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Kritik und Mängelliste an Planauflage und Umweltverträglichkeitsbericht zum Projekt Hochspannungsleitung Wattenwil-Gasel-Mühleberg
Umweltverträglichkeitsberichte werden nicht etwa durch eine neutrale Amts- oder Polizeistelle erstellt, sondern werden durch den Bauherrn einem privaten Ingenieurbüro nach dessen Wahl übertragen. Die (oft respektable) Bezahlung erfolgt ebenfalls durch den Bauherrn. Umweltverträglichkeitsberichte nach schweizerischem Recht, sind deshalb als reine Parteigutachten zu betrachten. Die Interesssen der Anwohner und der Natur werden dabei sehr schlecht wahrgenommen und vielfach geflissentlich übersehen oder ins Gegenteil verdreht. von Hans-U. Jakob, Fachstelle nichtionisierende Strahlung der Schweiz. Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, 5.2.04 Die vorliegende Kritik gilt dem auf den betroffenen Gemeinden aufliegenden Plandossier und Umweltverträglichkeitsbericht mit Dutzenden von Seiten und Grafiken, die aus Zeitgründen kaum von jemandem gelesen werden. Ein exaktes Studium würde 2 Arbeitstage in Anspruch nehmen. Hier steht deshalb eine kurze Zusammenfassung der Hauptkritikpunkte. 2.1.1 unter Grundsätzliches 2.1.3 unter Begründung des Vorhabens 3.1 unter Technische Daten des Projektes 5.1 unter Leitungstrasse Die Angaben zum Magnetfeld sind eindeutig falsch. 5.5.1.1 unter Auswirkungen optisch. 5.7. unter Konfliktanalysen auf S13 unter Rümligen steht: "Der Eigentümer des Hofes Weiermatt will die Leitung nicht hinter seinem Haus, sondern weiter westlich in den Hängelenwald. In diesem Sinn sind 1 bis 2 Rodungsgesuche nötig." Das entspricht nicht den Tatsachen. Der Eigentümer der Weiermatt will überhaupt keine Leitung auf seinen Grundstücken. Das sind reine Schönfärbereien der Projektverfasser. Auf Seite 14 steht betreffend der Talvariante (Leitungsführung entlang der Gürbe): "Diese Variante wird politisch hart bekämpft. Kantonspolitiker des Gürbetals sowie die 13 betroffenen Gemeinden (....) wie auch der Regierungsstatthalter lehnen diese Variante 1 ab und sprechen sich einstimmig für die Variante 3 (durch das BLN-Gebiet) aus." Gemäss übereinstimmenden Zeugenaussagen waren von der von der Hangvariante 3 betroffenen Gemeinde Rümligen an dieser Sitzung keine Vertreter anwesend.
Es wird von den Gerichtsbehörden abzuklären sein, ob diese Vertreter überhaupt eingeladen und wenn JA, weshalb diese nicht anwesend waren. Ferner wird abzuklären sein, was diese Gemeindevertreter überhaupt für eine Entscheidungsbefugnis haben.
Wer hier überhaupt nichts zu suchen hatte, war der Regierungsstatthalter als Vollzugsbeamter der Berner Regierung, welche gleichzeitig Hauptaktionär bei den BKW ist und zudem keine
Sach- und Fachkenntnis in dieser Angelegenheit hat. Auf Seite 16 zum BLN-Gebiet 1320 Zitat: " Das entlang des Leitungszuges liegende Gebiet zwischen Gutenbrünnen und Oberscherli wurde 1996 in das Bundesinventar aufgenommen. Eine Umfahrung dieses Gebietes hätte grössere Belastungen von Natur und Umwelt zur Folge, als der Neubau der Leitung auf dem bestehenden Trassee." Erstens beginnt das BLN Gebiet nicht erst im Gutenbrünnen, sondern bereits im Eywald oberhalb des Thurnenholzes und Zweitens wurde eine Umfahrung des BLN-Gebietes überhaupt nie geprüft. Es liegen dazu keinerlei Planvarianten vor.
