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Der erste Teil der NIS-Verordnung ist bankrott!NIS=nichtionisierende Strahlung Hans-U.Jakob, Schwarzenburg 13.10.01 An der Sicta-Fachtagung in Luzern vom 25 Sept.2001, gab der Direktor des Bundesamtes für Umwelt- Wald- und Landschaft in einem 30-Minütigen Referat erstmals öffentlich zu, dass die Grenz- und Vorsorgewerte für nichtionisierende Strahlung, die Bevölkerung nicht im Entferntesten zu schützen vermögen. "Heute, nicht einmal 2 Jahre nach Erlass der NISV ist sich die Wissenschaft weitgehend einig, dass Magnetfelder möglicherweise krebserregend sind, und zwar bereits ab Dauerbelastungen von 0.4Mikrotesla. Die Verdachtsmomente haben sich somit bestätigt. Die Schweiz war daher gut beraten, frühzeitig vorgesorgt zu haben." Man muss sich das einmal vorstellen: Rochs Rede ist in 3-facher Hinsicht skandalös: 1) Dass bei 0.4 Mikrotesla das 3- bis 5-fache Krebsrisiko besteht, ist bereits in der BUWAL-Schriftenreihe Nr.214 von 1993 nachzulesen und ist überhaupt nicht neu, wie Roch ausführt. Mit etwas weniger Analphabetentum in den Bundesämtern hätte das bereits in die NIS-Verordnung vom Dezember 99 einfliessen müssen. 2) Die Behauptung die Schweiz hätte mit 1 Mikrotesla gut vorgesorgt, ist ein völliger Affront für alle an Krebs erkrankten Menschen, die sich ihr Leiden bereits bei 0.4Mikrotesla zugezogen haben. Da wo bereits Menschen an Krebs erkranken, noch von Vorsorge zu sprechen, ist wohl ein starkes Stück an industriefreundlicher Unverfrorenheit. 3) Und da, wo die Schwelle zur Krankheit liegt, müsste nach der Sorgfaltspflicht von Ingenieuren und Aerzten ein Sicherheitsfaktor von mindestens 50 eingebaut werden. Ein echter Vorsorgewert müsste demnach theoretisch auf 0.008Mikrotesla zu liegen kommen. Dasselbe Desaster spielt sich parallel zu obigem Trauerspiel zur Zeit bei der hochfrequenten Mobilfunkstrahlung ab. Die obigen Prozentwerte stammen von Messtechnikern mit langjähriger Erfahrung und aus der "Study on Health Effects of the Shortwave Transmitter-Station of Schwarzenburg UNI Bern 1995" sowie aus weiteren Langzeit-Studien rund um Sendeanlagen wie ZB. Holzkirchen bei München. Und speziell bewiesen durch die explodierenden Krankenkassenprämien und den Kollaps in der Psychiatrie. Herr Roch, Sie haben anlässlich der SICTA-Fachtungung vom 25. Sept. 2001 den ersten Teil der bundesrätlichen NIS-Verordnung für bankrott erklärt. Haben Sie doch bitte den Mut, dies für den 2.Teil auch noch zu tun. Es ist höchste Zeit dazu! SICTA heisst auf Neudeutsch: Swiss Information and Communications Technology Association. |
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