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Die Lügereien der Landesregierung über Grenzwerte und Gesundheitsschäden durch Elektrosmog wurden im Parlament nicht akzeptiert
Der Bundesrat behauptete unter anderem Unsinn, dass Elektrosensibilität eine Selbstdiagnose sei und dass kein kausaler Zusammenhang zwischen den gesundheitlichen Symptomen und elektromagnetischen Feldern nachgewiesen worden sei. Damit entbehre das Anliegen, die Elektrosensibilität als ein medizinisches Handicap offiziell anzuerkennen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen, der nötigen wissenschaftlichen Grundlage. Der Bundesrat halte es folglich nicht für sachgerecht, auf die Anliegen einzutreten und lehne die Motion ab.
Bereits 14 Tage später, das heisst am 4.6.09 wurde von Nationalrat Christian van Singer eine von 55 Nationalräten unterzeichnete parlamentarische Initiative eingereicht. Im Gegensatz zur Motion von Josef Zisyadis, die „nur“ von 6 Ratsmitgliedern unterzeichnet war und lediglich einen Antrag an den Bundesrat enthielt, die Gesetzeslage gelegentlich anzupassen, kann eine parlamentarische Initiative die entsprechenden Gesetzesanpassungen selbst vornehmen, das heisst, den Bundesrat übergehen.
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Gesetzgebung soll mit Bestimmungen ergänzt werden, die für Elektrosmog erzeugende Produkte eine Deklaration der Strahlenbelastung vorschreiben und lokale Gemeinwesen dazu berechtigen, Quartiere und Orte mit geringer nichtionisierender Strahlung vorzusehen. Begründung Eine Studie der Institute für Sozial- und Präventivmedizin der Universitäten Basel und Bern zeigt, dass sich die Strahlenbelastung für die Bevölkerung in den letzten zwanzig Jahren verzehnfacht hat. Aus zahlreichen anderen Untersuchungen geht ausserdem hervor, dass elektrosensible Menschen aufgrund des Elektrosmogs unter Schlafstörungen und anderen gesundheitlichen Problemen leiden. Folgende Massnahmen wären daher angezeigt: 1. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Möglichkeit haben, sich für Produkte mit schwacher elektromagnetischer Strahlung entscheiden zu können. Um dies zu gewährleisten, soll die Gesetzgebung vorsehen, dass auf Mobiltelefonen, schnurlosen Telefonen mit Basisstation und anderen Strahlung erzeugenden Geräten die Strahlenbelastung deklariert werden muss. Eine solche Deklarationspflicht soll auch in der Werbung für diese Geräte gelten. 2. Den lokalen Gemeinwesen sollte die Möglichkeit gegeben werden, Quartiere mit schwacher elektromagnetischer Strahlung einzuplanen, in denen die Höchstwerte zehnmal tiefer sind, als es in der NISV derzeit vorgesehen ist. Ausserdem sollen die Körperschaften beispielsweise von Mobilfunkbetreibern verlangen können, den Grenzwert von 0,3 Volt pro Meter nicht zu überschreiten - wie es in der Region Salzburg der Fall ist. 3. Es sollte verboten werden, Anlagen in der Nähe von Kinderkrippen, Schulen und anderen sensiblen Orten aufzustellen. Unterzeichnet von Nationalrat
7 Mitunterzeichner aus 6 kleinen Parteien von ganz links bis ganz rechts
Kommentar:
Hochinteressant ist der unter Punkt 2 im Initiativtext vorgesehene Grenzwert von 0.3V/m. Dieser wird zwar als Salzburger-Wert deklariert, hat mit diesem aber nichts zu tun. Der heutige, von der Landessanitätsdirekton Salzburg vorgeschlagene Wert beträgt 0.02V/m in Innenräumen und maximal 0.06V/m aussen. Die 0.3V/m beruhen wahrscheinlich auf einer falschen Umrechnungsformel oder auf einer Falschinformation. Dies zeigt uns, dass der Informatinsbedarf der Parlamentarier noch gross ist und dass auf die Schutz- und Betroffenenorgansiationen eine Menge Arbeit zukommt.
Gar keine Unterstützung erhielt das Anliegen von SVP und CVP. Hier wartet noch jede Menge Aufklärungsarbeit auf die Schutz- und Betroffenenorganisationen wie Gigaherz.ch, Bürgerwelle Schweiz, IG Strahlungsfreies Kreuzlingen, Mobilfunk mit Mass Erlenbach, Mobilfunk mit Mass St. Gallen und IGOMF Freidorf-Roggwil. Den Volksvertretern muss klargemacht werden, dass sie das Volk zu ver- und nicht zu zertreten haben! Uebrigens: Auf die ganz grossen unter den nationalen Umweltorganisationen ist kein Verlass. 2 von den 5 werden erwiesenermassen von Mobilfunkbetreibern und Strombaronen gesponsert. Bei den andern 3 weiss man (noch) nichts genaues. Was uns am meisten freut ist, dass selbst die gut gesponserten Lügereien einer Krebsliga Schweiz bei den Parlamentariern nicht gefruchtet haben. Lesen sie dazu nach unter http://www.gigaherz.ch/1435 Zurück |
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