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Pressemitteilung vom 26. Mai 2001 / Wulf-Dietrich Rose Mobilfunk-Sachverständiger gewinnt gegen Mobilfunk-Unternehmen vor dem Obersten GerichtshofDer Oberste Gerichtshof der Republik Österreich hat Ende April diesen Jahres auch in letzter Instanz rechtskräftig zugunsten des Kitzbüheler Mobilfunk-Gutachters Wulf-Dietrich Rose gegen Max Mobil entschieden. (Az 6 Ob 69/01t; Urteil vom 26 April 2001) Der international tätige Mobilfunk-Sachverständige hatte in Gutachten und in den Medien unter anderem behauptet: "Mobilfunkstrahlung stellt ein gesundheitliches Risiko für die anrainende Bevölkerung dar, die Strahlung wirkt sich negativ auf die Erbinformationen aus und führt zu diversen Gesundheitsschäden wie etwa auch Krebs, Gehirntumor und Missbildungen bei Neugeborenen". Rose hatte seine Bedenken zum gesundheitlichen Risiko der Mobilfunk-Sendeanlagen für die Bevölkerung durch international anerkannte Forschungsarbeiten und eigene Untersuchungsergebnisse belegt. Rose, der auch Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung IGEF ist, hatte mit Gutachten für Bürgerinitiativen und Gemeinden in Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht, dass geplante Mobilfunk-Sendeanlagen in Wohn-gebieten nicht gebaut bzw. wieder abgebaut wurden. So dass lt. der Klage von Max Mobil (einem Tochterunternehmen der deutschen Telekom) "der erforderliche Netzausbau weit hinter dem notwendigen Mass zurückbleibt". Mit einem Antrag auf Erlassung einer Einstweiligen Verfügung und einer Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung wollte das österreichische Mobilfunk-Unternehmen Max Mobil Rose per Gericht solche kritischen Behauptungen zur Gesundheitsschädlichkeit von Mobilfunk-Sendeanlagen verbieten. In den vorhergehenden Instanzen waren die Gerichte bereits zu dem Urteil gelangt, dass es Max Mobil nicht gelungen ist, Roses Behauptungen zu widerlegen und das Gericht von der gesundheitlichen Unbedenklichkeit der Mobilfunkstrahlung zu überzeugen. Rose sieht sich durch dieses Urteil des Obersten Gerichtshofes und die zunehmenden Erfolge der von ihm betreuten Bürgerinitiativen in seiner bisherigen Auffassung bestätigt, wonach der aktuelle Stand der Forschung eine gute rechtliche Grundlage bietet, um die Verlegung von gebauten und geplanten Mobilfunk-Sendeanlagen aus Wohngebieten trotz Einhaltung der offiziellen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften in Deutschland, Österreich, der Schweiz und anderen Ländern durchsetzen zu können. Rose: "Zahlreiche Studien belegen, dass Mobilfunk die Gehirnaktivität (inklusive EEG) verändert, den Schlaf stört, die Reaktionszeit verändert, die Funktion der Blut-Hirn-Schranke einschränkt, Konzentrationsschwäche, Kopfschmerzen, Müdigkeit, Unwohlsein und Gedächtnisverlust bewirkt, die Spermienanzahl verringert, die Melatoninproduktion verringert, DNA-Stränge bricht, die Zellperforation erhöht, den Blutdruck steigen lässt, Herzschrittmacher beeinflusst und das Krebsrisiko erhöht, insbesondere Gehirntumor bei Menschen. Eine Technologie mit diesen bereits weitgehend vorher bekannten Risiken für die gesamte Bevölkerung flächendeckend zu installieren und dann auch noch gegen den Widerstand Tausender erkrankter Menschen weiter aufzurüsten, erinnert an Mafiamentalität !" *** Wichtiger Auszug aus dem Urteil: Es kann nicht Aufgabe eines Ehrenbeleidigungsprozesses sein, einen in der Fachwelt strittigen "Schulenstreit" zu entscheiden (vgl. 6 Ob 10/99k). *** Kommentar von Hans-U.Jakob: Einmal mehr stützt sich ein oberster Gerichtshof eines Europäischen Staates auf das Urteil im Fall Dr.Ing. Hu.Hertel des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes in Strassburg und erklärt dieses für verbindlich. Man kann über die Weltanschauung des Dr.Hertel durchaus verschiedener Meinung sein. Ueber einen Punkt gibt es aber überhaupt nichts zu diskutieren: Sehen Sie bitte dazu auch unsere Seite 50: Geheime Absprache zwischen den Bundesämtern und dem Staatsschutz (1999) (unter Historisches) Zurück |
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