bundesrat und an die Bundesversammlungzum Thema MOBILFUNK Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte, National- und Ständeräte Das Bundesgericht hat kürzlich trotz des eingereichten umfangreichen Beweismaterials, in dem international anerkannte und unabhängige Wissenschafter ihre Vorbehalte und Warnungen gegenüber der elektromagnetischen Strahlung niedergelegt haben, die Klage einer Einsprechergruppe gegen eine Mobilfunkantenne abgewiesen. In ihren Studien warnen die Fachleute ausdrücklich vor den athermischen, biologischen Wirkungen der Strahlung, die bis heute in der NIS-Verordnung (NIS = nicht ionisierende Strahlung) nicht den geringsten Niederschlag gefunden haben. Das Bundesgericht bestätigt in seinem Urteil ausdrücklich, diese Beweise seien nicht neu, sondern vielmehr dem Bundesrat schon vor der Inkraftsetzung der NIS-Verordnung bekannt gewesen. Das bedeutet, dass der Bundesrat im vollen Wissen um die Schädlichkeit dieser Technologie eine Verordnung erlassen hat, die weder Mensch noch Natur schützt. Statt auf die Studien unabhängiger Wissenschafter stützt sich der Bundesrat auf solche, die von der Industrie in Auftrag gegeben wurden und deren Ergebnisse deshalb von vornherein feststehen. Unheilvolle Rolle der von der Industrie beherrschten ICNIRP Die ICNIRP ist eine Nichtregierungsorganisation (NGO) und ein von der Wirtschaft beherrschter Interessenverein, dessen Empfehlungen für den Schutz der Menschen und allen Lebens auf unserem Globus völlig ungeeignet und deshalb nutzlos sind. Athermische biologische Wirkungen werden bei der Ausarbeitung der Richtlinien bagatellisiert und Studien, die diese Wirkungen mit alarmierenden Ergebnissen untersucht haben, werden nicht einmal zur Prüfung angenommen. Die dubiose Rolle der WHO (Weltgesundheitsorganisation) Menschen und Tiere haben 4V/m - 6V/m auszuhalten, "Die Wirkungen sind soweit zu begrenzen, wie dies betrieblich und technisch machbar und wirtschaftlich tragbar ist." Wer das nicht aushält, ist selbst schuld. Nicht nur verstösst diese Verordnung gegen das Umweltschutzgesetz, sondern sie verletzt die in der Bundesverfassung in den Artikeln 10.1 bis 10.3 niedergelegten Rechte des Volkes auf Leben, auf Unversehrtheit des Leibes und des Geistes und verstösst gegen das Folterverbot. Ebensowenig lässt sich die Haltung der Behörden mit dem letzten Abschnitt der Präambel der Bundesverfassung vereinen: "gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen". Die NIS-Verordnung schliesst de facto empfindliche Personengruppen wie Kinder, Betagte, Kranke, Schwangere und Elektrosensible von diesem Schutz aus. Der Bundesrat legt sogar fest, dass nichtöffentliche Kinderspielplätze, Balkone, und Terrassen nicht zu den empfindlichen Zonen gehören, weshalb diese 4 V/m resp. 6 V/m dort nicht eingehalten werden müssen. Gemäss unabhängigen Forschungsergebnissen werden Schäden schon bei folgenden Intensitäten festgestellt: 0,04 V/m: 0,08 V/m: 0,2 V/m: 0,48 V/m: 0,61 V/m: 0,87 V/m: bei Entfernungen bis zu 800 m zum nächsten Mobilfunksender: Irritierende Ohrgeräusche (Tinnitus), verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen (Prof. Dr. Mosgöller, A) Zum Vergleich die Werte der NIS-Verordnung: 4V/m-6V/m!Gesundheitsschäden sind schon heute weltweit verbreitet Von 1000 durch unsere Vereine (schwergewichtig in Thalwil und Neuhausen am Rheinfall) verteilten Fragebogen kamen 480 mit der Angabe von Gesundheitsstörungen ver-schiedenen Schweregrades an uns zurück. In der Schweiz gibt es bereits heute stark geschädigte Personen, die nicht mehr wissen, wie und wo sie in Zukunft einen Zufluchtsort finden, und ein erbärmliches Leben führen. (Schlafen im Keller, wie in Ländern mit Bombenkriegen). Für einige sind die Belastungen derart stark, dass das Wort "Folter" zutrifft. Ihnen droht neben Krankheit Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, Verlust ihres sozialen Umfelds, Zerfall der Familie, Siechtum und schliesslich Tod. Zudem wissen wir über einige Langzeitwirkungen erst nach Jahren Bescheid. Gewisse Krebsarten entwickeln sich sehr langsam. Auch Fruchtbarkeitsstörungen machen sich mei-stens nicht sofort bemerkbar. Und dennoch zeigen sich bereits heute schon die ersten, sehr alarmierenden Anzeichen. Sehr geehrte Damen und Herren Wir sehen die Nützlichkeit und Annehmlichkeiten des Mobilfunks durchaus ein, aber die Erfahrungen haben gezeigt, dass die dafür heute angewandte Technologie absolut untragbare Gesundheitsrisiken für einen immer grösseren Teil unserer Bevölkerung in sich birgt. Mit jeder weiteren Antenne nimmt die Strahlenverseuchung zu. Es kann nicht angehen, dass Menschen dieser Strahlung völlig unfreiwillig preis gegeben werden, nur weil einige voreingenommene und wirtschaftshörige Wissenschafter die biologische Wirkung der durch den Mobilfunk - aber auch durch Starkstromleitungen und Transformatoren - erzeugten elektromagnetischen Felder immer noch in Frage stellen.Wir verlangen ganz explizit:den sofortigen Stopp der Erstellung weiterer Antennen, nötigenfalls die Ausserbetriebsetzung dort, wo eindeutig bereits Schäden nachweisbar sind Verschärfung der NIS-Verordnung um den Faktor 100 (1000 gegenüber den Richtlinien der ICNIRP) Beweisumkehr zu Lasten der Betreiber Nachweis eines wirksamen Versicherungsschutzes durch die Betreiber für alle Schäden Abgeltung aller bisher entstandenen Schäden Umfassende, neutrale, d.h. industrieunabhängige Aufklärung der Bevölkerung, die bisher unterlassen wurde und die von der Industrie bisher erfolgreich verhindert wurde. Revision der auf Grund der bisherigen Gesetzgebung und NIS-Verordnung ergangenen Gerichtsurteile Wird der Ausbau des GSM- und UMTS-Netzes wie vorgesehen vorangetrieben, so erwächst Volk und Staat neben dem jetzt scheinbaren Gewinn in Zukunft ein wirtschaftliches und soziales Desaster grössten Ausmasses durch Explosion der Gesundheitskosten, Arbeitsausfälle, Wertverfall von Liegen-schaften, damit Steuerausfälle, Politikverdrossenheit des Volkes, sinkendes Vertrauen in die Regie-rung, und zuletzt wird man um eine Redimensionierung des Mobilfunks trotzdem nicht herumkommen. Besinnung und ein Marschhalt ist das Gebot der Stunde. Mit freundlichen Grüssen und der Idée suisse: "Minderheiten überrollt man nicht" Verein Hans-U. Jakob Werden Sie Mitglied beim Verein Hans-U. Jakob! Spenden sind willkommen auf: |
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