Geprüft wurde einzig eine Verkabelung in einem begehbaren Tunnel im Gebiet der Schlossmatten Rümligen. Zum eigentlichen Umweltverträglichkeitsbericht (Hauptuntersuchung) Hier wird beispielsweise bereits in der Einführung behauptet: Landschaft: Bei der Linienführung wurde in einem jahrelangen Prozess unter Einbezug der Fachstellen des Bundes und des Kantons, der Gemeinden und der Grundeigentümer die bestmögliche Variante ausgewählt, und der Verlauf der Leitung gross- und kleinräumig optimiert. Dies ist eine ungeheuerliche Behauptung. Die Landeigentümer erfuhren erst kurz vor dem Planauflageverfahren von der gewählten Variante, indem man diesen kurzerhand fertige Enteignungsverträge zur Unterschrift zustellte. Dies notabene am 22. Dezember, 2 Tage vor Weihnachten. Im Einführungstext finden sich weitere, recht grotesk anmutende Beschreibungen, welche als reine Parteiaussagen zu werten sind und mit Umweltverträglichkeit nichts zu tun haben: ZB auf Seite 2, Variante 3 Die Variante 3 verläuft in einer stark gekammerten Landschaft. Für die Eingliederungsstrategien "Kaschieren und Unterordnen eignen sich solch gekammerte Landschaften besser als überschaubare Ebenen. In dieser Situation bietet die Weiermatt-Variante Tarnungsmöglichkeiten und bezüglich Eingliederung im Vergleich die geringsten Beeinträchtigungen. Jede dieser kleinen Kammern in dieser einmaligen Landschaft ist ein für sich abgeschlossenes Kleinod. Hier lassen sich 70 bis 80m hohe Masten weder kaschieren noch unterordnen und schon gar nicht tarnen. Diese in sich geschlossenen kleinen Kammern werden durch diese Hochspannungsleitung landschaftlich schlicht und einfach zerstört. In der riesigen, weiten Ebene des Gürbetals dagegen nehmen diese Leitungen einen verschwinden kleinen Anteil ein und fallen dadurch weit weniger auf. Ebenso grotesk muten die vorgeschlagenen Ersatzmassnahmen an: Beseitigung landschaftlicher störender Elemente (Verkabelung von Freileitungen geringerer Spannung) Dabei führt die Bilanzierung innerhalb des BLN-Gebietes mit den vorgesehenen Massnahmen zu einer praktisch ausgeglichenen Bilanz zwischen Eingriff und Ersatz. Bei der Verkabelung von Freileitungen geringerer Spannung handelt es sich ausschliesslich um 3-drähtige 16-Kilovolt Leitungen auf Holzsstangen. Andere gibt es in dieser Region nicht. Solche Freileitungen auf Holzsstangen, Höhe maximal 14 Meter, welche sich recht gut ins Landschaftsbild einfügen, als Ersatz für 70 bis 80m Hohe Gittermasten mit 13 Leiterseilen à 24mm Durchmesser anzubieten, muss als völlig ungenügend zurückgewiesen werden. Die Strahlungswerte: Dass dieser Grenzwert von 1uT oder 1000nT die Bevölkerung nicht schützt, zeigen folgende Vergleiche mit wissenschaftlichen Arbeiten aus der Schriftenreihe BUWAL 214 von 1993: Tomenius 1986......Hirntumor bei Kindern.....4-faches Risiko.....ab 300nT In mehreren oberinstanzlichen Urteilen wird denn das Versagen der Grenzwerte auch indirekt zugegeben: Bernisches Verwaltungsgericht: "Die Bevölkerung hat kein Anrecht auf ein Null-Risiko, Grenzwerte dienen lediglich dazu, die Schäden in vertretbaren Grenzen zu halten." (Urteil BE1998.00045-K3 vom 8.2.2001) Die geplante Leitung belastet die Umgebung wie folgt: Als kurzer Vergleich dazu: Nebst falschen Magnetfeldangaben werden im ganzen Umweltverträglichkeitsbericht die Risiken für Menschen völlig verschwiegen. Dem Leben der Brutvögel wird grösseres Gewicht beigemessen als dem Schutz des Menschen. Die Variante 1 durch das Gürbetal wird zudem öfters von Ggrossvögeln wie Reihern, Störchen, Gänsen und andern Wasservögeln sowie diversen Greifvögeln beflogen. Die Kollisionsgefahr mit solchen Arten wird als erheblich eingestuft. Und Freileitungen würden den Lebensraum von ohnehin bedrängten Brutvögeln der offenen Landschaft, wie Kiebitz, Wachtel und Feldlerche einschränken, denn diese halten in der Regel einen grösseren Abstand zu Vertikalstrukturen ein. Die Hangvariante würde aus Sicht der Vogelwarte Sempach demgegenüber weit weniger ökologische Nachteile bringen. Hier kommt das Brauchtum der bezahlten Gefälligkeitsgutachten einmal mehr zum Vorschein. Eine weitere schöne Stilblüte steht auf Seite 17 Kapitel 3.6 Wald und Waldwirtschaft, wo eine Waldrodung kurzerhand in eine Waldrandaufwertung umgewandelt wird. Als weitere Absurdität kann die Verweigerung einer Baubewilligung für eine Forststrasse im Toffenholz angefürt werden. Der Bau dieses Weges wurde verboten, weil er das BLN-Schutzgebiet tangiert. Für ein Duzend bis zu 70m hohen Masten mit je 13 Leiterseilen, soll dagegen eine Baubewilligung erfolgen. Wo bleibt da die Verhältnismässigkeit? Fachbericht Landschaftsethik |
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