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Retourkutsche oder Mistkarren?Nachdem praktisch keine Kantone mehr Baubewilligungen für Mobilfunkantennen erteilt hatten, war mit einer Retourkutsche des Bundes, welcher schliesslich Hauptaktionär der Swisscom ist, zu rechnen. Dass diese auf so primitive, stümperhafte Art ausfallen würde, war allerdings nicht abzusehen. Hans-U. Jakob, 17.1.06 Nachdem das Bundesgerichtsurteil 1A.160/2004 vom 10.3.05 seit 6 Monaten in Rechtskraft stand, ohne dass irgendeine Behörde oder ein Mobilfunkbetreiber nur einen Finger krumm gemacht hätte, begann Gigaherz, den Bewilligungsinstanzen mit Strafverfahren gemäss Art 312 StGb zu drohen. Dieser lautet: Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen, oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, werden mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder mit Gefängnis bestraft. Dann ging es plötzlich ganz schnell. Einzelne Kantone verfügten einen sofortigen Bewilligungsstopp für den Antennenbau. Andere führten diesen ohne grosses Aufheben stillschweigend ein. Nur gerade beide Basel und Zürich stellten die Ohren auf Durchzug. Zitat: Die Sendeleistung der Mobilfunkstationen kann vom Netzbetreiber mittels Fernsteuerung reguliert werden, allerdings nur bis zur Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen (vgl. BGE 128 II 378 E. 4.2 S. 380). Ist die im Standortdatenblatt deklarierte ERP niedriger als die maximale Strahlungsleistung der Anlage, so besteht keine Gewähr dafür, dass die Grenzwerte im Betrieb tatsächlich eingehalten werden, da die Strahlungsleistung jederzeit mittels Fernsteuerung erhöht werden könnte. Die Anwohner von Mobilfunkanlagen haben jedoch ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Einhaltung der NIS-Grenzwerte durch objektive und überprüfbare bauliche Vorkehrungen gewährleistet wird. Zitat Ende Ab dem 10.3.05 hätten die Mobilfunkbetreiber in ihren Baugesuchen unter Sendeleistung in Watt ERP keine Phantasiezahlen mehr einsetzen dürfen, die den Betrieb einer unzulässig angebrachten Antenne noch gerade ermöglicht hätte, sondern die Maximalleistung der verwendeten Senderendstufen, multipliziert mit dem Antennengewinn abzüglich der Kabelverluste. Diese Maximalleistung ist in den meisten Fällen bis zu einigen Zehnerfaktoren höher als die jeweils in den Standortdatenblättern deklarierte Leistung. Auch die fernsteuerbaren Neigungswinkel der Antennen hätten richtig deklariert werden müssen. Zitat: Das BAFU will dazu beitragen, die Kontrollierbarkeit der NIS-Emissionen von Basisstationen zu verbessern. Auf Vorschlag einer Expertengruppe aus Vertretern der kantonalen und kommunalen NIS-Fachstellen, des BAKOM und BAFU empfiehlt das BAFU, die zweite vom Bundesgericht genannte Option zu verfolgen und diese in Form eines Qualitätssicherungssystems (QS-System) der Netzbetreiber umzusetzen. Wir empfehlen den Vollzugsbehörden, dabei nicht nur fernsteuerbare Parameter, sondern sämtliche Bauteile und Einstellungen, welche die NIS-Emissionen beeinflussen, einzubeziehen. Der Netzbetreiber kann damit die Einhaltung der bewilligten Sendeleistung und -richtung gegenüber der Behörde lückenlos belegen. Die Behörde ihrerseits verfügt über die notwendigen Informationen, um dies zu kontrollieren. Hier muss schon einmal klargestellt werden, dass das Bundesgericht gar nie von dieser zweiten Option gesprochen hat, sondern dass diese einem Wunschdenken des BAKOM und des BAFU entspricht. Um den technisch nicht versierten Leser auf dem Laufenden zu halten, muss ferner klargestellt werden, dass das BAFU mit Qualitätssicherungssprogramm ein Computerprogramm meint, welches angeblich in die Steuerzentralen der Mobilfunkbetreiber eingebaut werden soll. Und wie dieses angeblich zu funktionieren hat, wird vom BAFU wie folgt beschrieben: Zitat: Das QS-System muss über eine automatisierte Überprüfungsroutine verfügen, welche einmal pro Arbeitstag die effektiv eingestellten ERP und Senderichtungen sämtlicher Antennen des betreffenden Netzes mit den bewilligten Werten bzw. Winkelbereichen vergleicht. Herrlich: Die ehrenwerten Mobilfunkgesellschaften überwachen sich einmal mehr selber. Allfällige Ueberschreitungen müssen sie mittels Fehlerprotokoll alle 2 Monate den Vollzugsbehörden unaufgefordert zustellen. Wenn man bedenkt, wie einfach es für einen Fachkundigen ist, eine Exel-Tabelle zu fälschen oder einen eingestellten Sollwert, welcher zu einer Fehlermeldung führt, einfach mittels Bildschirm und Tastatur hinaufzuschrauben oder zu unterbinden, stehen dem Fachmann alle noch verbliebenen Haare zu Berge. Zitat: Das Qualitätssicherungssystem muss von einer unabhängigen, externen Prüfstelle periodisch auditiert werden. Eine Akkreditierung dieser Prüfstelle für die Durchführung von Audits ist erwünscht. Die Auditberichte sind den Vollzugsbehörden und dem BAKOM vorzulegen. Die Netzbetreiber gewähren den Vollzugsbehörden uneingeschränkte Einsicht in die QS-Datenbank. Ende Zitat Eine externe Prüfstelle, die noch gar nicht existiert und aus Kostengründen auch gar nie bewilligt werden wird, soll also praktisch 26'000 Mobilfunkantennen im Land überwachen?? Sehr schön auch die neuen Worterfindungen wie Auditis. Tönt irgendwie nach einer neuartigen Krankheit. Zitat: Implementierung Für technisch weniger Versierte: Implementiert heisst: eingebaut, ausgeprüft und in Betrieb genommen. So geht das natürlich überhaupt nicht. Die Vorgeschichte: Neuer Mustereinsprachetext, ab Nov.05 (unter Recht oder Unrecht) Bern: Antennenbaustopp nun auf dem ganzen Kantonsgebiet (unter Historisches) Bern zieht als erste Gemeinde die Notbremse (unter Historisches) Regierung des Kantons Wallis stoppt UMTS-Ausbau (unter Historisches) Das Bundesgericht baut uns eine Notbremse (unter Recht oder Unrecht) Zurück |
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